Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §531;ABGB §785 Abs1;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litf;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1;ErbStG §2 Abs2 Z4;EStG 1988... mehr lesen...
Index: E1EE1N001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E073B EGV Art73b;11992E177 EGV Art177;11994N/TTE/02 EU-Beitrittsvertrag Vertrag Art2;BAO §4 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;VwGG §38a;VwRallg; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS:
keinVORAB3);
Rechtssatz: Im Abgabenr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §764;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1 Z1;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art8;ABGB §531;ABGB §785 Abs1;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z1 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs1 Z2;EndbesteuerungsG 1993 §1 Abs2 idF 1993/818;EndbesteuerungsG 1993 §3;ErbStG §12 Abs1 Z1 litf;ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1994/680;ErbStG §2 Abs1;ErbStG §2 Abs2 Z4;EStG 1988... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete Alleinerbin ihres am 3. August 1990 verstorbenen Vaters. Mit einem vom Gerichtskommissar an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden kurz: Finanzamt) am 10. Dezember 1991 gerichtetes Schreiben der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Aktiengesellschaft Wien vom 5. Dezember 1991 gab das genannte Kreditinstitut "aufgrund des § 25 (1) des Erbschafts- und Schenkungsgesetzes 1955 den Barwert bekannt, den die Realisie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete Alleinerbin ihres am 3. August 1990 verstorbenen Vaters. Mit einem vom Gerichtskommissar an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden kurz: Finanzamt) am 10. Dezember 1991 gerichtetes Schreiben der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Aktiengesellschaft Wien vom 5. Dezember 1991 gab das genannte Kreditinstitut "aufgrund des § 25 (1) des Erbschafts- und Schenkungsgesetzes 1955 den Barwert bekannt, den die Realisie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §18;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung, wer zum Zeitpunk des Todes des Erblassers Gläubiger derjenigen Geldforderungen war, die in den vom Finanzamt in das aktive Nachlaßvermögen einbezogenen Sparbüchern verkörpert waren, sowie zur Rechtsnatur von Sparbüchern. (hier: Der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §18;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung, wer zum Zeitpunk des Todes des Erblassers Gläubiger derjenigen Geldforderungen war, die in den vom Finanzamt in das aktive Nachlaßvermögen einbezogenen Sparbüchern verkörpert waren, sowie zur Rechtsnatur von Sparbüchern. (hier: Der ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 11. Juli 1997 erhielt die Beschwerdeführerin von ihrem Ehegatten die Hälfte an der ihm bis dahin allein gehörenden Liegenschaft EZ. 87, Grundbuch 42129 Krottendorf, geschenkt. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören nach Punkt V des Schenkungsvertrages drei Grundstücke, nämlich das Grundstück Nr. 287/2 mit einem darauf befindlichen Wohnhaus (welches nach dem Vorbringen der Beschwerde eine Gesamtfläche von 939 m2 aufweist), weiters das Grundstück Nr. 273, ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 11. Juli 1997 erhielt die Beschwerdeführerin von ihrem Ehegatten die Hälfte an der ihm bis dahin allein gehörenden Liegenschaft EZ. 87, Grundbuch 42129 Krottendorf, geschenkt. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören nach Punkt V des Schenkungsvertrages drei Grundstücke, nämlich das Grundstück Nr. 287/2 mit einem darauf befindlichen Wohnhaus (welches nach dem Vorbringen der Beschwerde eine Gesamtfläche von 939 m2 aufweist), weiters das Grundstück Nr. 273, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §15;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §8;
Rechtssatz: Der Ansicht, es bestehe gemäß § 19 Abs 2 ErbStG iVm § 192 BAO eine Bindung an den Einheitswertbescheid, wobei auch die Feststellungen über die Art des Gegenstandes maßgeblich seien, ist zu entgegnen, daß § 19 Abs 2 ErbStG nicht isoliert betrachtet werden darf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §192;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §15;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §8;
Rechtssatz: Der Ansicht, es bestehe gemäß § 19 Abs 2 ErbStG iVm § 192 BAO eine Bindung an den Einheitswertbescheid, wobei auch die Feststellungen über die Art des Gegenstandes maßgeblich seien, ist zu entgegnen, daß § 19 Abs 2 ErbStG nicht isoliert betrachtet werden darf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. September 1992 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg dem Beschwerdeführer auf Grund des Erwerbes von Todes wegen nach dem am 26. Mai 1991 bei einem Flugunfall verstorbenen Bruder (Erblasser) ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von S 2,333.670,-- die Erbschaftssteuer gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig mit S 536.081,-- vor. Die Bemessungsgrundlage errechnete sich aus einem anteiligen Reinnachlaß laut Verlassenschaftsakt in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 5 Stammrechtssatz Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 AB... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Ob für den Abgabepflichtigen als Rechtsnachfolger des Erblassers eine zivilrechtliche Verpflichtung bestanden hat, mit dem später aus der Veräußerung einer Liegenschaft erhaltenen Geldbetrag ein "Ersatzgrundstück" zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen, ist für den Umfang und die Bewertung des Nachlaßvermögens ohne Bedeutung.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 5 Stammrechtssatz Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 AB... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Ob für den Abgabepflichtigen als Rechtsnachfolger des Erblassers eine zivilrechtliche Verpflichtung bestanden hat, mit dem später aus der Veräußerung einer Liegenschaft erhaltenen Geldbetrag ein "Ersatzgrundstück" zu erwerben und darauf ein Haus zu bauen, ist für den Umfang und die Bewertung des Nachlaßvermögens ohne Bedeutung.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ABGB §938;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Schenkung iSd bürgerlichen Rechts entscheidet allein der Parteiwille, was geschenkt wird (Hinweis E 24.5.1991, 89/16/0068; E 21.10.1982, 81/15/0059 - 0061). Dies kann auch eine erst anzuschaff... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 2/3 Miterbin nach ihrem am 8. Jänner 1992 verstorbenen Ehegatten Gottfried G. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis wurde unter den Aktiven unter anderem ein Personenkraftwagen der Marke Mercedes 300 SE mit einem Wert "lt. Sachverständigengutachten" von S 640.000,-- ausgewiesen. Gegen den in der Folge an die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin ist mit einem Anteil von 2/3 Miterbin nach ihrem am 8. Jänner 1992 verstorbenen Ehegatten Gottfried G. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis wurde unter den Aktiven unter anderem ein Personenkraftwagen der Marke Mercedes 300 SE mit einem Wert "lt. Sachverständigengutachten" von S 640.000,-- ausgewiesen. Gegen den in der Folge an die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §799;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1;ErbStG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 5 Stammrechtssatz Infolge der im § 18 ErbStG normierten Stichtagsbewertung können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 9.9.1988, 87/16/0123). Es führt (auch) eine nachträgliche Entwertung nicht zu einer Minderung der Steuer, wie auch eine nachträgli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §726;ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem Erbanfall, also regelmäßig mit dem Tode des Erblassers, besteht für den Erben schon mehr als die bloße Anwartschaft auf sein Erbrecht. Bereits die Möglichkeit, etwa iSd § 726 ABGB der Erbschaft zu entsagen oder sie ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §799;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §726;ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem Erbanfall, also regelmäßig mit dem Tode des Erblassers, besteht für den Erben schon mehr als die bloße Anwartschaft auf sein Erbrecht. Bereits die Möglichkeit, etwa iSd § 726 ABGB der Erbschaft zu entsagen oder sie ... mehr lesen...