RS Vwgh 2004/9/30 2004/16/0035

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Veröffentlicht am 30.09.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §294 Abs1 lita;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §29 Abs1;

Rechtssatz

§ 29 Abs. 1 ErbStG ist eine Bestimmung zur Steuerfestsetzung. Bei der Steuerfestsetzung ist entscheidend, ob die Steuerschuld entstanden ist, nicht jedoch, ob die Renten dem Steuerpflichtigen in der Folge während seiner Lebenszeit auch tatsächlich zukommen. Ob und in welchem Ausmaß die Rente zufließt, hat keinen Einfluss auf die mit Erbanfall bereits entstandene Steuerschuld dem Grunde und der Höhe nach. Beim Entfall der jährlichen Renten in den Folgejahren handelt es sich daher auch um keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des Steuerfestsetzungsbescheides maßgebend gewesen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160035.X07

Im RIS seit

04.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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