RS Vwgh 1969/9/4 1388/68

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Veröffentlicht am 04.09.1969
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/05/06 0253/51 1

Stammrechtssatz

Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist nicht entscheidend, was dem Beschenkten versprochen worden ist, sondern was er erhalten hat.

*

E 6.5.1953, 253/51 #1 VwSlg 757 F/1953

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1969:1968001388.X01

Im RIS seit

04.09.1969

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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