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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ist ein Erblasser während der Geltung der Grunderwerbsteuernovelle 1946 gestorben, sein Nachlaß aber erst nach dem 30.6.1952 eingeantwortet worden, dann ist von der Übertragung der Grundstücke des Erblassers an die Erben im Erbwege die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Die Grundstücke sind mit dem einfachen Einheitswerte anzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1958000383.X01Im RIS seit
23.10.1961Zuletzt aktualisiert am
09.08.2016