Unbeschadet einer im Bewilligungsbescheid auferlegten Verpflichtung zur Verständigung von der Inangriffnahme von Bauarbeiten ist der voraussichtliche Beginn der Bauarbeiten spätestens zwei Wochen vorher vom Inhaber der Baubewilligung an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen. (Anm: LGBl.Nr. 111/... mehr lesen...
Inkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeindereisegebührenverordnung – GRGV, LGBl. Nr. 2/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 5/1980, Nr. 9/1986, Nr. 53/1986, Nr. 15/1991, Nr. 15/1992, Nr. 31/1994, Nr. 70/1994, Nr. 52/1997, Nr. 70/2000 und Nr. 60/20... mehr lesen...