Entscheidungen zu § 24 Abs. 1 StVO 1960

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Entscheidungen 91-120 von 310

TE UVS Wien 1998/02/06 03/M/36/2522/97

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 16.6.1997 von 12.10 Uhr bis 12.53 Uhr in Wien, S-gasse, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-66 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Lastkraftwagens im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit dem Zusatz "ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastkraftwagen", ohne eine Ladetätigkeit vorzunehmen. Er habe dadurch § 24 Abs 1 lit a StVO ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.02.1998

RS UVS Vorarlberg 1997/12/11 1-0761/97

Rechtssatz: Entsprechend dem Grundsatz einer verfassungskonformen Auslegung von Rechtsvorschriften (hier: zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Verbot einer Doppelbestrafung) ist davon auszugehen, daß der Unrechtsgehalt einer Übertretung des §24 Abs1 litn StVO (Halte- und Parkverbot auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots erreicht werden können) auch den Unrechtsgehalt einer zwangsläufig damit verbundenen Übertretung der Vorschrift des §52 lita Z6c StVO (F... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 11.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/25 KUVS-1323/2/97

Rechtssatz: Ist am Abstellort des Beschuldigten ein Halteverbot mit dem Zusatz "Ausgenommen Ladetätigkeit an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr" verordnet, so ist dem Beschuldigten für die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit zur Last zu legen, im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten - ausgenommen Ladetätigkeit an Werktagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr", das näher bezeichnete Fahrzeug an der angeführten Tatörtlichkeit ohne Durchführung einer Ladetätigkeit ab... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/11/07 KUVS-1446/1/97

Rechtssatz: Obschon der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt für einen PKW mit bestimmtem Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung der Straßenrechtsbehörde zum Befahren der Fußgängerzone hatte, welche unter der Auflage erteilt wurde, daß die Fußgängerzone mit dem Taxi im Dienst nur zur Zubringung und Abholung von Fahrgästen befahren werden darf, macht er sicht trotzdem verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, wenn er die Fußgängerzone ohne Zubringung und Abholung von Fahrgästen befährt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.11.1997

RS UVS Kärnten 1997/09/25 KUVS-1029/3/97

Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 24 Abs 1 lit a StVO bedarf bei Vorhandensein der Zusatztafel "ausgenommen Ladetätigkeit" nach § 52 Z 13b Abs 3 StVO der Feststellung, daß der Täter innerhalb der Halte- und Parkverbotszone hielt und nicht geringe Warenmengen rasch auf- oder ablud. Nur eine solche Umschreibung entspricht dem Gebot des § 44a Z 1 VStG. Konnte nun die Behörde der Verantwortung des Berufungswerbers nicht folgen, wäre sie verpflichtet gewesen, dies bereits im
Spruch: zum Ausdru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.09.1997

TE UVS Steiermark 1997/09/10 30.17-63/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 29.7.1996, um 17.32 Uhr, in G, in der Georgigasse, auf Höhe Haus Nr. 26, als Lenker das Fahrzeug mit dem Kennzeichen GU 1RRP, auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr und Gleisen von Schienenfahrzeugen am linken Fahrbahnrand abgestellt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 24 Abs 1 lit m StVO wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (30 Stunden ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/10 30.17-63/97

Rechtssatz: Kein Zufahren zum linken Fahrbahnrand nach § 7 Abs 4 StVO liegt vor, wenn das Fahrzeug die Fahrbahn verläßt und über den linken Fahrbahnrand hinaus auf den Gehsteig fährt, etwa auf den abgeschrägten Abschnitt eines verbreiterten Gehsteiges (Haltestelle) vor einer Hauseinfahrt. Daher wird die Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. n StVO durch dieses Verhalten nicht begangen. Schlagworte Halteverbot zufahren gesetzliches Verbot Fahrbahnrand Gehsteig Abschrägung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.09.1997

TE UVS Wien 1997/08/22 03/M/38/354/97

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben am 27.01.1995 von 09.15 Uhr bis 09.26 Uhr in Wien, P-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-72 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" ("Ladezone"), ohne eine Ladetätigkeit vorzunehmen, wodurch ein berechtigter Fahrzeuglenker am Zufahren zur Ladezone gehindert wurde. Sie haben dadurch fo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.08.1997

TE UVS Wien 1997/07/25 03/M/03/1223/97

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 26.03.1996 um 10.00 Uhr in Wien, S-platz, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-71 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges auf einer Fahrbahn mit durch Sperrlinie getrennten Fahrstreifen am linken Fahrbahnrand, somit auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden konnte. Sie haben dadurch folgende Rechtsvors... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.07.1997

RS UVS Wien 1997/07/25 03/M/03/1223/97

Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde zur Last gelegt, er habe sein Fahrzeug auf einer Fahrbahn mit durch Sperrlinie getrennten Fahrstreifen am linken Fahrbandrand, somit auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden konnte, abgestellt. Wenn mit einem Fahrzeug in weitem Bogen nach links in eine Kreuzung bis zum Kreuzungsmittelpunkt vorgefahren wird und anschließend im Retourgang in den rechts einmündenden Straßenzug eingebogen wird, kann nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.07.1997

TE UVS Steiermark 1997/07/17 30.14-33/97

I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 5.11.1996 um 9.54 Uhr in Liezen, in der Alten Gasse (Phyrnbachseite nach dem Haus Nr. 12), als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen JU 1AMF (PKW) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" gehalten. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 24 Abs 1 lit a StVO wurde über den Berufungswerber unter Hinweis auf die einschlägige Strafbestimmung eine Geldstrafe von S 500,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.07.1997

RS UVS Steiermark 1997/07/17 30.14-33/1997

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. a StVO war mit in L., in der A. Gasse (P. Bachseite nach dem Haus Nr. 12) nicht ausreichend umschrieben, da das Halte- und Parkverbot einen etwa 600 bis 700 Meter langen Bereich umfasste und nicht ausgewiesen war, in welcher Fahrtrichtung "nach" dem Haus Nr. 12 das Fahrzeug abgestellt gewesen ist. Eine genauere Tatortumschreibung wäre nach (rechtzeitiger) Einvernahme des Meldungslegers ohne weiteres möglich gewesen. Schlagwo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.07.1997

RS UVS Steiermark 1997/07/17 30.14-33/97

Rechtssatz: Der Tatort einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. a StVO war mit in L., in der A. Gasse (P. Bachseite nach dem Haus Nr. 12) ausreichend umschrieben, da das Halte- und Parkverbot einen etwa 600 bis 700 Meter langen Bereich umfaßte und nicht ausgewiesen war, in welcher Fahrtrichtung "nach" dem Haus Nr. 12 das Fahrzeug abgestellt gewesen ist. Eine genauere Tatortumschreibung wäre nach (rechtzeitiger) Einvernahme des Meldungslegers ohne weiteres möglich gewesen. Schlagworte Ha... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.07.1997

TE UVS Wien 1997/06/27 03/M/36/1160/97

Begründung: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 15.4.1997, wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 6.4.1995 um 10.50 Uhr in Wien, N-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-23 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen des Vorschriftszeichens "Fahrverbot in beiden Richtungen" erreicht habe werden können. Er habe dadurch § 24... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 27.06.1997

RS UVS Kärnten 1997/05/13 KUVS-1003/6/96

Rechtssatz: Wird unter dem Verbotszeichen "Halten und Parken verboten" eine rechteckige weiße Zusatztafel mit der Aufschrift "ausgenommen Ausgleichs-KFZ", darunter eine im quadratischen Format auf blauem Hintergrund das Behindertensymbol zeigende Tafel und unter dieser eine weitere weiße, rechteckige Zusatztafel mit der Aufschrift "2 PKW" angebracht, so liegt keine gehörige Kundmachung des Halte- und Parkverbotes vor, da zur Kundmachung eines Halte- und Parkverbotes die Aufstellung eines e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.05.1997

RS UVS Kärnten 1997/04/24 KUVS-71/3/97

Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 24 Abs 1 lit a StVO bedarf bei Vorhandensein der geschilderten Zusatztafeln nach § 52 Z 13b Abs 3 StVO der Feststellung, daß der Täter innerhalb der Halte- und Parkverbotszone hielt und nicht geringe Warenmengen rasch auf- oder ablud. Nur eine solche Umschreibung entspricht dem Gebot des § 44a Z 1 VStG. Wird dem Beschuldigten in erster Instanz lediglich vorgehalten, zur festgestellten Tatzeit seinen PKW zum Halten bzw Parken abgestellt zu haben, obwohl a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.04.1997

TE UVS Wien 1997/04/15 03/M/21/1617/96

Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 1.8.1996, Zl MA 67-RV-88883/6/0, hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 27.03.1996 um 12.19 Uhr in Wien, R-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-32 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" ("Behindertenzone"), ohne daß am Fahrzeug ein Ausweis gemäß § 29b Abs 4 StVO 1960 angebracht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.04.1997

TE UVS Steiermark 1997/03/24 30.9-83/96

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde vom 06.05.1996, GZ.: 15.1 1995/2214, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 20.04.1995, um 12.08 Uhr, im Gemeindegebiet Bad Waltersdorf, auf der L 460, gegenüber der Heiltherme Bad Waltersdorf, Wagerberg Nr. 111, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen WU - 225N (Kombi) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" gehalten. Wegen dieser Übertretung wurde über den Berufungswerber eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.03.1997

RS UVS Steiermark 1997/03/24 30.9-83/96

Rechtssatz: Halte- und Parkverbote nach § 24 StVO, wie etwa das Vorschriftszeichen "Halteverbot", beziehen sich nicht auf Bankette, die (grundsätzlich) nicht befahren werden dürfen, sondern lediglich auf Fahrbahnen oder Teile der Fahrbahn. Daher wird die Übertretung nach § 24 Abs 1 lit. a StVO nicht begangen, wenn das auf dem Bankett befindliche Fahrzeug nicht zumindest zum Teil auf der Fahrbahn abgestellt ist. Eine entsprechende Änderung des Vorwurfes durch den UVS wäre ein nicht statthaf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.03.1997

TE UVS Steiermark 1997/03/12 30.10-112/96

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 23.5.1995 um 09.53 Uhr in G, auf der Schörgelgasse, Höhe Haus Nr. 19, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen GU-8CYN (PKW) im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" gehalten. Er habe hiedurch die Rechtsvorschriften des § 24 Abs 1 lit a StVO verletzt und wurde eine Geldstrafe von S 500,-- (24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO verhän... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.03.1997

RS UVS Steiermark 1997/03/12 30.10-112/96

Rechtssatz: Ein Halteverbot nach § 24 Abs 1 lit. a StVO endet dort, wo sich das Schild Halteverbot Ende für den herannahenden Verkehr erkennbar befindet. So ist § 48 StVO zu entnehmen, daß Anfang und Ende einer Verbotszone in der Fahrtrichtung beschildert sein müssen. Im konkreten Fall war das Zeichen Halteverbot Ende jedoch in Richtung des Gegenverkehrs aufgestellt, also für den herannahenden Lenker auf der linken Straßenseite und mit der Vorderseite ihm zugewandt. Daher liegt keine Übert... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.03.1997

TE UVS Wien 1997/02/21 03/M/03/2431/96

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 16.01.1995 um 23.00 Uhr in Wien, T-gasse, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen G-8 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich von aus der Sicht des ankommenden Verkehrs weniger als 5 m vor dem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 24 Abs 1 lit c StVO 1960, BGBl Nr 159/1960 idgF. Gemäß § 99 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 21.02.1997

RS UVS Wien 1997/02/21 03/M/03/2431/96

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 24 Abs 1 lit c StVO enthält zwei Tatbestände, nämlich das Halten und Parken auf Schutzwegen einerseits und das Halten und Parken 5 m vor dem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, wenn dessen Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, andererseits. In Ermangelung einer, alle verfahrensgegenständlichen Tatbestandselemente umfassenden Verfolgungshandlung war die erkennende Behörde nicht ermächtigt, den
Spruch: des Straferkenntnisses, wonach di... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.02.1997

TE UVS Wien 1997/01/23 03/M/13/135/97

Erstinstanzlicher Bescheid: Der Berufungswerber wurde mit dem angefochtenen Straferkenntnis für schuldig erkannt, er habe am 24.2.1996, um 08.45 Uhr, in Wien, O-Straße, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-26 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr und Gleisen von Schienenfahrzeugen am linken Fahrbahnrand, somit auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht we... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.01.1997

RS UVS Wien 1997/01/23 03/M/13/135/97

Rechtssatz: Der spezifische Unrechtsgehalt des durch § 24 Abs 1 lit n iVm § 99 Abs 3 StVO konstituierten Dauerdelikts liegt im Fortwirken des durch Zuwiderhandlung gegen § 7 Abs 4 StVO (oder andere Verbote) gesetzten primären Unrechts. Auch bei längerer Abstelldauer kann ein "Rechtswidrigwerden" nicht allein aus § 24 Abs 1 lit n entstehen, wenn die Übertretung des primären Verbots rechtmäßig war. Sinn dieser Bestimmung ist es, das Zufahrtsverbot zur linken Straßenseite abzusichern, nicht a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.01.1997

TE UVS Steiermark 1996/12/11 30.14-86/96

I.) Am 15.11.1994 beanstandete der Sicherheitswachebeamte RI G. P. das Fahrzeug mit dem Kennzeichen GU-6ZYC, weil es in der Granatengasse 3 in Graz auf einer Straßenstelle abgestellt gewesen sei, welche nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden könne. Nachdem die ausgestellte Organstrafverfügung nicht zur Einzahlung gebracht worden ist, wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet und nach Einholung der Lenkerauskunft dem Berufungswerber als Zulassungsbesitzer in der S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.12.1996

RS UVS Steiermark 1996/12/11 30.14-86/96

Rechtssatz: Der Begriff "Anrainer" (hier: Fahrverbot, ausgenommen Anrainer) bezieht sich nicht auf Angestellte einer Behörde als Nutzungsberechtigte Bestandrecht). Besucher und Angestellte eines Anrainers wären von einem Fahrverbot "ausgenommen Anrainerverkehr" ausgenommen. Schlagworte Anrainer nutzungsberechtigter Angestellter Behörde Fahrverbot Halteverbot mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.12.1996

TE UVS Wien 1996/12/09 03/M/42/1965/96

Begründung: Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben am 24.10.1994 um 08.13 Uhr in Wien, A-straße 1 als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-27 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges auf einem Schutzweg Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 24 Abs 1 lit c StVO 1960 Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wird gegen Sie eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,--, im Falle der Uneinbri... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.12.1996

RS UVS Wien 1996/12/09 03/M/42/1965/96

Beachte Behandlung vom VwGH abgelehnt, Zl 97/02/0204 vom 23.7.1999 Rechtssatz: Ein Anhalten iSd § 2 Z 26 StVO liegt nur bei einem durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungenen Zum-Stillstandbringen eines Fahrzeuges vor. In solch einem Fall setzt ein Lenker, welcher sein Fahrzeug infolge einer verkehrsbehindernden Situation an einem Ort zum Stillstand bringen muß, an welchem das Halten bzw Parken des Fahrzeuges verboten ist, infolge dieser notwendigen Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.12.1996

RS UVS Wien 1996/12/09 03/M/42/1965/96

Beachte Behandlung vom VwGH abgelehnt, Zl 97/02/0204 vom 23.7.1999 Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 24 Abs 1 lit c StVO ist als Tatort ein konkreter Schutzweg anzusehen. Hinsichtlich der Konkretisierungserfordernisse gemäß § 44a VStG ist es bei einer Übertretung dieser
Norm: nicht relevant, in welchem Bereich des Schutzweges das Fahrzeug abgestellt worden ist; viel mehr reicht es aus, wenn der Schutzweg, auf welchem das Fahrzeug abgestellt worden ist, eindeutig konkretisiert wo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.12.1996

Entscheidungen 91-120 von 310