Entscheidungen zu § 24 Abs. 1 StVO 1960

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Entscheidungen 61-90 von 310

RS UVS Steiermark 2001/10/19 30.3-41/2000

Rechtssatz: Durch eine Ladezone im Halteverbot "ausgenommen Ladetätigkeit" nach § 24 Abs 1 lit a StVO soll ein möglichst geringer Transportweg sichergestellt werden (um die zahlreichen Ladetätigkeiten zeitsparend zu gestalten). Daher muss das Zusammentragen kleiner Warenmengen bei den verschiedenen Firmen, wenn diese Warenmengen noch nicht das Ausmaß einer Ladetätigkeit besitzen, vor dem Abstellen des Fahrzeuges in der Ladezone erfolgen. Erst nach diesem Vorgang darf das Fahrzeug in der La... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 19.10.2001

RS UVS Tirol 2001/10/17 2001/20/103-2

Rechtssatz: Einen Polizisten kann die Beobachtung, ob eine Ladetätigkeit durchgeführt wird, zugemutet werden. Anzeichen für eine solche ergeben sich besonders dann nicht, wenn der Berufungswerber eine Ladetätigkeit konkret nicht schildert und nach der Beanstandung ebenfalls keine Ladetätigkeit beobachtet wird. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 17.10.2001

TE UVS Tirol 2001/06/12 2000/13/049-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben am 28.08.1999 um 13.30 Uhr das KFZ (PKW), Kennzeichen LF-, in Osttirol, auf dem ?Dorfer Alpweg? im Dorfertal, Gemeinde Kals, im Bereich des ?Kalser Tauernhaus? (ca 1,5 Kilometer taleinwärts entfernt), 1. auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes (Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge) erreicht werden konnte, gehalten. Ferner haben Sie dieses ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.06.2001

RS UVS Tirol 2001/06/12 2000/13/049-1

Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 lit n StVO ist auf Straßenstellen, die nur durch das Verletzen eines gesetzlichen Gebotes erreicht werden können, das Halten und Parken verboten.   Für den gegenständlichen ?Dorfer Alpweg? zwischen dem westseitigen Ende des Parkplatzes beim Eingang der Daberklamm und der Böheimebene (Kalser Tauernhaus) besteht laut Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 28.06.1995, Zl. 401-47/6, ein ?Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge? gemäß § 52 lit a Z 6c StVO. Das F... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 12.06.2001

RS UVS Tirol 2001/06/12 2000/13/049-1

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 lit g des Tiroler Nationalparkgesetzes ?Hohe Tauern?, LGBl 103/91, bestimmt, dass im gesamten Gebiet des Nationalparkes die Verwendung von Kraftfahrzeugen verboten ist. Ausgenommen von diesem Verbot sind 1. Fahrten im Rahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung, der Instandhaltung von Wegen und eines geregelten Zubringerdienstes sowie zu den in der lit b (Durchführung von Außenlandungen und Außenabflügen) angeführten Zwecken und 2. im Zusa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 12.06.2001

TE UVS Wien 2001/04/09 03/M/03/8839/2000

1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben am 4.4.2000 um 13.13 Uhr in Wien, S-gasse als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-39 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten?. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99 Abs 3 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 24 Abs 1 lit a StVO 1960. Gemäß § 99 Abs 3 lit a St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 09.04.2001

RS UVS Wien 2001/04/09 03/M/03/8839/2000

Rechtssatz: Die im § 99 Abs 3 lit a StVO zu Grunde gelegte Verwaltungsstrafnorm richtet sich nach ihrem ausdrücklichen Wortlaut an den Lenker eines Fahrzeuges, unabhängig davon, ob er die für das Lenken dieses Fahrzeuges erforderliche Lenkerberechtigung besitzt oder nicht. Das gegenständliche Fahrzeug wurde im Zuge einer Prüfungsfahrt von einem Fahrschüler (Kandidaten) gelenkt und im Halteverbot abgestellt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 09.04.2001

TE UVS Steiermark 2000/09/11 30.10-12/2000

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 19.9.1998, um 21.45 Uhr bis 22.30 Uhr, in Judenburg, Herrengasse Nr. 3, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen im Bereich des Vorschriftszeichens "HALTEN UND PARKEN VERBOTEN" gehalten. Der Berufungswerber habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 24 Abs 1 lit a StVO verletzt und wurde wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von S 700,-- (30 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) g... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.09.2000

RS UVS Steiermark 2000/09/11 30.10-12/2000

Rechtssatz: Kein strafloses Anhalten, sondern ein - nicht durch wichtige Umstände erzwungenes - Halten gemäß § 2 Abs 1 Z 27 StVO liegt vor, wenn der Fahrzeuglenker durch das Unterlassen eines rechtzeitigen Tankens den Stillstand des Motors selbst herbeigeführt hat (VwGH 35.1.1980, 234/80). Es ist ein Leichtes für jeden Fahrzeugbesitzer, beim Starten des Motors die Tankuhr zu beobachten und so den Stand der Tankfüllung zu kontrollieren. Das Ereignis war daher für den Lenker vorhersehbar und... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.09.2000

RS UVS Kärnten 2000/05/15 KUVS-412/4/2000

Rechtssatz: Hält der Beschuldigte unmittelbar vor dem Rasthaus im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "Ausgenommen Gehbehinderte Personen" an, ohne einen Ausweis gemäß § 29b StVO zu besitzen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Da der Beschuldigte aufgrund eines Schreibens des Bundessozialamtes Kärnten eine 60 %ige Gesundheitsschädigung - vor allem eine Gehbehinderung (40 % Posttraumatische Arthrose beider Sprunggelenke, 20 % Rezidi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.05.2000

TE UVS Steiermark 2000/02/11 30.11-1/2000

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 22.11.1999, GZ: 15.1 1997/2506 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 22.2.1997, um 23.19 Uhr, in J, Rgasse , als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen W (PKW) im Bereich einer unübersichtlichen Kurve gehalten. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung gemäß § 24 Abs 1 lit b StVO begangen und wurde über ihn von der Erstbehörde eine Geldstrafe von S 700,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 30 Stunden Ersatzarrest) verhä... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.02.2000

RS UVS Steiermark 2000/02/11 30.11-1/2000

Rechtssatz: Eine gleichzeitige Bestrafung wegen der Übertretungen nach § 24 Abs 1 lit a und § 24 Abs 1 lit b StVO ist zulässig. Diese beiden strafbaren Tatbestände schließen einander nicht aus, weil sie nicht in einem solchen Verhältnis zueinander stehen, dass die Verwirklichung des einen Tatbestandes zwingend die Verwirklichung des anderen nach sich zieht, und weil die Bestrafung wegen des einen Deliktes nicht den gesamten Unrechtsgehalt des Tatverhaltens erfassen würde, verfolgt doch das... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.02.2000

TE UVS Steiermark 2000/01/20 30.9-4/2000

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27.12.1999, GZ.: 15.1 1997/1528, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 1.2.1997, um 01.00 Uhr, in Judenburg, Burggasse 3, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen JU (Pkw) auf einem Gehweg gehalten. Wegen dieser Übertretung wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S 700,-- bzw eine Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Dauer von 30 Stunden für den Fall der Uneinbringlichke... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.01.2000

RS UVS Steiermark 2000/01/20 30.9-4/2000

Rechtssatz: Das Halten eines PKW auf einem Gehweg nach § 24 Abs 1 lit k StVO ist nicht die zutreffende Verwaltungsübertretung, wenn im gesamten betreffenden Ortsgebiet kein Gehweg verordnet ist und am Tatort lediglich ein (von der Fahrbahn) baulich getrennter Teil der Straße vorliegt. Da die fälschliche Bezeichnung "Gehweg" ohne weitere Erhebungen von der Anzeige in das Straferkenntnis übernommen wurde und die Verfolgungsverjährung abgelaufen war, konnte eine Richtigstellung, wonach es sic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.01.2000

TE UVS Steiermark 1999/09/30 30.9-54/99

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5.3.1999, GZ.: III/S-27891/98, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 5.6.1998, um 08.00 - 08.33 Uhr, in Graz, B - G, mit dem Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden kann, gehalten. Wegen dieser Übertretung wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S 700,-- (24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen dieses S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.09.1999

RS UVS Steiermark 1999/09/30 30.9-54/99

Rechtssatz: Das Halteverbot des § 24 Abs 1 lit n StVO wird auch dann übertreten, wenn das Erreichen der bankettartigen Straßenstelle nach der Abstellposition des Fahrzeuges nur insofern erwiesenermaßen verboten stattgefunden hatte, als hiebei ein Gehsteig nur geringfügig befahren wurde. So war durch die nicht exakt fahrbahnparallele Abstellung mit dem linken Hinterrad neben diesem Gehsteig erwiesen, dass zumindest ein Gehsteigeck mit einem Teil des Fahrzeuges befahren worden war. Schla... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.1999

TE UVS Steiermark 1999/09/22 30.10-109/1999

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 20.2.1997, von 10.20 Uhr bis 10.35 Uhr, in Graz, Neutorgasse 49 als Lenkerin des Kraftfahrzeuges G das Fahrzeug abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" mit dem Zusatz "Werktags Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr, Sa 08.00 - 13.00 Uhr, Ausgenommen Ladetätigkeit" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestanden habe und weder eine Ladetätig... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.09.1999

RS UVS Steiermark 1999/09/22 30.10-109/1999

Rechtssatz: Der örtliche Geltungsbereich eines verordneten Halte- und Parkverbotes ist nicht ausreichend bestimmt, wenn dieser Bereich laut Verordnungstext lediglich mit "für die Ostseite der N-Gasse vor der Hausnaht 47/49 auf eine Länge von 6 m" bezeichnet wird. So kann aus dieser Verordnung nicht abgelesen werden, ob sich das Halteverbot entweder auf die Bereiche "6 m rechts oder links (nördlich oder südlich) der Hausnaht 47/49" erstrecken soll, oder auf den Bereich "drei Meter rechts un... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.09.1999

TE UVS Wien 1999/09/13 03/M/03/326/99

1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: "Sie haben am 11.3.1998 von 7.50 Uhr bis 12.10 Uhr in Wien, M-straße, als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen HL-6 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Motorfahrrades im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" ("Behindertenzone"), ohne dass am Fahrzeug ein Ausweis gemäß § 29b Abs 4 StVO 1960 angebracht war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99 Abs ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.09.1999

RS UVS Wien 1999/09/13 03/M/03/326/99

Rechtssatz: Zur Verwirklichung des Tatbildes einer Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO iVm § 99 Abs 3 lit a leg cit durch den Berufungswerber genügt es nicht, dass das Fahrzeug am Tatort abgestellt war sondern ist erforderlich, dass der Berufungswerber als Lenker dieses Kraftfahrzeuges dort abgestellt hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.09.1999

TE UVS Wien 1999/07/28 03/M/36/917/98

Begründung: Mit Schreiben vom 9.1.1998 beschwerte sich Herr Dkfm Johann J bei der Bundespolizeidirektion Wien, weil er am 8.1.1998 um 12.45 Uhr daran gehindert gewesen sei, den Gehsteig vor den Häusern L-Gürtel, Ecke H-gasse zu betreten; in voller Gehsteigbreite sei längs dieser Gasse der Pkw mit dem polizeilichen Kennzeichen BP 12 (mit einem Wachebeamten im Fond) abgestellt gewesen. Um 12.54 Uhr seien aus der gegenüberliegenden Gaststätte "R" zwei Wachebeamten mit darin offenbar erstanden... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.07.1999

RS UVS Wien 1999/07/28 03/M/36/917/98

Rechtssatz: Wenn man der Auffassung des Bw folgen würde, jeder Lenker, der mit einem Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Hauptdienst unterwegs ist und daher jederzeit einsatzbereit sein muß, sei nicht an die Halte- und Parkverbote gebunden, so würde dies dazu führen, daß ein solcher Lenker während seines Dienstes (zu welchen Fahrten auch immer) in keinem Fall an die Halte- und Parkverbote gebunden wäre. Einer solchen Auslegung dieser Bestimmung steht aber der klare Wortlaut de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.07.1999

RS UVS Niederösterreich 1999/06/29 Senat-TU-98-013

Rechtssatz: Das Laden einer Trockenbatterie ist nicht unter dem Begriff der "Ladetätigkeit" subsumierbar, es handelt sich dabei um eine Wartungsarbeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 29.06.1999

TE UVS Wien 1999/03/26 03/M/03/1566/98

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 2.5.1998 um 14.08 Uhr in Wien, F-Kai, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-63 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten". Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 99 Abs 3 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 24 Abs 1 lit a StVO 1960. Gemäß § 99... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.03.1999

RS UVS Wien 1999/03/26 03/M/03/1566/98

Rechtssatz: Das Vorbringen der Berufungswerberin, ihr 4 Monate alter Sohn, der am Rücksitz gesessen sei, habe plötzlich schrill zu schreien begonnen, da er den Schnuller verkehrt in den Mund gesteckt hatte, welcher dort festgesessen sei, sie habe daher angehalten und sei sofort ausgestiegen, habe sich auf den Rücksitz des Wagens gesetzt um ihren Sohn zu beruhigen, ist geeignet eine Notstandssitutaion im Hinblick auf § 24 Abs 1 lit a StVO darzutun. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.03.1999

RS UVS Kärnten 1998/10/20 KUVS-1717/5/97

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte das Fahrzeug in einer Fußgängerzone außerhalb der für die Ladetätigkeit erlaubten Zeit ab, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, daß er eine Ladetätigkeit vorgenommen habe und daß ein Anwalt zu Ladetätigkeitszeiten in der Kanzlei nicht anwesend sei, exkulpiert nicht, weil Akten in eine Anwaltskanzlei innerhalb der Ladetätigkeitszeiten verbracht werden können und zum Verbringen von Akten der Rechtsanwalt nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/12 KUVS-1364-1365/2/97

Rechtssatz: Parkt der Beschuldigte - vorliegend ein Rechtsanwalt - sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und benützt er überdies mit dem rechten vorderen Rad des Kraftfahrzeuges den Gehsteig zum Parken, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/21 KUVS-1381/15/97

Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren hervor, daß der Beschuldigte sein Fahrzeug in der Halte- und Parkverbotszone abstellte, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich auch dann, wenn der Beschuldigte eine Ausnahmegenehmigung für Ladetätigkeit hat, jedoch die Anzeigerin keine Ladetätigkeit bemerkte und auch die Hecktüre des Kraftfahrzeuges nicht geöffnet war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.07.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/20 KUVS-1380/11/97

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte sein Fahrzeug in der "Halte- und Parkverbotszone" ab und hat er für den Bereich des Fahrzeugstandortes zur Tatzeit eine Ausnahmegenehmigung, wonach er auf den abgesenkten Gehsteigflächen eine Ladetätigkeit durchführen kann, bleibt er verwaltungsstrafrechtlich dennoch verantwortlich, wenn für einen Zeitraum von einer Stunde und 59 Minuten keine Maßnahmen und Vorgänge festzustellen waren, die auf eine Ladetätigkeit hingedeutet hätten, obwohl das Fahrzeug i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.07.1998

TE UVS Steiermark 1998/02/09 30.11-1/97

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 22.11.1996, GZ.: 15.1 1996/3777, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 24.5.1996, von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr, in K, Hanns Korenplatz 1, als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen VO-8 JCD (PKW), in einer Fußgängerzone außerhalb der Zeiten, innerhalb deren das Halten für die Dauer einer Ladetätigkeit bzw. eines Zustelldienstes erlaubt sei, gehalten und habe keinen Zustelldienst durchgeführt. Wegen einer Übertretung... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.02.1998

Entscheidungen 61-90 von 310