Entscheidungen zu § 24 Abs. 1 StVO 1960

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Entscheidungen 211-240 von 310

RS UVS Niederösterreich 1993/06/30 Senat-MD-92-402

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug 1. vor einer Grundstückseinfahrt, 2. im Bereiche des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und 3. im Bereich von weniger als 5 m (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg geparkt, dann hat der Lenker drei Verwaltungsübertretungen begangen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/03 Senat-SW-92-406

W****** T******* wurde mit Bescheid der Bundespolizeidirektion xx vom 12. August 1992, Zl ********/91, für schuldig befunden am 27.9.1991 von 20,40 Uhr bis 20,50 Uhr im Ortsgebiet xx, Flughafen, Einfahrtsstraße Position Nr 130, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W ******B zum Parken abgestellt zu haben, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftskennzeichen "Halten und Parken" kundgemachtes Halte- und Parkverbot besteht, und damit eine Verwaltungsübertretung gemäß §24 Abs1 lita St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-LF-92-015

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte Karl D mit Straferkenntnis vom 23.9.1992, Zl 3-****-92, schuldig, am 25. Juli 1992 von 15,45 bis 16,30 Uhr in T****** auf dem Rathausplatz vor dem Haus Nr *, den LKW mit dem Kennzeichen *******, geparkt zu haben, obwohl dies aufgrund des angeführten Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "Halten verboten - gilt nur für LKW und Anhänger" verboten war und auf dem Beschuldigten die in der Zusatztafel kundgemachte Regelung ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/25 Senat-LF-92-015

Rechtssatz: Ein Spezialkraftfahrzeug gilt nicht als Lastkraftwagen, sodaß mit einem solchen Fahrzeug nicht gegen ein Parkverbot mit dem einschränkenden Zusatz "gilt nur für LKW und Anhänger" verstoßen werden kann. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 25.05.1993

RS UVS Kärnten 1993/04/19 KUVS-698-699/4/93

Rechtssatz: Der Eintritt einer tatsächlichen Behinderung gehört nicht zu den Tatbildern der § 8 Abs 4 und § 24 Abs 1 lit a StVO. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.04.1993

TE UVS Wien 1993/04/15 03/20/579/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 27.4.1992 von 11.10 bis 11.35 Uhr in Wien, H-platz das Kfz mit dem Kennzeichen W-814 zum Parken abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" (Zusatztafel: ausgenommen Ladetätigkeit von 8.00 bis 21.00 Uhr) kundgemachtes Halte- und Parkverbot besteht und keine Ladetätigkeit durchgeführt wurde. Wegen Übertretung des §24 Abs1 lita StVO wurde ein... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.04.1993

RS UVS Wien 1993/04/15 03/20/579/93

Rechtssatz: Nicht jeglicher Transport von Waren, der unverzüglich begonnen und ununterbrochen durchgeführt wird, rechtfertigt das Abstellen eines Fahrzeuges in einer Ladezone. Jedenfalls ist bei der Beurteilung, ob eine Ladetätigkeit vorliegt bzw ob das Abstellen des Fahrzeuges in einer Ladezone erlaubt ist, der für den Transport der Waren beanspruchte Weg als Maßstab heranzuziehen. Im gegenständlichen Fall war die benützte Ladezone 400 m vom Zielort entfernt und das Fahrzeug in der Ladezo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 15.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/09 Senat-PL-92-030

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn C W das Straferkenntnis vom 13. Februar 1992, 3-****-91, erlassen. Darin wird Herrn W zur Last gelegt, er habe am 18. Dezember 1990 um 11,50 Uhr das KFZ W******* in N auf der H Straße HNr 81 im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels geparkt. Aus diesem Grund hat die Behörde gemäß §24 Abs1 lite iVm §99 Abs3 lita StVO 1960 eine Geldstrafe in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/09 Senat-PL-92-030

Rechtssatz: Bei einer Schneehöhe von 40 cm ist eine rund 2 m hohe Bushaltestellentafel keinesfalls zur Gänze von Schnee verdeckt. Selbst wenn die Tafel mit Schnee bedeckt ist, muß ein Führerscheinbesitzer bei auch nur geringer Aufmerksamkeit bereits anhand der Konturen der Haltestellentafel den Haltestellenbereich als solchen erkennen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/03 Senat-GD-92-016

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 17.12.1991, Zl -91, wurden über Herrn O B Geldstrafen verhängt, und zwar 1. in Höhe von S 700,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 36 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 102 Abs5 KFG 1967, 2. in Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 42 Stunden) wegen Übertretung der §§ 134 Abs1, 45 Abs4 KFG 1967 und 3. in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 40 Stunden) wegen Übertretung der §§ 99 Abs3 lita, 24 Abs1 lita StVO 1960.   Im Sch... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.02.1993

TE UVS Wien 1993/02/01 03/13/3200/92

Begründung: Der Berufungswerber erhob am 13.10.1992 Einspruch nur gegen die Strafhöhe der Strafverfügungen vom 17.9.1992. Deshalb sind die Strafverfügungen hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen. Die Behörde erließ dennoch ein Straferkenntnis, worin hinsichtlich der Schuldfrage neuerlich abgesprochen wurde. Daß es sich nicht um eine rechtlich unerhebliche Spruchwiederholung, sondern um einen neuerlichen Schuldspruch handelt, ergibt sich eindeutig aus der geringfügigen Tex... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 01.02.1993

RS UVS Wien 1993/02/01 03/13/3200/92

Rechtssatz: Es stellt geradezu eine auffallende Sorglosigkeit dar, sich in "Hektik und Eile" zwecks Erlangung eines Freizeitvergnügens zu versetzen und sodann eine Halteverbotszone und einen Gehsteig zu "übersehen", zumal an einem extrem heißen Samstag im Hochsommer damit gerechnet werden muß, daß die Parkplätze bei Bädern bereits frühzeitig besetzt sind. Daß sich der BW nicht darauf eingestellt hat, geht zu seinen Lasten. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Gehsteig, Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 01.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/01 KUVS-1246/2/92

Rechtssatz: Da unter "Halten" eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit zu verstehen ist, ist es für die Tatbestandsmäßigkeit des verbotswidrigen Haltens unerheblich, ob das Fahrzeug für ca 40 Sekunden oder für ca fünf Minuten am Tatort abgestellt war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/11 VwSen-100819/4/Sch/Rd

Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verordnung eines Halte- und Parkverbotes, wenn dieses aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs erforderlich ist. Kein Recht des Grundstückseigentümers auf Abstellen seines Fahrzeuges auf der vor seiner Liegenschaft befindlichen öffentlichen Verkehrsfläche. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/05 VwSen-100981/02/Br/La

Beachte Verweis auf VwGH v. 21.9.1988, Zl. 88/03/0042. Rechtssatz: Innerhalb der Verjährungsfrist ergangene und alle Elemente des § 44a VStG beinhaltende Strafverfügung stellt eine taugliche Verfolgungshandlung dar, die den Eintritt der Verjährung hemmt, wenn diese die Behördensphäre auch tatsächlich verlassen hat, selbst wenn sie dem Berufungswerber letztlich nicht wirksam zugestellt werden konnte. Schlagworte Strafbemessung: einschlägige Vormerkung wegen Haltens auf einem Behi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/11/20 VwSen-100822/4/Sch/Rd

Rechtssatz: Für die Rechtswirksamkeit einer Verkehrsbeschränkung (hier eines Halte- und Parkverbotes) ist der Umstand entscheidend, ob sie vom zeitlichen und örtlichen Geltungsbereich einer Verordnung der zuständigen Behörde umfaßt ist. Beginnt der zeitliche Geltungsbereich eines Halte- und Parkverbotes um 8.00 Uhr, so ist das Abstellen eines Fahrzeuges vor diesem Zeitpunkt keine Verwaltungsübertretung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/09 KUVS-1151/3/92

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte den Personenkraftwagen im Halteverbot ab, so verwirklicht er eine Verwaltungsübertretung unabhängig davon, daß auch ein anderer Fahrzeuglenker das Fahrzeug im Halteverbot abgestellt und gegen ihn eine Verfolgungshandlung gesetzt wurde oder nicht. Steht ein Fahrzeug lediglich zu einem Viertel in der Halteverbotszone, so ist sein Verhalten als geringfügig einzuschätzen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.11.1992

TE UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Begründung: Unbestritten ist, daß der Berufungswerber das beanstandete Kraftfahrzeug als Lenker gegenüber Stephansplatz Nr 6 abgestellt hat. Der Berufungswerber führte ergänzend aus, daß sich der Abstellort neben der Ausfahrt der Stephansplatzgarage befand (an der gleichen Stelle wie im Akt MA 70 - 9/207/89/Str). Der Berufungswerber fuhr nach seinen Angaben, von der Churhausgasse kommend, zunächst zu Stephansplatz 5 zum Zweck der Durchführung einer Ladetätigkeit und nach deren Abschluß zum... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Ist eine Straßenstelle nur (im Sinne von ausschließlich) durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreichbar, so stellt sich die nähere Ausführung der demonstrativen Aufzählung im Klammerausdruck des §24 Abs1 litn StVO 1960, dem Sinn des Gesetzes entsprechend, nicht als notwendiges Tatbestandselement dar. Der Sinn des Gesetzes liegt nämlich darin, daß ein an einer solchen Stelle angezeigter Absteller eines Kraftfahrzeuges, welcher aufgrund seiner folgenden verfahrensrechtlic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Die seitliche Anbringung eines Straßenverkehrszeichens in einem Abstand von mehr als 2 m ist nicht nur dann zulässig, wenn die Einhaltung dieser Grenze schlicht unmöglich ist, sondern immer dann, wenn Umstände vorliegen, die in ihrer Gesamtheit die Anbringung des Verkehrszeichens außerhalb dieser Zone zweckmäßig erscheinen lassen, wobei primäres Kriterium der Zweckmäßigkeit die leichte und rechtzeitige Erkennbarkeit ist. Aus der Zweckbestimmung einer Fußgängerzone ergibt sich, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: In Berücksichtigung des Umstandes, daß in einer beschilderten Fußgängerzone die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehsteig naturgemäß nicht gleich wichtig ist, wie auf einer Straße mit frequentem Fahrzeugverkehr, ist an die objektiven Abgrenzungskriterien ein weniger strenger Maßstab anzulegen. Deshalb ergibt sich, daß die durch Fremdenverkehrshinweisschild, Kandelaber, Telefonzelle und die Regenrinne gebildete Verlängerung des außerhalb der Fußgängerzone vorhandenen Randsteines... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/30 03/13/533/92

Rechtssatz: Wenn der Berufungswerber vermeint, eine Zufahrt durch Einfahren zur erlaubten Ladetätigkeit in die Fußgängerzone und Ausfahren zum anschließenden Abstellen am Anzeigeort wäre eine zulässige Zufahrt, so ist ihm zu entgegnen, daß sich aus §24 Abs1 litn StVO 1960 nicht entnehmen läßt, daß das Verbot dann nicht mehr gelte, wenn zunächst die Einfahrt zu einem erlaubten Zwecke erfolgt ist. Der Berufungswerber konnte ja die Straßenstelle zum (nachher erfolgten) Abstellen (Halten- oder... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 30.09.1992

RS UVS Kärnten 1992/06/02 KUVS-360-364/2/92

Rechtssatz: Eine Kurzparkzone kann sich auf eine Straße, einen Teilbereich einer solchen oder auch auf ein ganzes Stadtviertel erstrecken. Das Wort "Kurzparkzone" beinhaltet schon von seinem Begriffsinhalt her, daß davon ein ganzes Gebiet und nicht bloß eine einzige Straßenstelle erfaßt wird. Im letzteren Fall muß nicht jede einzelne im Kurzparkzonenbereich befindliche Straße oder sonstige Verkehrsfläche gesondert beschildert sein. Wird daher eine Kurzparkzonenverordnung für ein ganzes Geb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.06.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/22 KUVS-254/5/91

Rechtssatz: Sinn und Zweck des im § 24 Abs 1 lit d StVO verankerten Halteverbotes ist es, sowohl die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs, als auch die Sicherheit desselben zu gewährleisten. Es erfolgt aber auch den Zweck, anderen Kraftfahrzeuglenkern das Einbiegen zu erleichtern und die Gefahr eines daraus entstehenden Schadens zu vermindern sowie den übrigen Fußgängerverkehr auf Kreuzungen nicht zu behindern. Der Unrechtsgehalt ist keinesfalls geringfügig, da die Sicherheit des Verk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.05.1992

TE UVS Wien 1992/05/15 03/10/1200/92

Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet nicht, daß sie das Kraftfahrzeug in der gegenständlichen "Ladezone" abgestellt hat, sie bringt jedoch zu ihrer Rechtfertigung vor, daß sie die Halte- und Parkverbotstafel nicht wahrnehmen habe können, weil diese durch zwei geparkte Lastkraftwagen verstellt gewesen seien. Außerdem habe sie ihr Fahrzeug bei Dunkelheit und starkem Regen an der besagten Örtlichkeit abgestellt. Die erkennende Behörde konnte sich bei ihrer Entscheidung auf das Vorbrin... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.05.1992

RS UVS Wien 1992/05/15 03/10/1200/92

Rechtssatz: Die Beschuldigte kann sich nur dann auf eine unverschuldete Unkenntnis des Verbotes berufen, wenn sie nachweisen kann, daß ihr die Wahrnehmung derselben trotz der erforderlichen Aufmerksamkeit unmöglich war. Daß die Verkehrszeichen von Fahrzeugen verdeckt waren, stellt keinen Schuldausschließungsgrund dar. Die Abstellung eines Fahrzeuges bei Dunkelheit und starkem Regen entbindet nicht von der Verpflichtung, sich am Abstellort kundig zu machen und sich über angebrachte Verkehrs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 15.05.1992

RS UVS Kärnten 1992/05/11 KUVS-75-76/2/92

Rechtssatz: Das priveligierte Abstellen des Fahrzeuges in der Ladezone durch einen Arzt im Sinne von § 24 Abs 5 StVO ist nur für die Dauer der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für den konkreten Hilfeleistungsfall erlaubt. War es notwendig im Zuge einer ärztlichen Hilfeleistung kurzfristig in die Ordination zu fahren um entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen um danach wieder zum Patienten zurückzukehren, so ist für die Dauer dieser erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen der ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.05.1992

TE UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Begründung: Gemäß §45 Abs1 Zif2 VStG hat die Behörde von der Fortsetzung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat. Im gegenständlichen Fall wurden der Berufungswerberin zwei Verwaltungsübertretungen nach §24 Abs3 litd StVO 1960 angelastet. Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Bestimmung ist jedoch, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Rechtssatz: Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach §24 Abs3 litd StVO ist, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fahrstreifen hat. Weist sie nur einen Fahrstreifen auf, kann die "lex specialis" des §24 Abs3 litd StVO gar nicht zur Anwendung kommen, sondern allenfalls die Generalbestimmung des §23 Abs1 StVO oder allenfalls die Bestimmung des §24 Abs1 litb, 1Fall StVO. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Strafbarkeit Voraussetzungen, Straßenbreite, Fahrstr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1992

TE UVS Wien 1992/04/01 03/18/164/92

Begründung: Die Berufungswerberin führt im wesentlichen aus, daß die Anbringung gegenständlicher Straßenverkehrszeichen gegen §48 Abs5 StVO 1960 verstoße, wonach bei seitlicher Anbringung der seitliche Abstand zwischen dem der Fahrbahn zunächst liegenden Rand eines Straßenverkehrszeichens und dem Fahrbahnrand im Ortsgebiet nicht weniger als 0,30 m betragen darf. Dieser seitliche Abstand habe, wie sich aus den Kopien der im Original zur Verfügung stehenden Aufnahmen ergibt, höchstens 0,15 m... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 01.04.1992

Entscheidungen 211-240 von 310