RS UVS Kärnten 1993/04/19 KUVS-698-699/4/93

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Veröffentlicht am 19.04.1993
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Rechtssatz

Der Eintritt einer tatsächlichen Behinderung gehört nicht zu den Tatbildern der § 8 Abs 4 und § 24 Abs 1 lit a StVO.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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