Rechtssatz: Die Abstellung des Fahrzeugs am Gehsteig ist auch ohne Eintritt einer konkreten Behinderung von Fußgängern strafbar. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Parken am Gehsteig, Gehsteig mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 29.7.1991, Zl Cst 1794-Sg/91, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Simmering, den Berufungswerber schuldig, er habe am 29.1.1991 um 6.30 Uhr in Wien 11., Geiselbergstraße 27 als Lenker des PKW XY das Fahrzeug abgestellt gehabt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachtes Halte- und Parkverbot bestand, wodurch der übrige Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. behindert wur... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Täter sich aber ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund selbst in eine Zwangslage begeben, die er voraussehen konnte, kann er sich nicht mit Erfolg auf Notstand berufen (vgl ua VfGH 17.2.1988, 88/03/0023). Da der Berufungswerber schon längere Zeit an Durchfallserkrankungen gelitten hat und auch am Tattag nicht völlig beschwerdefrei gewesen ist, hat er sich selbst in eine Zwangslage begeben, die er voraussehen konnte. Die Zwangslage und das vorschriftwidrige A... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein PKW 50 Minuten im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" mit der Zusatztafel "ausgenommen Ladetätigkeit" geparkt wurde, liegt keine "Ladetätigkeit" mehr vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ein Fahrzeuglenker wegen Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO siebenmal vorgemerkt ist, zwanzig Jahre im Berufsleben steht, monatlich S 10.000,-- verdient, verheiratet ist, und eine studierende großjährige Tochter hat, ist eine Geldstrafe bei neuerlicher Begehung der Übertretung nach § 24 Abs 1 lit a StVO angemessen und geeignet den Täter von der Begehung weiterer gleichartiger Verwaltungsübertretungen abzuhalten. mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn der Beschuldigte erwiesenermaßen kein Einkommen bezieht und auch sonst vermögenslos ist - vorliegend ein Schüler - ist die Verhängung einer Geldstrafe - im gegenständlichen Fall von S 500,-- - für Parken im Halteverbot gerechtfertigt, anderenfalls sich die Bestimmungen der §§ 16 und 54 b Abs 3 VStG in Frage stellen würden. Das wirtschaftliche Unvermögen des Bestraften ist erst im Zuge der Vollstreckung der Geldstrafe zu beachten. mehr lesen...
Begründung: Auf Grund einer Anzeige vom 3.4.1991 sowie einer Lenkerauskunft des Zulassungsbesitzers vom 21.6.1991 erließ die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten zur Zahl Cst 6648/F/91, gegen den Beschuldigten K eine Strafverfügung vom 26.6.1991, womit ihm zur Last gelegt wurde, er habe am 3.4.1991 um 15.55 Uhr in Wien 17., Ottakringer Straße 14 das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XY abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch das Vorschriftszeichen "Halten... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat sich der Täter ohne einen von der Rechtsordnung anerkannten Grund selbst in eine Zwangslage begeben, die er voraussehen konnte, dann kann er sich nicht mit Erfolg auf Notstand berufen. Bei einer zahntechnischen Einpassungsarbeit muß damit gerechnet werden, daß diese auf Grund von Komplikationen länger dauert. Schlagworte Halte- und Parkverbot mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet nicht die verbotswidrige Abstellung ihres Kraftfahrzeuges am Tatort zur Tatzeit, rechtfertigt dies jedoch damit, daß sie sich in Hör- und Sehweite ihres Kraftfahrzeuges befunden hätte und daß darüber hinaus keine nennenswerte Verkehrsbeeinträchtigung von ihr verursacht worden wäre. Natürlich sei ihr bekannt, daß es im völlig freien Ermessen des Beamten liegt, ein Organstrafmandat zu verhängen oder eine "teure" Anzeige zu erstatten. Bei der Straf... mehr lesen...
Rechtssatz: Die rechtswidrige Abstellung in einem absoluten Halte- und Parkverbot wäre selbst dann verwirklicht, wenn das Fahrzeug an genannter Örtlichkeit auch nur für einen ganz geringen Augenblick (theoretisch nur für wenige Sekunden) abgestellt würde. "Abstellung" erfaßt hiebei Halten oder Parken. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Abstellen von KFZ mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber führt im wesentlichen aus, daß durch eine am 27.11.1990 an der betreffenden Stelle vorhandene Baustelle der Schnittpunkt der Fahrbahnränder eine entsprechende Verschiebung erfahren habe, wodurch sein Fahrzeug wegen der besonderen Verhältnisse außerhalb des 5 m Bereiches vom Fahrbahnschnittpunkt und auch am Rande der Fahrbahn abgestellt gewesen sei. Im angefochtenen Straferkenntnis wäre trotz baustellenbedingter Verschiebung des Fahrbahnschnittpunktes in Rich... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet nicht, das gegenständliche Kraftfahrzeug am 22.2.1991 in der Zeit von 12.35 Uhr bis 12.45 Uhr in Wien 19., Billrothstraße in der vor den Häusern Nr 83A und Nr 85 errichteten Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausgenommen Ladetätigkeit" abgestellt gehabt zu haben. Er wendet aber im wesentlichen ein, die Meldungslegerin habe keine genaue Bezeichnung des Ortes der Tat angegeben, so sei die L... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Absicht, Güter einzukaufen und diese allenfalls später zu verladen, genügt nicht, um die Ausnahme vom Halte- und Parkverbot für Ladetätigkeit für sich in Anspruch nehmen zu können. Die für das Auf- und Abladen bestimmten Gütermengen haben vorbereitet zu sein (Erk d VwGH v 19.3.1970, Zl 1788/69, ZVR 1970/226). Schlagworte Halte- und Parkverbotzone, Ladetätigkeit mehr lesen...
Begründung: Aus dem Akteninhalt sowie dem fortgesetzten Ermittlungsverfahren ergab sich kein Anhaltspunkt, daß der Berufungswerber mit einem Teil seines KFZ außerhalb der 5 m Grenze gestanden wäre. Aus der Handskizze bei Meldungslegung entsteht eher der Eindruck, daß das KFZ des Berufungswerbers zur Gänze im Bereich der Halteverbotszone stand. Nähere Angaben konnte der Meldungsleger im Bericht vom 28.6.1991 nicht machen. Es war daher im Zweifel zugunsten des Berufungswerbers von einem Abst... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn ex-lege Halte-Verbote beschildert werden, dient dies nur einer verstärkten Publizität und bedarf keiner Verordnung, weshalb nur die Nichtbeachtung des ges Halteverbotes und nicht jene gem § 24 Abs 1 lit a StVO zu ahnden sind Schlagworte Halteverbotszone, gesetzliches Halte- und Parkverbot mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet an sich nicht die verbotswidrige Abstellung seines Fahrzeuges, führt jedoch lediglich aus, daß sein Fahrzeug in die Tatortsskizze nicht maßstabsgetreu eingezeichnet worden wäre, weshalb es für ihn nicht nachvollziehbar sei, wieso er Fußgängern die ungestörte Benützung des Gehsteiges unmöglich gemacht haben sollte. Darüber hinaus wende er sich gegen das Strafausmaß, da das Fahrzeug nur lediglich kurz abgestellt war. Beweis wurde erhoben durch Einsi... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot ist selbst dann verwirklicht wenn das Fahrzeug an genannter Örtlichkeit einerseits in einem absoluten Halteverbot, andererseits mit zwei Rädern teilweise auf einem Gehsteig, auch nur für einen ganz geringen Augenblick (theoretisch nur für wenige Sekunden) abgestellt würde. Schlagworte Falschparken, Halte- und Parkverbot mehr lesen...
Begründung: I) Der Entscheidung erster Instanz lag folgender Sachverhalt zugrunde: Laut Anzeige (Blatt 1) wurde das gegenständliche Fahrzeug beanstandet, da es am 12.4.1991 um 20.30 Uhr in Wien 8, Laudongasse 28 abgestellt vorgefunden war. An Ort und Stelle sei ein Halte- und Parkverbot kundgemacht gewesen. Die Lenkereigenschaft des Berufungswerbers ergab sich aus den zu Blatt 2 bis 5 erliegenden Aktenstücken. Am 25.6.1991 erging an den Berufungswerber eine Strafverfügung, mit welcher er e... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Rechtsatz des Inhaltes, daß im Bereich einer gesetzlichen Halteverbotszone keine weitere Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch Verordnung zulässig wäre, besteht nicht. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Massenbeförderungsmittel mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber bestreitet die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung im wesentlichen mit dem Vorbringen, die der verfahrensgegenständlichen Beschränkung des ruhenden Verkehrs zugrundeliegende Verordnung sei nicht ordnungsgemäß kundgemacht gewesen. So sei das Verkehrszeichen gem § 52 Z 13 b StVO (Halteverbot Ende) deutlich innerhalb des Bereiches von 5 m zum dortselbst befindlichen Schutzweg angebracht. Zudem werde die gegenständliche Ladezone im Hinblick auf die Gülti... mehr lesen...
Rechtssatz: Beträgt der einzige zahlenmäßig determinierte Abstand, welcher in der Verordnung zwischen dem Schutzweg und dem Kennzeichen Halteverbot Ende mit 5 m festgelegt wurde, in natura 3,90 m, so liegt bei einer derartigen Differenz eine gesetzmäßige Kundmachung der Verordnung nicht vor. Schlagworte Ladezone, Halte- und Parkverbot mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, am 4.10.1990 um 8.18 Uhr in Wien 22, Pirquetgasse 9 das Kraftfahrzeug XY im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels während der Betriebszeit (nicht nur kurz zum Ein- oder Aussteigen) abgestellt zu haben. Die Verwirklichung des Tatvorwurfes in objektiver Hinsicht stellte die Berufungswerberin außer Frage, brachte aber in ihrem Rechtsmittel vom 12.6.1991 in subjektiver Hinsicht im wesentlich... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der schwangeren BW bekannt ist, daß fallweise ihr Kreislauf ein Übelkeitsgefühl verursacht so stellt sich die Lenkung eines KFZ als geradezu unverantwortlich dar. Sie hat damit nämlich nicht nur sich selbst sondern auch das werdende Leben, ganz abgesehen von anderen Straßenbenützern, in Gefahr gebracht und ihre Zwangslage (vorschriftswidriges Abstellenmüssen ihres Kraftfahrzeuges infolge Kreislaufstörungen und Übelkeit) selbst verschuldet. Schlagworte Massenbeförderu... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem rechtlichen Gebot nach § 44a lit a VStG, wonach im
Spruch: die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben sind, daß die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in Ansehung aller Tatbestandsmerkmale ermöglicht wird und die Identität der Tat (zB nach Ort und Zeit) unverwechselbar feststeht, ist dann nicht entsprochen, wenn im erstinstanzlichen
Spruch: des Straferkenntnisses der Zeitpunkt der Bege... mehr lesen...
Begründung: Der Sachverhalt an sich ist von der Berufungswerberin unbestritten geblieben. Die Berufungswerberin behauptet eine unrichtige rechtliche Beurteilung dieses Sachverhaltes und führt im wesentlichen aus, daß eine Überprüfung der "subjektiven Tatseite" keinen oder nur einen geringfügigen Unrechts- und Schuldgehalt ihres Verhaltens ergeben hätte. Dazu ist anzuführen: Die Übertretungen 1) und 2) wurden von der Berufungswerberin gesetzt, bevor es überhaupt zu einem Kontakt mit dem Sic... mehr lesen...
Rechtssatz: Mag ein Sicherheitswachebeamter die BW auch aus den Medien gekannt haben, so kann ihm unmöglich zugemutet werden, außer dem Namen der BW nähere Details über ihre Identität zu kennen, geschweige denn, ob sie im Besitze von Führer- und Zulassungsschein ist bzw welche näheren Angaben diese enthalten. Schlagworte Fahrzeugkontrolle, Fahrzeugpapiere mehr lesen...
Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 17.10.1990 von 8.45 Uhr bis 12.00 Uhr in Wien 12., Schönbrunner Schloßstraße 35 als Lenker des Personenkraftwagen XY das Kraftfahrzeug vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt abgestellt und sei nicht im Kraftfahrzeug verblieben, wodurch ein Kraftfahrzeuglenker am Wegfahren bzw Zufahren gehindert war. Da nach § 24 Abs 3 lit b StVO 1960 nur das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten verboten... mehr lesen...
Begründung: Laut Anzeige des Inspektor W vom 14.9.1990 war der PKW mit dem polizeilichen Kennzeichen XY am 8.9.1990 von 18.20 Uhr bis 18.40 Uhr in Wien 8., Josefstädter Straße 36 abgestellt, obwohl an dieser Stelle ein durch Verbotstafeln kundgemachtes Halte- und Parkverbot (eingeschränkt mit Zusatztafel auf 18.00 - 20.00 Uhr, ausgenommen Behinderte) besteht. Der Meldungsleger konnte hinter der Windschutzscheibe keinen Behindertenausweis wahrnehmen. Auf Anfrage der Bundespolizeidirektion W... mehr lesen...
Rechtssatz: Keinesfalls ist es erforderlich, daß das Fahrzeug zur Gänze oder auch nur mit einem erheblichen Teil im Halteverbot abgestellt ist. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Falschparken mehr lesen...
Begründung: Unbestritten ist geblieben, daß das Kraftfahrzeug des Berufungswerbers am 26.11.1990 von 09.55 Uhr bis 10.10 Uhr in einer Halte- und Parkverbotszone, ausgenommen Zustelldienste, abgestellt war. In seinem Einspruch vom 31.1.1991 brachte der Berufungswerber vor, er habe einem Berufskollegen, der für ihn um 09.15 Uhr im Landesgericht für Strafsachen eine Verhandlung verrichten sollte, noch den Akt überbringen müssen. Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Übergabe des Aktes maximal... mehr lesen...