RS UVS Wien 1991/08/07 03/19/511/91

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Veröffentlicht am 07.08.1991
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Rechtssatz

Ein Rechtsatz des Inhaltes, daß im Bereich einer gesetzlichen Halteverbotszone keine weitere Beschränkung des ruhenden Verkehrs durch Verordnung zulässig wäre, besteht nicht.

Schlagworte
Halte- und Parkverbot, Massenbeförderungsmittel
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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