Wenn der schwangeren BW bekannt ist, daß fallweise ihr Kreislauf ein Übelkeitsgefühl verursacht so stellt sich die Lenkung eines KFZ als geradezu unverantwortlich dar. Sie hat damit nämlich nicht nur sich selbst sondern auch das werdende Leben, ganz abgesehen von anderen Straßenbenützern, in Gefahr gebracht und ihre Zwangslage (vorschriftswidriges Abstellenmüssen ihres Kraftfahrzeuges infolge Kreislaufstörungen und Übelkeit) selbst verschuldet.