RS UVS Niederösterreich 1993/04/09 Senat-PL-92-030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Bei einer Schneehöhe von 40 cm ist eine rund 2 m hohe Bushaltestellentafel keinesfalls zur Gänze von Schnee verdeckt. Selbst wenn die Tafel mit Schnee bedeckt ist, muß ein Führerscheinbesitzer bei auch nur geringer Aufmerksamkeit bereits anhand der Konturen der Haltestellentafel den Haltestellenbereich als solchen erkennen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten