BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Andrea Böck sowie die Beisitzer Sabine Prewein, MAS, als Mitglied der Auftraggeberseite und Baurat DI Heinz Marschalek als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, idF BGBl I Nr. 15/2010 betreffend das Vergabeverfahren "A1 West Autobahn, Rastplätze Enns Nord/Süd" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzier... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3 MR Dr. Sibyll Andrea Böck und die Beisitzer Sabine Prewein MAS als Mitglied der Auftraggeberseite und DI Heinz Marschalek als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "A1 West Autobahn, Rastplätze Enns Nord/Süd" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs Aktiengesellschaft (ASFINAG), vergebende Stelle ASFINAG Bau Management GmbH Modecenterstraße ... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren stellt sich die Frage, ob das Angebot des präsumtiven Rahmenvereinbarungspartners bzw. die anderen vor dem Angebot der Antragstellerin gereihten Angebote preislich erklär- und nachvollziehbar sind. Weiters ist zu klären, ob das vom präsumtiven Rahmenvereinbarungspartner bzw. die von den anderen, dem Antragsteller vorgereihten Bieter, angebotenen Konzepte den funktionalen Leistungsanforderungen des Auftraggebers (siehe Leistungsbeschreibung Beratung ... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren stellt sich die Frage, ob das Angebot des präsumtiven Rahmenvereinbarungspartners bzw. die anderen vor dem Angebot der Antragstellerin gereihten Angebote preislich erklär- und nachvollziehbar sind. Weiters ist zu klären, ob das vom präsumtiven Rahmenvereinbarungspartner bzw. die von den anderen, dem Antragsteller vorgereihten Bieter, angebotenen Konzepte den funktionalen Leistungsanforderungen des Auftraggebers (siehe Leistungsbeschreibung Beratung ... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren stellt sich die Frage, ob die auftragsgegenständlichen Leistungen ausschließlich von einem bestimmten Unternehmer (der B***), erbracht werden können. Die Beantwortung dieser Frage ist dem zur Entscheidung berufenen Senat des Bundesvergabeamtes ohne Heranziehung eines Sachverständigen nicht möglich. Dem Bundesvergabeamt stehen auf diesem Gebiet keine Amtssachverständigen zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs. 2 AVG kann die Behörde in diesem Fall andere gee... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "9500 Villach, St. Martiner Straße 7, Sanierung und Erweiterung des BG/BRG - Alufenster und Portalschlosserarbeiten" ist zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellungen die Bestellung eines Sachverständigen erforderlich. Ein Sachverständiger steht der Behörde nicht zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs 2 AVG kann die Behörde andere geeignete Personen als Sachverständige heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen. ... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "Naturversuch Bad Deutsch Altenburg" ist zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellungen die Bestellung eines Sachverständigen erforderlich. Ein Sachverständiger steht der Behörde nicht zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs 2 AVG kann die Behörde andere geeignete Personen als Sachverständige heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen. Diese Bestellung ist zur Beantwortung der aufgeworfenen Sachfragen notwendig. Ge... mehr lesen...
Im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens wurde durch die Antragstellerin hinsichtlich des Angebotes der präsumtiven Zuschlagsempfängerin, vorgebracht, dass der Gesamtpreis des Angebotes der präsumtiven Zuschalgsempfängerin zu niedrig, nicht plausibel sowie spekulativ erscheine und daher auszuscheiden wäre. Im Gegenzug bestritt die präsumtive Zuschlagsempfängerin mit Schriftsatz vom 16.07.2009 (beim BVA eingelangt 20.07.2009, OZ 11) die Antragslegitimation der Antragstellerin mit der... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, Dr. Sybill Huber-Matauschek sowie Dr. Sabine Weniger als Mitglied der Auftraggeberseite und DI Joachim Kleiner als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "Streckenausrüstungen mit ETCS Level 2" der Auftraggeberin ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft, Vivenotgasse 10, 1120 Wien, eingeleitet über Antrag der A***, vertreten durch Dr. X***, Rechtsanwalt, vom 4. Ma... mehr lesen...
Im gegenständlichen Feststellungsverfahren stellt sich die Frage, ob der vom Auftraggeber für die Direktvergabe von Leistungen über die Zurverfügungstellung von Lizenzen für die Nutzung einer Wahladministrationssoftware sowie über Dienstleistungen für deren notwendige Anpassungen für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2009 veranschlagte Auftragswert von Euro 39.000,-- netto dem Umfang und Inhalt der vergebenen Leistungen entspricht. Die Beantwortung dieser Frage ist dem zur ... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Die B***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), brachte mit Schriftsatz vom 11. November 2008 Anträge auf Nichtigerklärung des Ausscheidens ihrer Angebote und der Entscheidung, die Rahmenvereinbarungen zu den Losen 5, 6 und 7 mit der C*** schließen zu wollen, ein. Die Antragstellerin brachte zusammengefasst vor, dass ihre Angebote zu den Losen 5, 6 und 7 zu Unrecht ausgeschieden worden seien und in der Folge die Entscheidung, die Rahmenvereinbarung zu den Losen 5, 6 und 7... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X***, (in der Folge Antragsteller) brachte mit Schriftsatz vom 25.9.2008, verbessert eingebracht am 1.10.2008, einen auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der C*** gerichteten Nachprüfungsantrag ein. In der für den 4.11.2008 anberaumten mündlichen Verhandlung soll der im Schriftsatz des Antragstellers namhaft gemachte spanische Staatsbürger, D**, der nicht der deutschen Sprache mächtig ist, einvernommen werden. Dem Bundesvergabeamt steht kein A... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sybill Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 - BVergG 2006, BGBl. I Nr.17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftraggebers Autobahne... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 - BVergG 2006, BGBl. I Nr.17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftraggebers Autobahne... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006), BGBl. I Nr.17/2006, betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftragge... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senats 3, Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 - BVergG 2006, BGBl. I Nr.17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftraggebers Autobahnen - ... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X***, (im Folgenden Antragsteller) brachte mit Schriftsatz vom 7.11.2007, beim Bundesvergabeamt eingelangt am 8.11.2007, einen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung des Ausscheidens ihres Angebotes und auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B***, ein. Gemäß Teil A (Bestimmungen für das Angebot), Pkt. 9.2.3, der gegenständlichen Ausschreibung muss der Bieter seine technische Leistungsfähigkeit durch die angebotene Zusammensetzung des Salzes... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren wurden vom Antragsteller Fragen betreffend die Kalkulierbarkeit der Preise auf der Grundlage der in der Ausschreibung enthaltenen Leistungsbeschreibung aufgeworfen. Die Beantwortung der sich stellenden Fragen ist dem zur Entscheidung berufenen Senat des Bundesvergabeamtes ohne Heranziehung eines Sachverständigen nicht möglich. Dem Bundesvergabeamt stehen auf diesem Gebiet keine Amtssachverständigen zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs. 2 AVG kann die Be... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft Bietergemeinschaft "A***", bestehend aus 1. B***, 2. C***, 3. D***, 4. E***, 5. F***, vertreten durch X***, brachte mit Schriftsatz vom 18. September 2007 einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ein. Inhaltlich führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, dass ihr Angebot unrichtig bewertet worden sei. Da die zu vernehmenden Zeugen der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig sind, ist ein Dolmetsch der mündlichen Verhandlung beizuziehen. ... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft 1. A***, und 2. B***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin) brachte mit Schriftsatz vom 20.8.2007, ergänzt mit Schriftsatz vom 23.8.2007, Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und der Zuschlagsentscheidung ein. Die Antragstellerin brachte zusammengefasst vor, dass die Kostenschätzung des Auftraggebers, welche gemäß Punkt 1,305.1.4. Teil A-1 der Ausschreibungsgrundlagen bei der Mittelwertermittlung zu berücksichtigen sei, unangemessen hoch und ... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und MMag. Dr. Annemarie Mille als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, BGBl I Nr. 17/2006, über Antrag der A*** GmbH, vertreten durch X*** Rechtsanwälte, betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitsein... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft "A***", bestehend aus 1. B***, 2. C***, 3. D***, 4. E***, 5. F***, vertreten durch Y***, brachte mit Schriftsatz vom 29. Mai 2007 einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung ein. Inhaltlich führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, dass Mitglieder des präsumtiven Zuschlagsempfängers an Vorarbeiten für die im gegenständlichen Vergabeverfahren vergebenen Leistungen maßgeblich beteiligt gewesen seien. Die Mitglieder des präsumtiven Zuschlagsempfän... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, Dr. Sibyll Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und MMag. Dr. Annemarie Mille als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, BGBl I Nr. 17/2006, über Antrag der A*** GmbH, vertreten durch X*** Rechtsanwälte, betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitsein... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft 1. A*** und 2. B***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin) brachte mit Schriftsatz vom 8. Februar 2007, modifiziert mit Schriftsätzen vom 13. und 15. Februar 2007, Anträge auf Nichtigerklärung der Ausscheidens- und der Zuschlagsentscheidung ein. Die Antragstellerin brachte zusammengefasst vor, dass die Kostenschätzung des Auftraggebers, welche bei der Mittelwertermittlung zu berücksichtigen sei, nicht sachgemäß ermittelt, unangemessen hoch und daher re... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren wurden Fragen betreffend die Angebotspreise des präsumtiven Zuschlagsempfängers, der Bietergemeinschaft bestehend aus 1. A*** und 2. B***, aufgeworfen. Die Beantwortung der sich stellenden Fragen ist dem zur Entscheidung berufenen Senat des Bundesvergabeamtes ohne Heranziehung eines Sachverständigen nicht möglich. Dem Bundesvergabeamt stehen auf diesem Gebiet keine Amtssachverständigen zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs 2 AVG kann die Behörde in die... mehr lesen...
Die A***, vertreten durch X***, brachte mit Schriftsatz vom 28.11.2006 einen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zu Gunsten der B***, beim Bundesvergabeamt ein. Die A*** (im Folgenden Antragsteller) machte in ihrem Antrag geltend, dass jenes ihrer beiden Angebote, das ein Siemens-Fabrikat beinhalte, billiger sei als das Angebot des in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängers, sodass ihrem Angebot der Zuschlag zu erteilen sei. Der Antragsteller legte im gegenst... mehr lesen...
Norm: BVergG 2006 §312 Abs2 Z2 AVG §52 Abs2 BVergG 2006 § 312 gültig von 01.01.2014 bis 20.08.2018 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 65/2018 BVergG 2006 § 312 gültig von 01.04.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2012 BVergG 2006 § 312 gültig von 05.03.2010 bis 31.03.2012 zuletzt geände... mehr lesen...
Im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren wurden von der Antragstellerin Fragen betreffend die Preiskalkulation der präsumtiven Zuschlagsempfängerin aufgeworfen. Die Beantwortung der sich stellenden Fragen ist dem zur Entscheidung berufenen Senat des Bundesvergabeamtes ohne Heranziehung eines Sachverständigen nicht möglich. Dem Bundesvergabeamt stehen auf diesem Gebiet keine Amtssachverständigen zur Verfügung. Gemäß § 52 Abs. 2 AVG kann die Behörde in diesem Fall andere geeignete Persone... mehr lesen...