Die A***, vertreten durch X***, brachte mit Schriftsatz vom 4.6.2003 einen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung zugunsten der B***, beim Bundesvergabeamt ein und brachte vor, dass das vom in Aussicht genommenen Zuschlagsempfänger B*** angebotene Produkt SSS dem ausgeschriebenen Produkt der Fa. L***, TTT mit GBS-Dach insbesondere im Hinblick auf dessen Unterkonstruktion und Dachhaut (Beschichtung), nicht gleichwertig sei. Der Zuschlag erging im Juli 2003 an die B*... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. Gem... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16. August 2004 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Zuschlagserteilung im gegenständlichen Vergabeverfahren untersagt wird. Zur Begründung: des Hauptantrages führte sie aus, dass das Angebot der ausersehenen Bestbieterin auszuscheiden sei. Das betreffende Unternehmen erfülle zunächst nicht die entsprechend der Ausschreibung erforderlichen Eignungskriterien. Überdies stelle... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16. August 2004 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Zuschlagserteilung im gegenständlichen Vergabeverfahren untersagt wird. Zur Begründung: des Hauptantrages führte sie aus, dass das Angebot der ausersehenen Bestbieterin auszuscheiden sei. Das betreffende Unternehmen erfülle zunächst nicht die entsprechend der Ausschreibung erforderlichen Eignungskriterien. Überdies stelle... mehr lesen...
Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. Gem... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch den Vorsitzenden des Senates 15, Mag. Gerhard Prünster, wie folgt entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG), BGBl I Nr. 99/2002, betreffend das Vergabeverfahren "AWA Radstadt, BA 26, Radstadt West und Radstadt Zentrum, Umbau von Misch- auf Trennsystem" der Auftraggeberin Reinhalteverband Salzburger Ennstal, Dechantswiese 3, 5550 Radstadt, werden die dem Bundesvergabeamt erwachsenen B... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch den Vorsitzenden des Senates 15, Mag. Gerhard Prünster, wie folgt entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG), BGBl I Nr. 99/2002, betreffend das Vergabeverfahren "AWA Radstadt, BA 26, Radstadt West und Radstadt Zentrum, Umbau von Misch- auf Trennsystem" der Auftraggeberin Reinhalteverband Salzburger Ennstal, Dechantswiese 3, 5550 Radstadt, über Anträge der A*** AG, vertreten durch X**... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren auf Antrag der A*** vertreten durch Rechtsanwalt X***, betreffend Vergabeverfahren "Anschaffung von Software für die Verwaltung von Schulbibliotheken", durch die Auftraggeber BBG Bundesbeschaffung GmBH, Obere Donaustraße 63, 1020 Wien, ist zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellungen hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen in technischer Hinsicht durch die Zuschlagsempfängerin und durch die Antragstellerin (insbesondere Ausschreibungs-Punkte 6.... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren auf Antrag der C*** vertreten durch X***, Rechtsanwälte, betreffend das Vergabeverfahren "Baumeisterarbeiten Für die ABA A*** - Bauabschnitt BA 08/BL2 und Binnenentwässerung B***", durch die Auftraggeber Abwasserverband A*** vertreten durch Y***, Rechtsanwälte, und Bund vertreten durch das Bundesministerium Für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft, dieses Vertreten durch das Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 18 - Wasserwirtschaft, Unterabteilun... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Gemäß § 52 Abs. 1 AVG sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Gemäß Abs. 2 leg.cit. kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen, wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder dies mit der Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist. ... mehr lesen...
Norm: AVG §52 Abs2 AVG §52 Abs4 AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 9 des Bundesvergabeamtes hat am 14. Februar 2002 durch die Richterin Dr. Friederike LENK als Vorsitzende und die Beisitzer Dr. Friedrich RESEL als Mitglied der Auftraggeberseite und Mag. Helmut HEINDL als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 117 Abs. 3 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997 idF BGBl I Nr. 27/1998, BGBl I Nr. 80/1999, BGBl I Nr. 125/2000, BGBl I Nr. 136/2001, über den Antrag der... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 4 des Bundesvergabeamtes hat am 22. Mai 2000 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Edgar REISENLEITNER als Vorsitzenden und die Beisitzer Mag. Martin SAILER als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Johannes SCHENK als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 113 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997 idF BGBl I Nr. 27/1998, BGBl I Nr. 80/1999, über den Antrag der XXX GmbH, ***, vertre... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 4 des Bundesvergabeamtes hat am 10. Mai 2000 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Edgar REISENLEITNER als Vorsitzenden und die Beisitzer Mag. Martin SAILER als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Johannes SCHENK als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 113 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997 idF BGBl I Nr. 27/1998, BGBl I Nr. 80/1999, über den Antrag der XXX Ges.m.b.H., ***, ... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 13. April 2000 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Kurt HOFMANN als Vorsitzenden und die Beisitzer Dkfm. Dr. Johann HACKL als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Günther TSCHEPL als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 117 Abs. 3 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997 idF BGBl I Nr. 27/1998, BGBl I Nr. 80/1999, über den Antrag der Ing. XXX GmbH, ***, ve... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 29. November 1999 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Kurt HOFMANN als Vorsitzenden und die Beisitzer Dkfm. Dr. Johann HACKL als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Johannes Schenk als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: In den Nachprüfungsverfahren gemäß § 113 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 120/1999, über die Anträge der XXX Ges.m.b.H... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 5 des Bundesvergabeamtes hat am 27. April 1999 unter dem Vorsitz von Dr. Elisabeth Lovrek mit den Beisitzern Dr. Doris Langeder und Mag. Helmut Heindl beschlossen: Spruch: Sie werden im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren gemäß § 52 Abs. 2 AVG als Sachverständiger bestellt. Sie werden im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren gemäß Paragraph 52, Absatz 2, AVG als Sachverständiger bestellt. Die Festsetzung der ihnen zustehenden Gebühren erfolgt nach dem... mehr lesen...