Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

356 Dokumente

Entscheidungen 331-356 von 356

RS UVS Kärnten 1992/01/08 KUVS-200/3/91

Rechtssatz: Der Verpflichtung des § 4 Abs 5 StVO kommt der Beschuldigte dann nicht nach, wenn er bei dem zweiten Verkehrsunfall mit Sachschaden es unterläßt dem ermittelnden Polizeibeamten des zweiten Unfalles vom vorangegangenen ersten Unfall mit Sachschaden Meldung zu machen. Der Beschuldigte ist gesetzlich nämlich verpflichtet, bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Dabei ist das gesetzliche Erf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1992

TE UVS Niederösterreich 1991/12/17 Senat-HO-91-008

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Frau M Z das Straferkenntnis vom 15. Mai 1991, Zlen xx und xy, erlassen. Darin wurde ihr zur Last gelegt, sie sei am 15. März 1991 gegen 23,45 Uhr als Lenkerin des PKW KZ N xx auf der B xx im Ortsgebiet von Z bei Strkm 48,95 auf Höhe des Raiffeisenlagerhauses aus Richtung G kommend mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen 1) ihr Fahrzeug sofort anzuhalten und 2) vom Unfall die nächste Gen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.12.1991

RS UVS Niederösterreich 1991/12/17 Senat-HO-91-008

Rechtssatz: Nächstgelegener Gendarmerieposten war über Nacht geschlossen. Wenn nach einem Unfall in der Nacht die Meldung deshalb erst am nächsten Morgen erstattet wird, ist dies rechtzeitig. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 17.12.1991

TE UVS Wien 1991/12/06 03/19/1339/91

Begründung: I) Folgender wesentlicher Sachverhalt war für die Entscheidung der Erstbehörde maßgeblich: Laut Anzeige (Bl 1) erschien der Geschädigte am 6.12.1990 am WZ 15, Tannengasse 8-10 und brachte zur Anzeige, daß der Beschuldigte mit dem aktenkundigen Fahrzeug an diesem Tage um 18.10 Uhr in Wien 15, Tannengasse 7 im Zuge eines beabsichtigten Einparkmanövers ein zweitbeteiligtes Fahrzeug beschädigte. Die hiebei entstandenen Beschädigungen umschrieb der Meldungsleger nach eigener Besicht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.12.1991

RS UVS Wien 1991/12/06 03/19/1339/91

Rechtssatz: Auch wenn die willkürlich gewählte Lautstärke des Rundfunkempfängers für eine Herabsetzung der Wahnehmungsfähigkeit maßgeblich war, so geht dies ausschließlich zu Lasten des Beschuldigten, da nicht nur das Wissen über den Eintritt eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden, sondern auch das allfällige fahrlässige Nichtwissen darüber von der Strafdrohung erfaßt ist. Schlagworte Verkehrsunfall, objektive Merkmale, hoher Innengeräuschpegel, Autoradio mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 06.12.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/12/05 VwSen-100087/4/Fra/Ka

Rechtssatz: Tatbestandselement "Sachschaden" muß vorliegen, um Übertretungen als verwirklicht anzusehen; Stattgebung der Berufung mangels Beweis.   Das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren wurde aufgrund der Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos M vom 16. Jänner 1991 eingeleitet. Aus dieser Anzeige geht hervor, daß vom angeblich beschädigten Thujenzaun des Herrn F.L. sowie vom PKW des Beschuldigten Lichtbilder angefertigt wurden, welche bis dato (offenbar: Zeitpunkt der Anzeige = 16.... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.12.1991

TE UVS Wien 1991/11/26 03/14/1197/91

Begründung: Ad Punkt 1): Die Berufung richtet sich nur gegen die Höhe der Strafe. Dem Unabhängigen Verwaltungssenat obliegt daher lediglich die Überprüfung der erstinstanzlichen Strafzumessung. Von der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung konnte im gegenständlichen Fall abgesehen werden, da eine solche weder beantragt wurde noch erforderlich war. Eine Herabsetzung der Strafe kam trotz Bedachtnahme auf die ungünstigen Einkommensverhältnisse, die angenommene Vermögenslosigkeit und selbst... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 26.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/26 03/14/1197/91

Rechtssatz: Die Kausalität des Verhaltens des Berufungswerbers (Abstellen des Kfz auf dem zweiten Fahrstreifen) steht auch dann außer Zweifel, wenn als weitere Bedingung des Verkehrsunfalles ein fahrlässiges Verhalten der Beifahrerin (etwa durch Nichtbeachten des Fließverkehrs beim Öffnen der Beifahrertüre) anzunehmen wäre. Schlagworte Verkehrsunfall, Sachschaden, ursächliche Beteiligung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.11.1991

TE UVS Wien 1991/11/19 03/21/459/91

Begründung: Mit Straferkenntnis vom 29.4.1991 erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Favoriten, zur Zahl Pst 12 136/F/90, den Berufungswerber schuldig, er sei am 26.11.1990 von 17.45 Uhr bis 21.20 Uhr in Wien 10., Kurbadstraße 12 vor der Tennishalle als Lenker des KFZ XY an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe 1) nicht sofort angehalten und 2) habe er es unterlassen ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.11.1991

RS UVS Wien 1991/11/19 03/21/459/91

Rechtssatz: Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, daß hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Verkehrsunfall mit Sachschaden, Fahrerflucht, Radio mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/11/14 KUVS-113/2/91

Rechtssatz: Der Mitwirkungspflicht an der Unfallstelle zu verbleiben wird nicht dadurch Rechnung getragen, indem einen unbekannten Dritten die Personaldaten überlassen werden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.11.1991

RS UVS Kärnten 1991/09/26 KUVS-184/3/91

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist als objektives Tatbildmerkmal der Eintritt wenigstens eines Sachschadens und in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens, wobei dieser Tatbestand schon dann gegeben ist, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zum Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkenne... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.09.1991

TE UVS Wien 1991/09/24 03/16/426/91

Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er habe keinen anderen PKW-Lenker behindert oder gefährdet oder einen Verkehrsunfall bemerkt, da er in diesem Fall sofort angehalten hätte. Der bevorrangte Verkehr sei weit genug entfernt gewesen und offenbar habe der den Unfall auslösenden Fahrzeuglenker die Situation völlig falsch eingeschätzt. Die erkennende Behörde nimmt folgenden Sachverhalt für erwiesen an: Der Berufungswerber kam von der Neumayrgasse, hielt sein Fahrzeug an... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 24.09.1991

RS UVS Wien 1991/09/24 03/16/426/91

Rechtssatz: Ist ein Fahrzeug vom einbiegenden Fahrzeug noch 25 m bis 30 m entfernt, so ist bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h, welche am Tatort zulässig war, der Bevorrangte genötigt, sein Fahrzeug abzubremsen; dies gilt aber bereits als Vorrangverletzung. Schlagworte Verkehrsunfall, Verständigung ohne unnötigen Aufschub, Vorrangverletzung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 24.09.1991

TE UVS Wien 1991/09/19 03/19/758/91

Begründung: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt vom 24.7.1991, GZ Pst 9863/90, wurde gegen die Beschuldigte wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 99 Abs 3 lit b StVO iVm § 4 Abs 5 StVO eine Geldstrafe von S 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit 30 Stunden Ersatzarrest verhängt und ein erstinstanzlicher Strafkostenbeitrag von S 50,-- festgesetzt. In der
Begründung: wurde im wesentlichen auf die Zeugenaussage vom 5.4.1991 sowie das Gutac... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.09.1991

RS UVS Wien 1991/09/19 03/19/758/91

Rechtssatz: Bereits durch die Verwendung der Formulierung "ist nicht auszuschließen" wird evident, daß der Sachverständige keineswegs zwingend davon ausgegangen ist, daß die Berufungswerberin hätte Wahrnehmungen über den Eintritt eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden haben müssen. Schlagworte Verkehrsunfall mit Sachschaden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.09.1991

RS UVS Salzburg 1991/09/18 3/82/6-1991

Rechtssatz: Es steht jedenfalls das Verhalten jener Personen, die unmittelbar in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, mit diesem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang, ohne daß auf die Schuldfrage einzugehen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 18.09.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/09/13 VwSen-100112/3/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwGH vom 5.5.1964, Zl. 336/63; OGH vom 24.1.1974, 2 Ob 1/74; OGH vom 8.7.1982, 8 Ob 149/82 Rechtssatz: Verstoß gegen die Verständigungspflicht, wenn der Verursacher dem Geschädigten wegen der fortgeschrittenen Nachtzeit erst am nächsten Tag seine Daten bekanntgeben will und deshalb eine Verständigung der Sicherheitsdienststelle unterläßt. Keine Verletzung der Anhaltepflicht, wenn der Verursacher den Schaden festgestellt, sein Verschulden einbekannt und sein Fahrze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 13.09.1991

TE UVS Wien 1991/08/20 03/21/565/91

Begründung: Der Berufungswerber wurde vom Meldungsleger Bezirksinspektor M am 16.11.1990 zur Anzeige gebracht, weil an diesem Tage bei dem PKW des Berufungswerbers während der Fahrt beide Hecktüren aufgegangen seien und einen geparkten PKW beschädigt haben sollen. Der Meldungsleger führt in der Anzeige aus, während einer Ortsverhandlung in Wien 6, Stumpergasse 17 habe ihm das Mitglied der Kommission, nämlich der Zeuge K folgendes mitgeteilt: "Am 16.11.1990 um 12.55 Uhr fuhr ich mit meinem ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.08.1991

RS UVS Wien 1991/08/20 03/21/565/91

Rechtssatz: Für einen Schuldspruch wegen Übertretung des § 4 Abs 5 StVO genügt die Möglichkeit einer Verursachung eines Schadens an dem beteiligten Fahrzeug nicht, sondern von der belangten Behörde ist der Beweis für einen derartigen Sachschaden zu liefern (vgl das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25.2.1983, Zl 82/02/0236). Schlagworte Verkehrsunfall mit Sachschaden, Parkschaden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.08.1991

RS UVS Wien 1991/07/26 03/15/398/91

Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß damit rechnen, in bestimmten Gebieten, wozu der Stadtbereich zählt, keinen Parkplatz zu finden. Stellt er sich nicht darauf ein und hat er deshalb eine Notstandssituation selbst verschuldet, so kann von einem die Schuld ausschließenden Notstand nicht gesprochen werden. Schlagworte Parken am Gehsteig, Notstand nicht bei beruflicher oder geschäftlicher Eile mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 26.07.1991

TE UVS Wien 1991/07/18 03/13/396/91

Der Sachverhalt ist sowohl nach den Angaben der Berufungswerberin als auch des K und S zweifelsfrei erwiesen. Nach den Angaben der Berufungswerberin in der niederschriftlichen Einvernahme vom 20.2.1991, "...habe ich im Haltestellenbereich rechts geblinkt und bin normal stehen geblieben. Hinter mir habe ich ein Krachen gehört und habe dann gesehen, daß ein Auto ca 3 m hinter mir gegen die Straßenbahn gefahren war." Diesen Angaben war zu folgen, da sie mit den Zeugenangaben übereinstimmen, n... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 18.07.1991

RS UVS Wien 1991/07/18 03/13/396/91

Rechtssatz: Wenn die Berufungswerberin unerlaubterweise im Haltestellenbereich anhielt, verhielt sie sich verkehrswidrig, gleich ob dem Unfallgegner verspätete Reaktion zukam oder nicht. Somit ist der ursächliche Zusammenhang ihres Verhaltens mit gegenständlichen Verkehrsunfall gegeben. Daher war es ihre Verpflichtung, diesen Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Polizeidienststelle zu melden bzw hätte sie nur durch Austausch der Identität mit den beiden anderen Betroffenen davon abs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 18.07.1991

RS UVS Oberösterreich 1991/06/25 VwSen-100007/8/Weg/Kf

Rechtssatz: Tatbestandsmerkmal der Unterlassung gemäß § 4 Abs.1 lit.c StVO - Präzisionspflicht.   Die Tathandlung "Unterlassen der Mitwirkung an der Feststellung des Sachverhaltes" nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden durch eine Person, welche mit diesem Unfall in ursächlichem Zusammenhang steht, ist zu konkretisieren. Die Nennung der konkreten Tathandlung, wodurch die Übertretungshandlung gesetzt worden ist (Tun oder Unterlassen) muß nachvollziehbar sein. Schlagworte Unterlassen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 25.06.1991

TE UVS Wien 1991/05/22 03/13/20/91

Begründung: Unbestritten ist, daß es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam, wobei die Verschuldensfrage im gegenständlichen Verfahren ohne Bedeutung ist. Der Berufungswerber gibt an, er habe der Unfallgegnerin einen Taxizettel (Rechnungszettel) mit Firmenstempel, Wohnadresse, Namen sowie Kennzeichen übergeben. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (z B VWGH 21.9.1984, 83/02/0411, ZVR 1986/46) kann jedoch der Identitätsnachweis nur durch Vorlage eines Lichtbildaus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.05.1991

RS UVS Wien 1991/05/22 03/13/20/91

Rechtssatz: Wenn der Unfallgegner die Entgegennahme der Kfz- Papiere - (Führerschein, Zulassungsschein) aus welchen Gründen auch immer - ablehnt, liegt kein ausreichender Identitätsnachweis vor. Schlagworte Identitätsnachweis mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.05.1991

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