Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

356 Dokumente

Entscheidungen 271-300 von 356

RS UVS Kärnten 1993/03/25 KUVS-1095-1097/11/92

Rechtssatz: Wenn durch die Vorbeifahrt bei einem anderen PKW der Seitenspiegel weggerissen wird, handelt es sich dabei um ein Ereignis, welches der Fahrzeuglenker bei gehöriger Aufmerksamkeit erkennen mußte und daher den Lenker auch die nach einem Verkehrsunfall, im § 4 StVO aufgezählten, Pflichten trifft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/24 VwSen-100825/2/Weg/Ri

Rechtssatz: Keine unbewußte Fahrlässigkeit, wenn der Berufungswerber - nach Rücksprache mit mehreren Fachleuten - die überfahrenen Tiere irrtümlich nicht für Höckergänse (Hausgänse), sondern für Wildgänse (Graugänse), hinsichtlich der er als Jäger ein Aneignungsrecht besitzt, hält und deshalb keine Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle vornimmt. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/03/19 Senat-AM-92-022

Die Bezirkshauptmannschaft           hat gegen Herrn R      W  das Straferkenntnis vom 3. Februar 1992, 3-     91, erlassen. Herrn W         wird darin zur Last gelegt, er habe am 15. Juni 1991 um 19,30 Uhr in V        auf dem Autobahnparkplatz bei km    , Fahrtrichtung Wien als Lenker des PKW W 1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort    angehalten, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem    Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand (Er habe    ein Hinweisschild be... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.03.1993

RS UVS Kärnten 1993/03/18 KUVS-513-514/1/93

Rechtssatz: Werden zwei Verwaltungsübertretungen dem Beschuldigten zur Last gelegt und der Beschuldigte mit gleicher Strafe bestraft obwohl diese Verwaltungsübertretungen mit unterschiedlichem Strafrahmen bedroht sind, ist die gleiche Bestrafung im Straferkenntnis zu begründen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/11 VwSen-100610/20/Sch/Rd

Rechtssatz: Trotz des Gutachtens eines Sachverständigen dahingehend, daß aus technischer Sicht nicht mit Sicherheit feststehe, daß die Berufungswerberin die Beschädigung des fremden Fahrzeuges habe optisch, akustisch oder sensuell wahrnehmen können, ist nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung dennoch von einer solchen Wahrnehmbarkeit auszugehen, wenn der Lenker des fremden Fahrzeuges die Berufungswerberin darauf nachweislich aufmerksam zu machen versucht, diese sich jedoch völlig des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1993

TE UVS Wien 1993/03/03 03/20/166/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten zur Last gelegt, sie sei am 12.7.1992 um 22.00 Uhr in Wien, G-straße als Lenkerin des PKW W-21 an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und sei ohne anzuhalten weitergefahren, habe es in der Folge unterlassen, diesen Verkehrsunfall der nächsten Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub anzuzeigen und habe beim Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug einen ungenügenden Seitenabstand eingehalte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/03 03/20/166/93

Rechtssatz: Sackt ein Beifahrer plötzlich mit einem Schrei ohnmächtig zusammen, kann der Versuch, ihn bei noch ausrollendem KFZ aufzurichten und das Fenster zu öffnen, eine Übertretung des §17 Abs1 StVO ebenso durch Notstand entschuldigen, wie die anschließende Weiterfahrt zum Zwecke der Verschaffung notwendiger Medikamente eine Übertretung des §4 Abs1 lita StVO. Die nötige Zeit bis zur Versorgung des Kranken ist auch nicht als "unnötiger Aufschub" iS des §4 Abs5 StVO anzusehen. Eine danac... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.03.1993

TE UVS Wien 1993/03/02 03/20/426/93

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten wie in gegenständlichem Bescheid umschrieben zur Last gelegt und wurde wegen Übertretung der genannten Verwaltungsnorm eine Geldstrafe von S 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden verhängt und wurden S 50,-- als Verfahrenskostenbeitrag erster Instanz zur Zahlung vorgeschrieben. Diesem Straferkenntnis liegt folgendes Beweisverfahren erster Instanz zugrunde: Am 20.7.1992, um 14.40 Uhr,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/02 93/20/426/93

Rechtssatz: Hat eine Fahrzeuglenkerin, wenn auch bedingt durch eine im Fahrzeug befindliche Wespe, ihr Fahrzeug auf einer durch eine aVLSA geregelten Kreuzung bei Grünlicht mittels einer schnellen Betriebsbremsung zum Stillstand gebracht, so trifft sie die Verpflichtung, hinsichtlich allfälliger dadurch verursachter Verkehrsunfälle Nachschau zu halten, denn bei einem derartigen Fahrmanöver ist in dieser Verkehrssituation (Grünlicht) jedenfalls damit zu rechnen, daß es zu einem Verkehrsunfa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.03.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/02/26 Senat-MD-92-039

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 17.12.1991, zu 3-*****-91, für schuldig, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen N ********, am 11.4.1991, um 17,00 Uhr, in B, in der Pfarrgasse Nr *, 1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2. nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsun... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.02.1993

TE UVS Wien 1993/02/23 03/19/425/93

Begründung: I) Folgender wesentlicher Sachverhalt ist aktenkundig: Laut Anzeige (Blatt 1) wurde der Meldungsleger zum Unfallsort Wien, F-straße zu einem Verkehrsunfall beordert. Am Unfallsort habe er den Aufforderer angetroffen, welcher über einen Verkehrsunfall berichtete und ausführte, er habe den unfallsverursachenden Lenker zur Rede gestellt, dieser habe jedoch keine Fahrzeugpapiere mit sich geführt. Er habe sich vom Unfallsort entfernt, um seine Papiere zu holen. Zurückgekehrt sei er ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.02.1993

RS UVS Wien 1993/02/23 03/19/425/93

Rechtssatz: Dem
Spruch: des Bescheides muß zu entnehmen sein, durch welche konkrete Tathandlung oder Unterlassung es der Beschuldigte unterlassen hat, an der Sachverhaltsfeststellung konkret mitzuwirken. Ein gegenseitiger Datennachweis ist nur dann geeignet, von der Meldepflicht im Anschluß an einen Verkehrsunfall mit Sachschaden zu befreien, wenn er an Ort und Stelle oder zumindest in zeitlich engstem Konnex zum Unfallsereignis erfolgt. Entfernt sich der Beschuldigte von der Unfallstelle, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/19 KUVS-31/4/93

Rechtssatz: Stellt sich im Rahmen des Verfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß aufgrund der Ergebnisse eines Ortsaugenscheines und eines Gutachtens des Amtssachverständigen das Verhalten des Beschuldigten am Unfallsort mit einem Unfall in keinem ursächlichen Zusammenhang steht (vorliegend technischer Ausschluß, daß die angezeigten Beschädigungen an einem Wohnwagenanhänger von einer Kollision mit dem PKW des Beschuldigten herrührt) ist das Verwaltungsverfahren mit dem Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.02.1993

RS UVS Kärnten 1993/02/09 KUVS-1309-1311/4/92

Rechtssatz: Ist im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens weder die Tatzeit noch der Tatort feststellbar, so ist das Verfahren einzustellen und können diese mangelnden Ermittlungsergebnisse nicht zu Lasten des Beschuldigten verwertet werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.02.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/28 VwSen-100936/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Abgrenzung zwischen § 99 Abs. 2 lit. e StVO und § 99 Abs. 3 lit. b StVO im Hinblick auf § 4 Abs. 5 StVO (Sachsachaden - Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle): Sachbeschädigungen an einer Verkehrsleiteinrichtung fallen nicht unter § 99 Abs. 3 lit. b StVO, sondern unterliegen der höheren Strafdrohung nach § 99 Abs. 2 lit. e StVO. Stromleitungsmast ist keine Verkehrsleiteinrichtung. Für die Strafbarkeit nach § 99 Abs. 3 lit. b StVO kommt es nur darauf an, daß überhau... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 28.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/01/27 VwSen-100933/2/Bi/Fb

Rechtssatz: Einstellung des Strafverfahrens, wenn belangte Behörde den
Spruch: ihres Straferkenntnisses nicht in einer den Anforderungen des § 44a Z. 1 VStG entsprechenden Weise konkretisiert. Wenn die belangte Behörde als Tatzeitpunkt "mittags" nennt, so kann es nicht Aufgabe des UVS sein, aus einer Zeitspanne zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr einen geigneten Tatzeitpunkt festzulegen. Schlagworte Beschädigung einer Hecke; Nichtmeldung; Verkehrsunfall. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.01.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-1466/3/92

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte einen Verkehrsunfall und verständigt er erst vier Tage danach die Polizei so ist er gemäß § 4 Abs 5 StVO verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich; insbesondere dann, wenn keine
Gründe: vorlagen, die nächste Polizeidienststelle ohne Aufschub gleich nach dem Verkehrsunfall zu verständigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/15 KUVS-367/5/92

Rechtssatz: Wird ein Schaden durch den Beschuldigten verursacht, der ohne geringe Hilfsmittel (zB abschleifen, auspolieren usw) nicht fachgerecht repariert werden kann, so liegt kein Bagatellschaden vor. Erklärt ein Beschuldigter, der einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursachte, dem Geschädigten seinen Namen, seine Anschrift und auch seine Versicherungsnummer, legt aber den, vom Geschädigten geforderten Lichtbildausweis, nicht vor, so genügt dies nicht zum Nachweis der Identität, den ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.01.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/15 KUVS-367/5/92

Rechtssatz: Im
Spruch: des Straferkenntnisses nach § 4 Abs 5 StVO ist es weder erforderlich den anderen Verkehrsteilnehmer zu konkretisieren, noch anzuführen, welcher Person der Schaden erwuchs, an welcher Stelle der Schaden eintrat und welcher Art und welchen Ausmaßes der Schaden war. Diese Umstände stellen keine wesentlichen Tatbestandsmerkmale dieser Übertretungen dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/07 Senat-HO-91-023

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 19. November 1991, Zl 3     -91, wurde über den Rechtsmittelwerber eine Geldstrafe von insgesamt S 2.000,-- wegen Übertretung des §4 Abs1 litc und Abs5 der Straßenverkehrsordnung 1960, verhängt.   Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 16. Mai 1991 gegen 2,00 Uhr im Gemeindegebiet von G auf der B x nächst dem Straßenkilometer 70,800, Fahrtrichtung G, aufgrund eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden mit seinem Motorfahrrad, Kennzeichen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.01.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/01/04 Senat-MD-92-029

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Rechtsmittelwerber mit Straferkenntnis vom 17. Dezember 1991, zu 3-****/91, für schuldig, am 11. Jänner 1991, um 11,15 Uhr, in V******** S**, auf dem Parkplatz der S****************, nächst dem Eingang Nr. 6, als Lenker des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen ****** W.   1. Das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in unsächlichem Zusammenhang stand und   2. ni... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 04.01.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/01/04 Senat-MD-92-029

Rechtssatz: Als Sachschaden im Rechtssinn ist auch ein kleiner Lackschaden zu werten. Mit Reinigungsmittel von Zierleisten oder der Karosserie entfernbare Lackspuren oder auch durch Gummiabrieb entstandene "Fahrer" sind jedoch keine Sachschäden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 04.01.1993

RS UVS Kärnten 1992/12/15 KUVS-368-369/7/92

Rechtssatz: Wenn sich die Unfallsbeteiligten (Schädiger und Geschädigter) dem Vor- und Zunamen, der Beschäftigung und dem Wohnort nach kennen, ist ein Identitätsnachweis nicht erforderlich. Die Unterlassung der Meldung stellt in einem solchen Fall gemäß § 99 Abs 6 lit a StVO keine Verwaltungsübertretung dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.12.1992

RS UVS Kärnten 1992/12/14 KUVS-1051/3/92

Rechtssatz: Verursacht der Beschuldigte gegen 18.30 Uhr einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, fährt er danach mit seinem LKW in eine zirka 7 km vom Tatort entfernte Schottergrube, wo er Schotter aufgeladen hat, um dann nach Hause zu fahren und um 21.00 Uhr den zuständigen Gendarmerieposten vom Verkehrsunfall zu verständigen, kann von einer Meldung "ohne unnötigen Aufschub" bei der nächsten Gendarmeriedienststelle nicht mehr gesprochen werden. Denn die Bestimmung "ohne unnötigen Aufschub" i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.12.1992

TE UVS Niederösterreich 1992/11/26 Senat-KR-92-037

Herrn M          S   wurde mit der Anzeige des Gendarmeriepostens   xx an die BH xx vom 12.11.1991 zur Last gelegt, am 1.10.1991 gegen 06,15 Uhr als Lenker eines LKW-Zuges (Zugfahrzeug        , Anhänger       ) auf der B    Richtung F        fahrend einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und die Fahrt ohne sofort anzuhalten und ohne den Unfall ohne unnötigen Aufschub bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu melden, fortgesetzt zu haben. Die Anzeige stützt sich auf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.11.1992

RS UVS Burgenland 1992/11/26 02/01/92060

Rechtssatz: § 4 Abs 1 lit c StVO sieht die Mitwirkungspflicht vor, ohne zu unterscheiden, ob eine amtliche oder private Unfallaufnahme erfolgt. Schlagworte Mitwirkungspflicht, private Unfallaufnahme, amtliche Unfallaufnahme mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 26.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-1104/3/92

Rechtssatz: Zweck der Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO ist es ua auch, den Geschädigten in die Lage zu versetzten, seine aus dem Verkehrsunfall resultierenden Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geltend zu machen, und er soll nach der eindeutigen Absicht des Gesetzgebers nicht Gefahr laufen, auf Grund unrichtiger Angaben des Schädigers allenfalls um die Durchsetzung dieser Ansprüche gebracht zu werden. Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der Identität hat daher durch Vorweis ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

TE UVS Wien 1992/10/13 03/20/1245/92

Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten wie im gegenständlichen Bescheid umschrieben zur Last gelegt und wurde über ihn wegen Übertretung des §4 Abs5 StVO eine Geldstrafe von S 500,--, im Falle der Uneinbringlichkeit 30 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein erstinstanzlicher Kostenbeitrag von S 50,-- vorgeschrieben. Innerhalb offener Frist erhob der Beschuldigte dagegen Berufung, in welcher er zum Einen ausführte, das Verhalten des Berufungswerbers se... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.10.1992

RS UVS Wien 1992/10/13 03/20/1245/92

Rechtssatz: Wenn sich ein Fahrzeuglenker mit der Auskunft, er sei auf Grund der von ihm vor der Behörde vorgenommenen Sachverhaltsdarstellung nicht Unfallbeteiligter und somit nicht meldepflichtig im Sinne des §4 Abs5 StVO begnügt, und keinen weiteren Versuch macht, seiner Meldepflicht nachzukommen, so hat er damit seinen rechtlichen Pflichten nicht entsprochen. Die Versuche, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden zu melden, sind so lange fortzusetzen, bis die nächste Gendarmerie- oder Poliz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.10.1992

RS UVS Wien 1992/10/13 03/20/1245/92

Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VwGH zur Frage, wer mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehend anzusehen ist, stellt sich das zum Stillstandbringen eines Fahrzeuges, in dessen Folge andere Fahrzeuglenker genötigt sind, den Fahrstreifen zu wechseln, als zu einem im Zuge dieser Fahrstreifenwechsel stattfindenden Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehend dar, steht es doch sowohl in einem örtlichen wie auch zeitlichen unmittelbaren Zusamm... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.10.1992

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