Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

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Entscheidungen 241-270 von 356

RS UVS Oberösterreich 1994/02/01 VwSen-101140/27/Weg/Ri

Rechtssatz: Sog. "Erinnerungslücke" über 12 Stunden Dauer medizinisch nicht begründbar, wenn weder eine Gehirnerschütterung noch andere Krankheitsvorgänge vorliegen; vielmehr: "Ganser-Syndrom": Vortäuschung einer psychischen Störung durch Vorbeireden, falsches Handeln und scheinbares Nichtwissen (Pseudodemenz), um sich einer forensischen Beurteilung bzw. Bestrafung zu entziehen. Kein Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit. Herabsetzung der verhängten Geldstrafe von 5.000 S auf 3.000 S, wenn bi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.02.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/01 KUVS-1186/6/93

Rechtssatz: Die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob bei einem Verkehrsunfall ein Sachschaden entstanden ist, trifft grundsätzlich denjenigen, dessen Verhalten mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, sohin den Lenker des Fahrzeuges, wenn dessen Verhalten kausal für den Verkehrsunfall im Sinne des § 4 Abs 1 StVO war. Dabei ist hohe Sorgfalt anzuwenden. Dieser wird nicht entsprochen, wenn bei einer Kollision der Beschuldigte lediglich an seinem Fahrzeug prüft, ob ein Sc... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.02.1994

TE UVS Niederösterreich 1994/01/17 Senat-ZT-92-079

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, am 19. Juni 1992 um 04,40 Uhr im Ortsgebiet K************** vor dem FF Haus im Zuge eines Verkehrsunfalles mit dem kurch Kennzeichen bezeichneten PKW - das Fahrzeug nicht sofort anghalten zu haben (Punkt 1.), - nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt zu haben (Punkt 2.), - nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt zu haben (Punkt 3.).   Hiegegen erhob ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 17.01.1994

RS UVS Kärnten 1993/12/06 KUVS-918/7/93

Rechtssatz: Kehrt der Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall, bei welchem er erhebliche Verletzungen erlitten hat, nach Hause zurück, klagt dort gegenüber seiner Gattin über Kopfschmerzen, erbricht danach mehrmals und hat er auch Erinnerungslücken über die Zeit zum und nach dem Unfall, so kann nicht mit der für das Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, daß bei diesen Symptomen nicht eine Gehirnerschütterung vorlag und sicher der Beschuldigte in einem... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.12.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/11/03 Senat-MD-92-504

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 22. September 1992, Zl 3-*****-92, unter anderem für schuldig, am 13. Mai 1992, um 13,50 Uhr, im Ortsgebiet von P*************, auf der G**********straße, vor dem Haus Nr 1, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen W *** FJ,   1. bei einem Verkehrsunfall an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 03.11.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/11/03 Senat-MD-92-504

Rechtssatz: Die Lautstärke eines Autoradios ist so zu wählen, daß keine Beeinträchtigung beim Lenken eines Kraftfahrzeuges stattfindet. Steht das Verhalten eines Lenkers am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang, dann entschuldigt es den Lenker nicht, wenn er aufgrund des eingeschalteten Radios den Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug akustisch nicht bemerkt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 03.11.1993

RS UVS Kärnten 1993/10/18 KUVS-1487/3/93

Rechtssatz: Unbekannten Personen gegenüber kann jedoch ein dem Gesetz entsprechender Identitätsnachweis nur durch Vorlage eines Lichtbildausweises erfolgen. Geschieht dies nicht, da der Beschuldigte dem Geschädigten gegenüber (persönlich) Name und genaue Anschrift nicht nachgewiesen hat, so begründet dies die Verpflichtung den Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Gendarmeriedienststelle zu melden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.10.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/09/13 Senat-PL-92-085

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn D***** B******** das Straferkenntnis vom 16. Juli 1992, 3-*****-91, erlassen. Darin wird Herrn B******** als Lenker des KKW ** ***N zur Last gelegt, er habe am 22. November 1991 um 12,05 Uhr in S**P***** auf der M*********** Straße 7-11, Fahrtrichtung E*****platz 1. bei einem Verkehrsunfall an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand und 2.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 13.09.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/09/13 Senat-PL-92-085

Rechtssatz: Wird bei der Unfallmeldung das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges nicht angegeben, obwohl der Beschädiger in der Lage gewesen wäre, dieses abzulesen, dann ist die Meldung unvollständig und der Beschädiger hat seiner Meldepflicht nicht entsprochen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 13.09.1993

RS UVS Kärnten 1993/09/06 KUVS-845-847/3/93

Rechtssatz: Voraussetzung für die Verantwortlichkeit nach §§ 4 Abs 1 lit a, lit c, Abs 5 StVO ist, daß dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der siebzigjährige Beschuldigte beim Ausparken eine Streifung an einem anderen PKW, an welchem lediglich eine 1 cm dicke E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.09.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/08/23 VwSen-100912/2/Weg/Ri

Rechtssatz: Weder die Kontaktnahme mit den Eltern des Unfallbeteiligten noch die Vorlage der Versicherungskarte stellt einen tauglichen Identitätsnachweis iSd § 4 Abs. 5 StVO dar. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 5.000 S bei Vorliegen von zwei einschlägigen Vormerkungen. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.08.1993

RS UVS Kärnten 1993/08/23 KUVS-833/3/93

Rechtssatz: § 4 Abs 5 StVO ist eine Bestimmung, die nur im Interesse der Geschädigten zur Ermöglichung der Durchsetzung allfälliger Schadenersatzansprüche festgelegt ist, um die zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, sämtliche an dem Unfall beteiligten Personen auszuforschen. Ist bei einem Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, dieser Schaden lediglich im Vermögen einer Person entstanden, dann liegt kein Grund für eine Verpflichtung dieser einen geschädigten Person ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/20 Senat-BN-92-417

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen die Beschuldigte folgendes Straferkenntnis erlassen:   "Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit: 9. Mai 1992, 16,35 Uhr Ort:  Freilandgebiet T***********       Bundesstraße B** Richtung O*********   Fahrzeug: PKW N ***.***   Tatbeschreibung: Nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.08.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/08/20 Senat-BN-92-417

Rechtssatz: Die Angabe einer ausgedehnten Strecke einer Straße als Unfallort stellt keine ausreichende Tatortbeschreibung dar. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 20.08.1993

TE UVS Wien 1993/08/13 03/19/2252/93

Begründung: Aufgrund des abgeführten Ermittlungsverfahrens erging am 30.6.1993 gegen den Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgender verbalen Tatanlastung: "Sie haben am 27.11.1992 um 15.50 Uhr in Wien, Nebenfahrbahn der W-straße in Höhe ONr NN als Lenker des Kfz mit dem Kennzeichen BN-HA und Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem Sie in ursächlichem Zusammenhang standen, es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von dem Unfall zu ver... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 13.08.1993

RS UVS Wien 1993/08/13 03/19/2252/93

Rechtssatz: Das Vorbringen des Beschuldigten, das von ihm gelenkte Fahrzeug sei mit seinem Namen beschriftet gewesen, kann nicht entlasten, denn durch diesen Umstand kommt ein Nachweis eines Namens keineswegs zustande. Es darf hiebei nicht übersehen werden, daß es einem Fahrzeugeigentümer prinzipiell frei steht, an seinem Fahrzeug Beschriftungen jedweder Art vorzunehmen, welche keineswegs einen zwingenden Rückschluß auf den Namen des Fahrzeuglenkers zulassen. Schlagworte Verkehrsunfal... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 13.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/10 Senat-PL-92-088

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn W***** S******* das Straferkenntnis vom 4. Juni 1992, 3-****-91, erlassen. In diesem Bescheid wird Herrn S******* angelastet, er habe am 2. Mai 1991 um 17,30 Uhr als Lenker des PKW, KZ ** ***M, in U********* auf der B ** bei Km 4,45 in Fahrtrichtung N*** 1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand, 2. nach dem Verkehrsunfall an de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 10.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/08/02 Senat-GF-93-421

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen Herrn D S zur Zl 3-****-92 das mit 16.02.1993 datierte Straferkenntnis erlassen. Es wird ihm darin zur Last gelegt, er habe als Lenker des Lastkraftwagens mit dem Kennzeichen W-***.***, am 29.06.1992 um 10,00 Uhr, auf der Landeshauptstraße * kurz außerhalb des Ortsgebietes von P********* in Fahrtrichtung M***************, nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 02.08.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/08/02 Senat-GF-93-421

Rechtssatz: Der Identitätsnachweis im Sinne des §4 Abs5 StVO ist nur dann ordnungsgemäß erbracht, wenn die Identität der einander unbekannten Fahrzeuglenker anhand von Lichtbildausweisen festgestellt werden kann, wozu noch die Angabe des Wohnortes, der Ortschaft eines allfälligen Bezirkes, der Straße, der Gasse, des Platzes, der Hausnummer und allenfalls der Stiegen- und Türnummer kommt. Die alleinige Bekanntgabe des Namens, selbst im Zusammenhang damit, daß vom Unfallgegner das Kennzeiche... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 02.08.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-HO-93-007

Die Bezirkshauptmannschaft xx hatte H G mit dem bekämpften Straferkenntnis schuldig befunden, am 5. Mai 1992 gegen 13,30 Uhr im Gemeindegebiet von B*********, auf der B *** bei Strkm 69,4, kurz vor der Ortstafel B********* aus Richtung H*** kommend als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen **-**3 und **-***1 beim Zurückschieben einen PKW in den Straßengraben geschoben und beschädigt und sein Fahrzeug nach diesem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten sowie nicht die nächste ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/07/06 Senat-HO-93-007

Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht ist das Wissen um den Verkehrsunfall. Dazu genügt es, daß dem Täter objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalles mit einer Sachbeschädigung zu erkennen vermocht hätte. Der Lenker muß den Geschehnissen um sein Fahrzeug - insbesondere beim Reversieren - volle Aufmerksamkeit zuwenden. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 06.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/07/05 VwSen-101049/31/Bi/Shn

Rechtssatz: Fahrzeuglenker, der von der Straße abkommt und sich überschlagend in einem Feld landet, muß jedenfalls mit dem Eintritt eines Flurschadens rechnen und ist daher als zur Meldung des Unfalles verpflichtet anzusehen. Keine Bedenken gegen die Verhängung einer Geldstrafe von 2.000 S bei Nichtvorliegen von Milderungs- und Erschwerungsgründen. Abweisung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 05.07.1993

RS UVS Burgenland 1993/07/01 02/01/93040

Rechtssatz: Einem Fahrzeuglenker, dem nach einem Verkehrsunfall in der Nähe der eigenen Wohnung daheim ein Telefon zur Verfügung steht, ist es zuzumuten, die richtige Nummer der nächsten Polizeidienststelle festzustellen bzw über den Polizeinotruf seiner Meldepflicht nachzukommen. Schlagworte Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle per Telefon, Zumutbarkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 01.07.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/06/18 VwSen-101229/12/Bi/Shn

Rechtssatz: Der Zweck des § 4 Abs. 1 lit. a StVO liegt nicht nur in einem kurzen Anhalten, sondern auch darin, den sonstigen Lenkerverpflichtungen nachzukommen. Wird daher beim Vorbeifahren ein anderes KFZ gestreift, so hat der Lenker jedenfalls Maßnahmen zur Eruierung des Geschädigten zu treffen bzw. die nächste Sicherheitsdienststelle zu verständigen. Durch ein Weiterfahren bis zur nächsten Ortschaft, ohne sich um die Feststellung des Schadens bzw. des Geschädigten zu kümmern, ist dieser... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/04 Senat-MD-92-131

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte die Rechtsmittelwerberin mit Straferkenntnis vom 29. April 1992, Zl: 3-*****-91, für schuldig, am 16. März 1991, gegen 15,15 Uhr, im Ortsgebiet von H**********, auf der Hauptstraße 16, als Lenkerin des PKWs, mit dem amtlichen Kennzeichen W-*****C   1. das Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall nicht sofort angehalten zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand   2. nicht die nächste Polizei- oder G... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 04.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/04 Senat-MD-92-131

Rechtssatz: Ein noch so kleiner Lackschaden oder eine bleibende Verformung eines Teiles eines Fahrzeuges ist als Sachschaden zu werten, nicht jedoch etwa eine mit einem Reinigungsmittel von der Zierleiste eines Fahrzeuges entfernbare Lackspur oder ein durch Gummiabrieb entstandener "Fahrer", bei dem keine Eindellung der Karosserie erfolgt ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 04.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-KO-92-408

Die Bezirkshauptmannschaft xx hat gegen die Berufungswerberin das Straferkenntnis vom 1. Juni 1992, Zl 3-****-91, erlassen. Darin wurde ihr zur Last gelegt, daß sie am 2. Dezember 1990 um ca 15,10 Uhr im Gemeindegebiet von H, *********gebiet, B******straße vor dem Haus Nr 16 1. als Fußgängerin die Fahrbahn der Bundesstraße * vor dem Haus B******straße 16, wo ein Schutzweg nicht vorhanden ist, betreten hat, um sie in Richtung H******-B*****markt zu überqueren, ohne sich vorher vergewissert ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 26.05.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/05/26 Senat-KO-92-408

Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung gemäß §4 Abs5 StVO kann nur von einer Person begangen werden, die sich des in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehenden Verhaltens bewußt ist oder den Umständen nach bewußt sein mußte. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 26.05.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/05 Senat-WU-92-072

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §4 Abs5 StVO 1960 eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) verhängt.   Im Spruch: wird ihm angelastet, er habe am 12.9.1990 um 15,00 Uhr im Ortsgebiet von K************* vor dem Haus Stadtplatz Nr * nicht die nächste Polizei oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl das Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 05.04.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/04/05 Senat-WU-92-072

Rechtssatz: Hinsichtlich der Übertretung des §4 Abs5 StVO 1960 ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses den anderen (geschädigten) Verkehrsteilnehmer zu konkretisieren sowie anzuführen, an welcher Stelle der Schaden eintrat und welcher Art und welchen Ausmaßes der Schaden war. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 05.04.1993

Entscheidungen 241-270 von 356