Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

356 Dokumente

Entscheidungen 121-150 von 356

RS UVS Kärnten 2001/06/27 KUVS-77-79/5/2001

Rechtssatz: Die Beschädigung von Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, insbesondere von Straßenverkehrszeichen anlässlich eines Verkehrsunfalles und die Unterlassung der rechtzeitigen Meldung an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle oder den Straßenerhalter ist nach den Spezialbestimmungen des § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e, nicht aber nach der allgemeinen Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO zu bestrafen. Die Auswechslung einer dem Beschuldigten zur Last gelegten Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/06/19 Senat-WU-01-0004

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde in den Punkten 2 und 3 wegen Übertretung des § 4 Abs 2 lit a iVm 99 Abs 2 lit a und wegen § 4 Abs 5 iVm 99 Abs 3 lit b der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt.   Der Spruch: des lediglich hinsichtlich der Punkte 2 und 3 angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt:   ?Sie haben als Fahrzeuglenker folgende Verwaltungsübertretung begangen:   Zeit........: **.**.**** um **.** Uhr Or... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.06.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/06/19 Senat-WU-01-0004

Rechtssatz: Hat ein Fahrzeuglenker den Eintritt eines Schadens wegen Alkoholisierung nicht bemerkt, dann liegt Einlassungsfahrlässigkeit vor. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 19.06.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/03/23 Senat-BL-00-415

Die Bezirkshauptmannschaft x bestrafte W C mit Straferkenntnis vom **.**.1999, Zl *-****- **, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß §99 Abs2 lite  in Verbindung mit §31 Abs1 StVO sowie §99 Abs3 litb iVm §4 Abs5 StVO mit zwei Geldstrafen in Höhe von je S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: je 72 Stunden) zuzüglich S 300,-- Kostenbeitrag zum erstinstanzlichen Verfahren.   Gegen dieses Straferkenntnis erhob C W, vertreten durch RA Dr W D fristgerecht Berufung und beantragte das Straferkenntnis a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 23.03.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/03/23 Senat-BL-00-415

Rechtssatz: ?Ohne unnötigen Aufschub? bedeutet, dass die Meldung über einen Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, nach Durchführung der am Unfallort notwendigen, durch das Gebot der Verkehrssicherheit erforderlich erscheinenden Maßnahmen bzw nach vergeblichem Versuch des Identitätsnachweises zu erfolgen hat. Wenn dem Beschädiger bekannt ist, dass er den Geschädigten spät in der Nacht nicht erreichen kann, ist er verpflichtet, unverzüglich die Meldung bei der Polizeioder G... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 23.03.2001

TE UVS Tirol 2001/02/28 2000/14/121-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe am 10.12.1999 um 14.30 Uhr den PKW, Kennzeichen IL-, im Ortsgebiet von Seefeld, den Riehlweg in nördliche Richtung bis zum Haus Nr 444 gelenkt, wobei er gegen den PKW der I. gestoßen sei, wodurch an diesem Fahrzeug Sachschaden entstanden sei. Er habe es in der Folge unterlassen, obwohl er durch sein Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang stand, 1. ohne unnö... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.02.2001

RS UVS Kärnten 2001/01/25 KUVS-1232/6/2000

Rechtssatz: Vom Regelungszweck des § 4 Abs. 5 StVO her reicht es auch aus, wenn bei einem Verkehrsunfall, bei dem nur Sachschaden und dieser nur im Vermögen einer Person entstanden ist, der Schädiger dem Alleingeschädigten seine Identität nachweist. Da gegenständlich der Sachschaden nur am Pkw der Rechtsmittelwerberin eingetreten ist, traf sie weder die Verpflichtung eines Identitätsnachweises gegenüber dem Zeugen A, noch war sie verpflichtet, eine Meldung bei der nächsten Polizei- oder Ge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.01.2001

TE UVS Tirol 2001/01/09 2000/20/174-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie sei am 12.05.2000 um ca 12.30 Uhr in Innsbruck, Amraser-See-Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Geyrstraße, Fahrtrichtung Osten, als Lenkerin des PKW SR- auf das vor ihr verkehrsbedingt angehaltene Fahrzeug aufgefahren, welches dabei erheblich beschädigt worden sei und habe es nach diesem Verkehrsunfall mit Sachschaden unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen,... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 09.01.2001

RS UVS Tirol 2001/01/09 2000/20/174-1

Rechtssatz: Liegt in Wahrheit ein Verkehrsunfall mit Personenschaden vor, ist es nicht möglich, den mit der Unfallsmeldung säumigen PKW-Lenker wegen §4 Abs 5 StVO 1960 zu bestrafen. Eine Auswechslung des Spruches in eine Übertretung nach § 4 Abs 2 StVO 1960 übersteigt die Befugnisse der Berufungsbehörde. Schlagworte Personenschaden, Unfallsmeldung, Auswechslung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 09.01.2001

RS UVS Kärnten 2000/12/12 KUVS-344/2/2000

Rechtssatz: Steigen nach einem Verkehrsunfall der Beifahrer der Beschuldigten und der Unfallsgegner aus den Fahrzeugen aus, wobei es anschließend auch zu einer kurzen Konversation zwischen diesen Personen kam und in weiterer Folge der Beifahrer der Beschuldigten wieder ins Fahrzeug steigt und die Beschuldigte sich mit dem Fahrzeug von der Unfallstelle entfernt, ohne dass Daten ausgetauscht worden waren, so erfüllt die Beschuldigte nicht die vom § 4 Abs. 5 StVO auferlegten Meldepflichten.  ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.12.2000

TE UVS Steiermark 2000/06/30 30.14-54/2000

I.) Mit dem bekaempften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei am 20.8.1997, um 16.40 Uhr, in L, Kreuzung B - L - B, als Lenker des PKWs mit dem Kennzeichen aus Richtung L H kommend, in Richtung J-Straße fahrend, mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursaechlichem Zusammenhang gestanden. Er habe in der Folge 1.) sein Fahrzeug nicht angehalten; 2.) habe er nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewirkt, weil er die Unfallstelle verlassen habe und 3.)... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.06.2000

RS UVS Steiermark 2000/06/30 30.14-54/2000

Rechtssatz: Ist der Schadenseintritt bei einem Verkehrsunfall optisch und akustisch nicht wahrnehmbar, lösen bloße Winkzeichen, die vom Unfallbeteiligten erst während der gemeinsamen Weiterfahrt über eine Strecke von etwa 480 Metern in größeren Abständen im Fahrzeuginneren gegeben werden, keine Meldepflicht im Sinne des § 4 Abs 5 StVO aus. So kommt es durchaus vor, dass sich Fahrzeuglenker auch dann, wenn kein Unfall stattgefunden hat, durch Handzeichen verständigen, begrüßen oder auf die ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.06.2000

TE UVS Steiermark 2000/06/16 30.2-56/1999

Mit dem im Spruch: naeher bezeichneten Straferkenntnis wurden Dr. T K unter Zugrundelegung nachstehend angefuehrter Sachverhalte folgende Verwaltungsuebertretungen angelastet: 1.) Paragraph 24 Abs 1 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (im Folgenden StVO), 2.) Paragraph 4 Abs 1 lit c leg cit und 3.) Paragraph 4 Abs 5 leg cit: Sie haben am 16.6.1998, um ca. 21.50 Uhr, in Graz, Grillparzerstraße Nr. 4 als Lenker des Personenkraftwagens  1.) im Bereich des Vorschriftszeichens 'Halten und Parken ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 16.06.2000

RS UVS Steiermark 2000/06/16 30.2-56/1999

Rechtssatz: Ein Verkehrsunfall mit Sachschaden nach § 4 Abs 5 StVO liegt vor, wenn sich die Hinterräder eines abzuschleppenden PKW noch auf der Fahrbahn befinden und der hinzukommende Lenker mit diesem Fahrzeug zur Verhinderung der Abschleppung soweit im Rückwärtsgang zurückfährt, dass die Sicherungsbolzen des Abschleppfahrzeuges mit den hochgehobenen PKW-Vorderrädern verkeilt und durch die abrupte Rückwärtsbewegung stark verbogen werden. Schlagworte Verkehrsunfall Sachschaden Abschle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 16.06.2000

RS UVS Kärnten 2000/05/16 KUVS-199-200/4/2000

Rechtssatz: Voraussetzung für die Anhalte- sowie die Meldepflicht ist einerseits das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Sachschadens, andererseits in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens (VwGH vom 24.10.1984, Zahl: 84/02/0038). Die Anhalteverpflichtung setzt zunächst voraus, dass das Verhalten des Fahrzeuglenkers am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht. Soweit vom Beschuldigten (... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.05.2000

RS UVS Vorarlberg 1999/07/05 1-0379/99

Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat den unfallbeteiligten Personen in der zitierten Rechtsvorschrift keine alternative Verpflichtung auferlegt, vom Verkehrsunfall entweder die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen oder dem Geschädigten die Identität nachzuweisen. Vielmehr hat er (nur) die Verständigung der nächsten Sicherheitsdienststelle angeordnet (vgl VwGH 7.9.1983, 82/03/0005). Eine Verpflichtung, dem durch einen Verkehrsunfall Geschädigten s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 05.07.1999

TE UVS Steiermark 1999/06/21 30.2-46/99

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin eine Übertretung des § 4 Abs 5 StVO zur Last gelegt und hiefür gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe von S 500,-- verhängt und gemäß § 64 VStG als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von S 50,-- vorgeschrieben. In der rechtzeitigen Berufung brachte die Berufungswerberin im wesentlichen vor, die ihr zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen zu haben, da ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 21.06.1999

RS UVS Steiermark 1999/06/21 30.2-46/99

Rechtssatz: Da eine Unfallverständigung im Sinne des § 4 Abs 5 StVO erfolgte - so wurden die Beamten in Anwesenheit des Berufungswerbers sofort an die Unfallstelle geholt und halfen den Unfallbeteiligten sogar bei der Ausfüllung des Unfallberichtes -, wurde der genannten Bestimmung trotz der Tatsachen entsprochen, dass beim Ausfüllen des Unfallberichtes zwischen den Beteiligten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des Verschuldens am Verkehrsunfall entstanden, dass mangels Einsichtna... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 21.06.1999

RS UVS Vorarlberg 1999/04/15 1-0078/99

Rechtssatz: Nach §4 Abs5 StVO ist ein gegenseitiger Identitätsnachweis der Unfallbeteiligten Voraussetzung dafür, dass die primär vorgesehene Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nach §4 Abs5 erster Satz StVO unterbleiben darf. Insoweit gibt der 
Spruch:  des angefochtenen Straferkenntnisses ("... nicht verständigt, obwohl Sie dem Geschädigten .... nicht nachgewiesen haben.") die maßgebliche Rechtslage nicht genau wieder. Eine inhaltliche Rechtswidrigkeit ist darin... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.04.1999

TE UVS Steiermark 1998/11/12 30.14-28/98

I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter den Spruchpunkten 1. - 3. zur Last gelegt, er sei am 17.4.1997 um 12.20 Uhr in Weinitzen, auf der B 72, bei Strkm. 9.100, in Fahrtrichtung Weiz als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen (LKW) mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und sei in der Folge seiner daraus resultierenden Anhaltepflicht, Mitwirkungspflicht und Verständigungspflicht im Sinne der §§ 4 Abs 1 lit. a un... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.11.1998

RS UVS Steiermark 1998/11/12 30.14-28/98

Rechtssatz: Ein Sachschaden nach § 4 Abs 5 StVO liegt nicht vor, wenn beim linken Außenspiegel zwar das Kugelgelenk aus der Halterung gehoben wird, jedoch der Spiegel von einem Gendarmeriebeamten händisch wieder in die ursprüngliche Position gebracht werden kann und daraufhin wieder völlig in Ordnung ist (keine notwendigen Reparaturen oder Erneuerungen, keine Abschürfungen). Schlagworte Sachschaden Außenspiegel Halterung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.11.1998

RS UVS Salzburg 1998/11/02 3/10343/7-1998br

Rechtssatz: Leichte Spurrillen auf einer Böschung, die durch einen verunfallten Pkw entstanden sind und die ohne Kostenaufwand beseitigt werden können, stellen keinen Sachschaden iS des § 4 Abs 5 StVO dar, womit auch für den Unfallenker die Verpflichtungen nach § 4 Abs 1 lit c und § 4 Abs 5 StVO nicht entstehen. Einstellung. Schlagworte Spurrillen in Böschung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 02.11.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/29 KUVS-1339-1340/3/98

Rechtssatz: Voraussetzung für die im § 4 Abs 1 und Abs 5 StVO normierten Verpflichtungen ist - im Falle eines Verkehrsunfalles, bei dem nur Sachschaden eingetreten ist - entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 9.11.1988, Zl. 88/03/0047; VwGH 5.11.1997, Zl. 97/03/0170) nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens; dabei genügt es, wenn die betreffende ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/10/20 KUVS-1350/3/98

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte seine Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht in Abrede, so treffen ihn die Pflichten nach § 4 Abs 5 StVO. Von diesen Pflichten wird der Beschuldigte nicht befreit, wenn er lediglich bestreitet, daß sein Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei. Es entbindet die Weigerung eines an einem Verkehrsunfall Beteiligten, das Schadenereignis zur Kenntnis zu nehmen, wenn er, ohne selbst von eine... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.10.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/29 KUVS-1073-1074/3/98

Rechtssatz: Kennt der Unfallsgegner bei Verlassen des Unfallortes durch den Beschuldigten weder den Namen noch die genaue Wohnanschrift desselben, kommt die Ausnahme von der sofortigen Verständigung der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle für den Fall, daß ein Identitätsnachweis der Beteiligten erfolgte, nicht in Betracht. Der Beschuldigte verantwortet mangels sofortiger Verständigung der Gendarmerie oder Polizei die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO allerdings auch dann, wenn e... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/09/23 KUVS-1059/3/98

Rechtssatz: Die Ausnahme von einer Verständigung der Polizei- oder Gendarmeriedienststelle bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kommt nur dann in Betracht, wenn ein Identitätsnachweis der Beteiligten erfolgt, wobei die Ausnahme besteht, daß ein solcher Identitätsnachweis nicht erforderlich ist, wenn sich die Unfallsbeteiligten (Schädiger und Geschädigter) dem Vor- und Zunamen und dem Wohnort nach kennen (VwGH 14.09.1983, Zl. 82/03/0144). Liegt dies nicht vor, begründet die Verletzung d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.09.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/27 KUVS-1113-1116/11/97

Rechtssatz: Läßt sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat ein sicherer Nachweis nicht führen, daß der Beschuldigte den Verkehrsunfall bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wahrnehmen müssen, so ist er vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf des § 4 Abs 5 StVO exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.07.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/22 KUVS-844/9/97

Rechtssatz: War dem Beschuldigten nach einem Verkehrsunfall im Rahmen der nach dem Unfall vorgenommenen Besichtigung, selbst bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht zwingend eine Beschädigung erkennbar, ist er vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach § 4 Abs 5 StVO befreit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.07.1998

RS UVS Kärnten 1998/07/20 KUVS-1641-1643/7/97

Rechtssatz: Ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht erweislich, daß der Beschuldigte den Verkehrsunfall weder akustisch, noch optisch, noch durch irgendwelche Erschütterungen im Wageninneren wahrnehmen konnte, so ist er verwaltungsstrafrechtlich exkulpiert. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.07.1998

TE UVS Steiermark 1998/05/28 30.14-172/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, am 18.12.1995 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr in Graz, in der Limonigasse, Hof des Hauses Vorbeckgasse 3, als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen MZ-1 ZBF mit einem Verkehrsunfall im ursächlichem Zusammenhang gestanden zu sein. Sie habe 1.) ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten. 2.) habe sie nicht an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt, da sie es durch Verlassen der Unfallstelle unmög... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.05.1998

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