Entscheidungen zu § 4 Abs. 5 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

356 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 356

RS UVS Kärnten 2002/09/23 KUVS-1088-1090/6/2002

Rechtssatz: Wer als wartepflichtiger Lenker eines PKW einen anderen PKW-Lenker zu unvermitteltem Bremsen und zum Ablenken seines Fahrzeuges nötigt, obwohl er auf Grund des Vorrangzeichens "Vorrang geben" keinen Vorrang hatte, wodurch es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam und es unterlässt sofort anzuhalten und ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall zu verständigen, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Beschluss des Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.09.2002

RS UVS Kärnten 2002/08/30 KUVS-1081-1083/6/2001

Rechtssatz: Das Anhalten nach § 4 Abs. 1 lit a StVO erfolgt nicht zum Selbstzweck, sondern hat den Sinn, dass der Lenker, nach dem er sich vom Ausmaß des Verkehrsunfalles überzeugt hat, die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie sie z.B. im § 4 Abs. 1 lit a und Abs. 5 vorgesehen sind, trifft. Der Lenker eines Fahrzeuges kommt daher seiner Anhaltepflicht nicht schon dadurch nach, dass er sein Kraftfahrzeug nach einer bestimmten Verkehrssituation kurzfristig an der Unfallstelle anhält, i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.08.2002

RS UVS Kärnten 2002/07/02 KUVS-6/2/2002

Rechtssatz: Damit eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO vorliegt, ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Schadens erforderlich, sondern auch in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens; dabei genügt es, wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang hätte erkennen können. Dies liegt dann vor, wenn bei einem Rückfahrtmanöver der Beschuldigte mit seinem Fah... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/07/01 KUVS-592/9/2002

Rechtssatz: Wird ein Reh durch die Kollision mit dem vom Beschuldigten gelenkten Pkw verletzt und verendet in weiterer Folge aufgrund dieser Verletzungen, so ereignete sich ein Verkehrsunfall mit Sachschaden und steht das Verhalten des Beschuldigten in einem ursächlichen Zusammenhang, so ist der Beschuldigte verpflichtet gewesen, hievon ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, da es auch zu keinem gegenseitigen Identitätsnachweis mit dem Jagdausübungsber... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/13 KUVS-986-987/9/2001

Rechtssatz: Kommt es zwischen dem vom Beschuldigten gelenkten LKW zu einer Streifung zwischen dem linken Außenspiegel des Beschuldigten-LKW´s und des linken Außenspiegels eines anhaltenden LKW´s wodurch das Glas des Außenspiegels des anhaltenden LKW´s zu Bruch ging, so handelt es sich dabei um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, der für den Beschuldigten wahrnehmbar war und die Meldpflicht nach § 4 Abs 1 und Abs 5 StVO auslöst. Schlagworte Verkehrsunfall, LKW, LKW-Streifung, Außensp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.06.2002

TE UVS Steiermark 2002/05/29 30.6-26/2002

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 7.4.2001 gegen 08.15 Uhr in Fehring, dortige Einbahn in Richtung L 231, Höhe Sparmarkt F als Lenker des Personenkraftwagens 1. mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da er es durch Verlassen der Unfallstelle unmöglich gemacht habe, seine körperliche und geistige Verfassung zum Unfallszeitpunkt festzustellen. 2.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 29.05.2002

RS UVS Steiermark 2002/05/29 30.6-26/2002

Rechtssatz: Die Anhaltepflicht nach § 4 Abs 1 lit a StVO soll den Lenker eines Fahrzeuges zur Überprüfung verhalten, ob er den weiteren Bestimmungen des § 4 StVO über das Verhalten bei Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Personen- oder Sachschaden entsprechen muss oder nicht. Diese weiteren Verpflichtungen bestehen bereits dann, wenn der Lenker die (bloße) Möglichkeit, den Schaden verursacht zu haben, erkennen kann. Daher erfüllt der aus dem Fahrzeug aussteigende Lenker auch dann die A... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.05.2002

RS UVS Oberösterreich 2002/05/23 VwSen-108224/8/Br/Rd

Rechtssatz: Das Gesetz verlangt vom Normunterworfenen nicht Sinnloses. Wenn ein Unfallbeteiligter seinen Unfallgegner an der Unfallstelle gar nicht wahrnimmt, wäre ein Verweilen an der Unfallstelle aber sinnlos. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.05.2002

RS UVS Kärnten 2002/04/08 KUVS-1332-1333/10/2001

Rechtssatz: Voraussetzung für die im § 4 Abs 1 lit a und § 4 Abs 5 StVO normierte Anhalte- und Meldepflicht ist - im Fall eines Verkehrsunfalls, bei dem nur Sachschaden eingetreten ist - nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Schadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen von dem Eintritt eines derartigen Schadens; dabei genügt es, wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang hätte erkennen könn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.04.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/03/19 Senat-WU-01-0251

Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen Herrn J***** T***** das Straferkenntnis vom 30. Oktober 2001, 3-*****-00 erlassen. Im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfallgeschehen mit Sachschaden vom **.**.**** im Gemeindegebiet von H***** auf der ***** auf Höhe Strkm. ***,*** wurde dem Beschuldigten als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges ***** zur Last gelegt, er habe von dem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle verständigt, obwohl ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 19.03.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/03/19 Senat-WU-01-0251

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs. 5 StVO haben alle Personen, deren Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht, wenn bei diesem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, die nächst Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen. Eine solche Verständigung darf nur dann unterbleiben, wenn diese Person, oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihre Identität in Form von Namen und Anschrift nachgew... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 19.03.2002

RS UVS Kärnten 2002/02/04 KUVS-602/9/2001

Rechtssatz: Ereignet sich der Unfall auf einem eingefriedeten Privatparkplatz, zu welchem lediglich eine Zufahrtsmöglichkeit besteht, welche mit einem mittels Codeeingabe automatisch zu öffnenden Schiebetor abgeschrankt ist, so handelt es sich um einen Privatparkplatz und ist nicht als Straße mit öffentlichem Verkehr anzusehen, zumal er nicht von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann. Da auf dieser Fläche die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung keine Anwendung fi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.02.2002

TE UVS Tirol 2002/01/08 2001/13/058-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß vorgeworfen:   ?Sie lenkten am 20.03.2000 um 12.30 Uhr den PKW, Kennzeichen K-, in Osttirol, Gemeinde Lienz, Hauptplatz, Höhe Café ?Petrocelli?, wobei Sie beim Rückwärtsfahren gegen die Beifahrertür des Pkws, Kennzeichen SP-, stießen, wodurch an diesem Fahrzeug Sachschaden entstand. Sie haben es in der Folge unterlassen, obwohl Sie durch Ihr Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit Sachschad... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.01.2002

TE UVS Tirol 2001/12/18 2001/15/058-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 30.11.2000 um 17.50 Uhr das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen Z. in Richtung Weißenbach, B 199, Strkm 8.300, gelenkt, wobei es zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kam und habe es unterlassen, von diesem Unfall, mit dem er in ursächlichem Zusammenhang stand, ohne unnötigen Aufschub die nächste Gendarmeriedienststelle zu verständigen, obwohl kein Identitätsaustausch erfolgte und habe hiedurch ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.12.2001

TE UVS Steiermark 2001/12/11 30.7-107/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 10.7.2001, GZ.: III/S-1.372/99, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 21.12.1998 um 06.45 Uhr in G, auf Höhe der Firma M in östliche Richtung fahrend, - als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen, obwohl sein Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden stand, sein Fahrzeug nicht sofort angehalten (Punkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses);... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.12.2001

RS UVS Steiermark 2001/12/11 30.7-107/2001

Rechtssatz: Verursacht ein Wartepflichtiger schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, indem er beim Linkseinbiegen den von rechts kommenden Vorrangberechtigten auf der schneeglatten Fahrbahn zum Auslenken nötigt, sodass dieser hinter seinem Fahrzeug in einen Baum fährt, ist er verpflichtet, das Verkehrsgeschehen hinter ihm mit voller Aufmerksamkeit im Rückspiegel zu beobachten. Daher hätte der Wartepflichtige den im linken Außenspiegel sieben Sekunden lang sichtbaren Verkehrsunfall ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.12.2001

RS UVS Kärnten 2001/12/10 KUVS-1206/8/2001

Rechtssatz: Voraussetzung für die Meldepflicht nach § 4 Abs 5 StVO ist nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintrittes eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen oder fahrlässige Nichtwissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Der Tatbestand ist daher dann gegeben, wenn dem Täter objektive Umstände zum Bewusstsein gekommen sind oder bei gehöriger Aufmerksamkeit zu Bewusstsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit eines Verkehrsunfalls mit Sach... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.12.2001

RS UVS Kärnten 2001/11/20 KUVS-1052-1054/3/2001

Rechtssatz: Ein Kfz-Lenker, der mit seinem Wagen ein anderes Fahrzeug beschädigt hat und gemäß § 4 Abs 5 StVO zur Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verpflichtet ist, kann sich nicht darauf berufen, von der Beschädigung nichts wahrgenommen zu haben, wenn durch die Art der Beschädigung an der Karosserie und den dadurch notwendigerweise entstandenen Lärm der Eintritt des Schadens bemerkt hätte werden müssen (VwGH 11.7.1963, 1983/62, KJ 1963, 92). Beim Lenken ein... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.11.2001

RS UVS Kärnten 2001/10/25 KUVS-123/2/2001

Rechtssatz: Eine Notstandssituation liegt dann nicht vor, wenn es der Beschuldigten möglich war, nachdem sie ihr Kind ins Krankenhaus zur Diagnosestellung verbrachte, die Gendarmerie vorab telefonisch oder durch Boten vom Verkehrsunfall mit Sachschaden zu verständigen, sodass die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung gemäß § 4 Abs 5 StVO gegeben ist. Der Verständigungspflicht iSd § 4 Abs 5 StVO kann mit dem Hinterlassen eines Zettels - auf dem bestimmte Daten des Schädigers angeführt si... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.10.2001

RS UVS Kärnten 2001/10/22 KUVS-1135-1136/6/2001

Rechtssatz: Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Übertragung nach § 29a VStG ist auf den Zeitpunkt der Übertragung des Strafverfahrens abzustellen. Liegt zu diesem Zeitpunkt nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt für die Lenkereigenschaft des Beschuldigten vor, ist es auch ohne Belang, ob dieser zum Zeitpunkt der erfolgten Abtretung im örtlichen Wirkungsbereich der belangten Behörde allenfalls aufhältig war. Die Unzuständigkeit der Unterbehörde ist von der Berufungsbehörde von Amts wegen wahrz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.10.2001

TE UVS Tirol 2001/10/12 2001/12/078-4

Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe als Lenker des PKW I. einen Verkehrsunfall auf der A13 bei KM 13,456, an dem er am 28.2.2001 gegen 16.25 Uhr ursächlich beteiligt gewesen sei und bei dem der Anhänger O. beschädigt worden sei, nicht ohne unnötigen Aufschub der nächsten Gendarmeriedienststelle gemeldet.   Der Berufungswerber habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs5 StVO begangen und wurde über ihn gemäß § 99 Abs3 litb St... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 12.10.2001

TE UVS Tirol 2001/09/18 2001/15/040-2

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, dass er am 07.01.2000 um 17.30 Uhr den Pkw, Kennzeichen M., in Kitzbühel, auf der St. Johanner Straße, am Parkplatz der Firma M-Preis Warenvertriebsges. m.b.H. gelenkt habe, wobei er gegen den KKW, Kennzeichen K. gestoßen sei und dabei ein Schaden entstanden sei. Obwohl sein Verhalten am Unfallort in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gestanden habe, habe er nicht ohne unnötigen... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.09.2001

RS UVS Kärnten 2001/09/03 KUVS-1035-1038/11/2000

Rechtssatz: Vorraussetzung für die Anhalte- und Meldepflicht gemäß der StVO  ist - im Falle eines Verkehrsunfalles, bei dem nur Sachschaden entstanden ist - nicht nur das objektive Tatbestandsmerkmal des Eintritts eines Sachschadens, sondern in subjektiver Hinsicht das Wissen vom Eintritt eines derartigen Schadens. Dabei genügt es, wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang hätte erkennen können (VwGH 5.1.1997, Zl: 97/03/01... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.09.2001

RS UVS Kärnten 2001/07/30 KUVS-153-154/4/2001

Rechtssatz: Kommt es im Begegnungsverkehr zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden - vorliegend Streifung der linken Außenspiegel, wobei das Spiegelgehäuse des linken Außenspiegels des vom Zeugen gelenkten Fahrzeuges beschädigt wurde - so treffen den Beschuldigten die Pflichten des § 4 StVO, zumal jedenfalls die Streifung für den Beschuldigten wahrnehmbar war. Dabei ist von einem "sofortigen" Anhalten dann nicht die Rede, wenn das betreffende Fahrzeug nicht unmittelbar nach Kenntnisnahme de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/26 30.3-42/2000

Im Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe am 30. November 1999 um 16.00 Uhr in A, Bezirk W, auf Höhe Haus, in Richtung E, den PKW mit dem Kennzeichen gelenkt und habe 1.) obwohl sie mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei ihr Fahrzeug nicht sofort angehalten, 2.) obwohl sie mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei an der Sachverhaltsfeststellung nicht mitgewirkt, da sie es durch Verlassen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/26 30.3-42/2000

Rechtssatz: Zwar waren nach dem Rückwärtsfahren die Anstoßstellen mit dem kontaktierten Fahrzeug wegen der Fahrerposition und der Karosserieformen nicht sichtbar. Jedoch bleibt die besondere Nähe zum unfallbeteiligten Fahrzeuges auch bei dieser Sachlage erkennbar. Da das Rückwärtsfahren außerdem ein riskantes Fahrmanöver ist und der Unfallbeteiligte sofort mit Schall- und Blinkzeichen reagierte, gelangte der Berufungswerberin die Möglichkeit der Verursachung eines Verkehrsunfalles zur Kenn... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.07.2001

TE UVS Niederösterreich 2001/07/24 Senat-GF-00-493

Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt, am 3.7.2000 um 11,30 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen GF ***** im Ortsgebiet von 2*** X auf dem Parkplatz B********* 5 gelenkt und in weiterer Folge geparkt zu haben und nicht die nächste Polizeioder Gendarmeriedienststelle vom Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt zu haben, obwohl das Verhalten am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden wäre und ein gegenseitiger Nachweis von Name und Ans... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.07.2001

RS UVS Niederösterreich 2001/07/24 Senat-GF-00-493

Rechtssatz: Der Tatbestand des § 4 Abs 5 StVO ist nicht verwirklicht, wenn einer der Unfallgegner die Polizei verständigt und alle beteiligten Unfallgegner bis zum Eintreffen der Polizei am Unfallort verbleiben. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 24.07.2001

TE UVS Steiermark 2001/07/18 30.3-33/2001

In dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 9. August 1999, um 15.15 Uhr, in Graz, auf dem Parkplatz des OBI-Marktes, nähe IKEA, den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen gelenkt und sei mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt, obwohl er dem Geschädigten seine Identität nicht nachgewiesen habe und dadurch eine Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/18 30.3-33/2001

Rechtssatz: § 44 a Z 1 VStG wird auch dann nicht entsprochen, wenn der Tatort ungenau bezeichnet wird (VwGH 30.4.1982, 81/02/0019). Ausreichend genau bezeichnet ist der Tatort durch die Benennung der Kreuzung bzw Straßen und die Anführung der Hausnummern (VwGH 11.8.1995, 95/03/0149). Im vorliegenden Fall wurde der Tatort lediglich mit den Worten "Graz, auf dem Parkplatz des OBI - Marktes, nähe IKEA" umschrieben, eine Benennung der betreffenden Straße und der Hausnummer ist jedoch unterblie... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.07.2001

Entscheidungen 91-120 von 356