RS UVS Niederösterreich 1993/01/04 Senat-MD-92-029

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Veröffentlicht am 04.01.1993
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Rechtssatz

Als Sachschaden im Rechtssinn ist auch ein kleiner Lackschaden zu werten. Mit Reinigungsmittel von Zierleisten oder der Karosserie entfernbare Lackspuren oder auch durch Gummiabrieb entstandene "Fahrer" sind jedoch keine Sachschäden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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