RS UVS Niederösterreich 1991/12/17 Senat-HO-91-008

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Veröffentlicht am 17.12.1991
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Rechtssatz

Nächstgelegener Gendarmerieposten war über Nacht geschlossen. Wenn nach einem Unfall in der Nacht die Meldung deshalb erst am nächsten Morgen erstattet wird, ist dies rechtzeitig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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