RS UVS Wien 1991/05/22 03/13/20/91

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Veröffentlicht am 22.05.1991
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Rechtssatz

Wenn der Unfallgegner die Entgegennahme der Kfz- Papiere - (Führerschein, Zulassungsschein) aus welchen Gründen auch immer - ablehnt, liegt kein ausreichender Identitätsnachweis vor.

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Identitätsnachweis
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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