Entscheidungen zu § 24 Abs. 3 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

46 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 46

TE UVS Tirol 2007/10/29 2007/26/1855-7

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 31.05.2007, Zl VK-6611-2007, wurde Herrn Dr. J. P. R., D-F., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 25.02.2007 um 16.11 Uhr Tatort: Lans, namenloser Gemeindeweg zwischen Lans und Rans Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben als Lenker den Zulassungsschein des PKW nicht mitgeführt bzw es unterlassen trotz Verlangens der Straßenaufsicht dieses Dokument zur Überprüfung auszuhändigen.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 29.10.2007

TE UVS Tirol 2007/04/26 2006/19/2440-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 19.04.2006 von 11.55 bis 12.45 Uhr Tatort: Fulpmes in der Serlesstraße vor der HNr 2 Fahrzeug: Sonstiges Fahrzeug, XY 1. Sie haben als Lenker im Bereich des Vorschriftszeichen ?PARKEN VERBOTEN? geparkt.? Der Beschuldigte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 3 lit a StVO begangen und wurde über ihn gemäß 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in Höhe von Euro 20.00 (Ersatzfreihe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 26.04.2007

RS UVS Vorarlberg 2006/12/11 1-628/06

Beachte VwGH 30.1.2004, 2003/02/0234 Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 1 StVO kann nur begangen werden, wenn an der betreffenden Stelle das Halten und Parken eines Fahrzeuges an sich erlaubt ist und zwar, weil einem solchen Verhalten weder die Bestimmung des § 23 Abs 2 StVO noch die im § 24 StVO normierten Halte- und Parkverbote entgegen stehen. Das gegenständliche Abstellen des Fahrzeuges durch den Beschuldigten war schon von vornherein im Hinblick auf das Parkve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 11.12.2006

TE UVS Tirol 2006/03/07 2005/24/1764-5

I. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 06.06.2005, Zahl VKI-4512-2004, wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 28.09.2004 zwischen 22.00 Uhr und 06.25 Uhr Tatort: Gemeinde St. Jakob i.D., Gemeindestraße St. Leonhard, östlich des Wohnhauses Außerrotte 45   Sie haben es zu verantworten, dass Ihr Vieh (Hochlandrinder) die Gemeindestraße betrat, obwohl Vieh, das nicht auf abgezäunten Grundstücken an Straßen weidet, von... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 07.03.2006

TE UVS Steiermark 2005/08/04 30.14-60/2004

Mit dem bekämpften Strafbescheid wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.03.2004, in der Zeit von 15.50 Uhr bis 16.22 Uhr als Lenker des PKW in B, K, gegenüber dem Haus Nr., das Fahrzeug auf der dort befindlichen Einbahn mit zwei Fahrstreifen zum Halten so aufgestellt, dass der Lenker eines anderen Fahrzeuges am Vorbeifahren gehindert worden sei (Punkt 1.). Weiters habe er das Fahrzeug außerhalb eines Parkplatzes nicht am Rande der Fahrbahn zum Halten aufgestellt, obwohl s... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.08.2005

RS UVS Steiermark 2005/08/04 30.14-60/2004

Rechtssatz: Wird durch ein Halten ein Fahrstreifenwechsel erzwungen, kann dies nur dann zu einer Halteübertretung nach § 23 Abs 1 StVO führen, wenn durch den Fahrstreifenwechsel eine Sperrlinie, eine Sperrfläche, eine Schutzinsel usw überfahren werden müsste, also der fließende Verkehr zu einer Übertretung genötigt wird. Werden zwei Fahrstreifen einer Einbahnstraße nur durch eine Leitlinie voneinander getrennt, stellt die Erforderlichkeit eines Fahrsteifenwechsels durch ein abgestelltes Fa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.08.2005

TE UVS Tirol 2004/11/22 2004/15/196-2

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachstehend wiedergegebener Sachverhalt vorgeworfen:   ?Tatzeit: 15.04.2004 von 18.45 Uhr bis 19.05 Uhr Tatort: Gemeinde Hall, in der Schmiedgasse Nr 24 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben die durch das Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs 1 Z 9 c StVO gekennzeichnete Wohnstraße, ohne zu- oder abzufahren, durchfahren. 2. Sie haben auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei Fahrstreifen für ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 22.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/11/09 KUVS-1638/4/2004

Rechtssatz: Bestehen Zweifel darüber, ob der Berufungswerber das Tatbild der ihm angelasteten Verwaltungsübertretung (Verbot des Abstellens zum Parken eines Fahrzeuges vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt)  verwirklicht hat, da mehrere Personen Zugang zu den Fahrzeugschlüsseln seines Fahrzeuges hatten und das Fahrzeug benützen konnten, so ist der Berufung Folge zu geben und das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte In dubio pro reo, Fahrze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 09.11.2004

RS UVS Kärnten 2004/10/19 KUVS-1724-1725/7/2004

Rechtssatz: Es finden sich in der StVO einerseits Bestimmungen, die sowohl das Halten, als auch das Parken betreffen, insbesondere verbieten (z.B die ?Halte- und Parkverbot" gemäß § 24 Abs. 1; zB auch § 23 Abs. 1 und Abs. 2) und andererseits Bestimmungen, die nur das Parken betreffen, insbesondere verbieten (zB die ?Parkverbote" nach § 24 Abs. 3 wie auch zB nach § 23 Abs. 2a). Hingegen stellt der Ausdruck ?Abstellen" einen Oberbegriff dar, der sowohl das ?Halten" als auch das ?Parken" mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.10.2004

TE UVS Tirol 2004/06/11 2004/13/092-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 13.01.2004 von 08.30 bis 09.05 Uhr; Tatort: Hall in Tirol auf der Getznerstraße, Kreuzung südliche Nebenfahrbahn der B 171; Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY; 1. Sie haben auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei geblieben sind, geparkt. 2. Sie haben im Bereich von weniger als 5m vom nächsten... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.06.2004

TE UVS Tirol 2004/05/04 2003/13/033-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Sie haben als Lenker des Kfz mit dem behördlichen Kennzeichen XY am 05.07.2002 von 09.42 Uhr bis 10.20 Uhr in Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße vor Haus Nr 35 vorschriftswidrig im Bereich des Vorschriftszeichens ?PARKEN VERBOTEN? geparkt.?   Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 3 lit a StVO begangen, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.05.2004

TE UVS Steiermark 2004/03/09 30.10-67/2003

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 27.11.2002, von 09.55 Uhr bis 10.15 Uhr, in G, G, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen auf einer Straßenstelle, die mit einer Zickzacklinie gekennzeichnet gewesen sei, geparkt. Der Berufungswerber habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 24 Abs 3 lit a StVO verletzt und wurde wegen dieser Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von ? 50,-- (1 Tag Ersatzfreiheitsstrafe) gemäß § 99 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.03.2004

RS UVS Steiermark 2004/03/09 30.10-67/2003

Rechtssatz: Das Parkverbot nach § 24 Abs 3 lit a StVO auf Straßenstellen, die durch eine Zickzacklinie gekennzeichnet sind, ist nicht gehörig kundgemacht und unwirksam, wenn die Zickzacklinie anstatt der verordneten Länge von ca 16,0 m eine Länge von 36,6 m aufweist. Schlagworte Parkverbot Zickzacklinie Verordnung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.03.2004

TE UVS Wien 2003/02/28 03/M/03/6768/2002

1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben am 20.06.2001 von 12.50 Uhr bis 13.15 Uhr in Wien, S-straße als Lenkerin des Kraftfahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen W-99 folgende Verwaltungsübertretung begangen: Parken des Fahrzeuges vor einer Haus- bzw. Grundstückseinfahrt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 99 Abs 3 lit a Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 24 Abs 3 lit b StVO 1960. Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wir... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.02.2003

RS UVS Wien 2003/02/28 03/M/03/6768/2002

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 StVO ist Straße eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche, samt den ihn ihrem Zuge befindlichen und diesem Zweck dienenden baulichen Anlagen. Das Verbot, ein Fahrzeug vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt auf der Fahrbahn zu parken, erlischt nicht schon dann, wenn sich zwischen Fahrbahn und Hauseinfahrt ein weiterer Teil der Straße befindet. Vielmehr ist dies sogar regelmäßig der Fall, da sich zwischen der Fahrbahn und der Hauseinfahrt ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.02.2003

TE UVS Steiermark 2002/12/03 30.2-124/2002

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung des § 24 Abs 3 lit d StVO zur Last gelegt und hiefür gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von ? 50,-- (30 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 64 VStG wurde als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens ein Betrag von ? 5,-- vorgeschrieben. In der rechtzeitigen Berufung brachte der Berufungswerber im Wesentlichen vor, dass die
Begründung: der belangten Behörde desha... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 03.12.2002

RS UVS Steiermark 2002/12/03 30.2-124/2002

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 24 Abs 3 lit d StVO, wonach beim Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben müssen, gilt auch für Sackgassen. Dies unabhängig davon, ob die Sackgasse als untergeordnete Verkehrsfläche nach § 19 Abs 6 StVO anzusehen ist. Schlagworte Parkverbot Gegenverkehr Sackgasse untergeordnete Verkehrsfläche mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 03.12.2002

TE UVS Tirol 2002/11/06 2002/22/123-3

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 04.09.2001 um 10.00 Uhr in Wörgl in der Peter-Stöckl-Straße bei der Ausfahrt Riedl/Pilotto als Lenker das Fahrzeug mit dem Kennzeichen KU-xxx nicht entsprechend der angebrachten Bodenmarkierung zum Halten abgestellt. Er habe dadurch die Bestimmung des § 9 Abs 7 StVO verletzt. Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 29,--, Ersatzfreiheitsstrafe 12 S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.11.2002

TE UVS Steiermark 2001/10/25 30.16-107/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 02.02.2001 um 21.05 Uhr auf der Zufahrtsstraße zum Anwesen A Nr. 244, unmittelbar südwestlich des Anwesens A 245, als Lenkerin des PKW vor einer Hauseinfahrt geparkt und damit eine Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 3 lit b StVO begangen. Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO wurde über sie hiefür daher eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (30 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.10.2001

RS UVS Steiermark 2001/10/25 30.16-107/2001

Rechtssatz: Ein Parken vor einer Haus- und Grundstückseinfahrt nach § 24 Abs 3 lit b StVO liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug vor einer öffentlichen Zufahrtsstraße zu einem A&O-Markt abgestellt wird (und erst in diese Zufahrtsstraße Haus- und Grundstückseinfahrten einmünden, die durch das Fahrzeug nicht unmittelbar verstellt werden). Bestehen auf einer solchen Zufahrtsstraße mit einer Breite von 4,75 m keine ersichtlichen Einschränkungen (gegen den öffentlichen Gemeingebrauch), ist sie ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.10.2001

RS UVS Kärnten 2001/03/22 KUVS-1442/5/2000

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten bezüglich des (verbotenen) Parkens vor einer Haus- bzw. Grundstückseinfahrt kein Zeitraum sondern lediglich ein Zeitpunkt angelastet und können aufgrund der Fotodokumentation, die der Anzeige angeschlossen ist, keine konkreten und gesicherten Nachweise dafür erbracht werden, dass er das verfahrensgegenständliche Kraftfahrzeug tatsächlich an der Tatörtlichkeit geparkt hat, ist ihm ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 24 Abs. 3 lit. b StVO nicht vorzuwerf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.03.2001

RS UVS Kärnten 2001/03/22 KUVS-1454/5/2000

Rechtssatz: Da nach § 24 Abs 3 lit b StVO nur das Parken vor Haus- und Grundstückseinfahrten verboten ist, entspricht die spruchmäßige Umschreibung der Tat mit "um 14.42 Uhr ..... vor der Hauseinfahrt in A ...... abgestellt", nicht der Vorschrift des § 44a Z 1 VStG, wonach der 
Spruch:  eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. Dieser Bestimmung wird nur dann entsprochen, wenn im 
Spruch:  des Straferkenntnisses dem Beschul... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.03.2001

RS UVS Burgenland 2000/09/06 002/06/00150

Rechtssatz: § 24 Abs 3 lit d StVO stellt auf eine konkrete Mindestbreite der beiden Fahrstreifen im Bereich der Stelle, wo geparkt wird, nicht ab. Weiters ist es nach dieser Bestimmung nicht erforderlich, dass eine Fahrbahnseite völlig freigehalten wird. Auch § 2 Abs 1 Z 5 StVO enthält keine näheren Angaben zur Mindestbreite für den jeweiligen Fahrstreifen. Aus § 9 Abs 1 der Bodenmarkierungsverordnung ergibt sich, dass ein Fahrstreifen auch schmäler als 2,6 m sein kann.   Im Anlassfall is... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 06.09.2000

TE UVS Steiermark 1999/09/07 30.17-144/98

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 4.7.1998, von 10.00 Uhr bis 11.35 Uhr, im Ortsgebiet von Graz, auf Höhe Afritschgasse Nr. 27, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen G-33GWC vor einer Hauseinfahrt geparkt. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 24 Abs 3 lit b StVO wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (ein Tag Ersatzarrest) verhän... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.09.1999

RS UVS Steiermark 1999/09/07 30.17-144/98

Rechtssatz: Ist vor einer Haus- bzw. Grundstückseinfahrt das Parken nach § 24 Abs 3 lit b StVO verboten, weil das Einfahren in das Haus bzw. Grundstück ohne weitere Vorkehrungen möglich ist, bleibt dieses Parkverbot auch bei einer vor dieser Einfahrt befindlichen blauen Bodenmarkierung bestehen. So wird mit einer blauen Bodenmarkierung lediglich deklarativ eine (durch Parkverbote nicht unterbrochene) Kurzparkzone zum Ausdruck gebracht, da eine Kurzparkzone die gesetzlichen StVO-Gebote und ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.09.1999

TE UVS Steiermark 1999/03/24 30.14-122/98

I.) Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 10.7.1996, um 22.00 Uhr in Kitzeck, auf der Grundstückseinfahrt zum Anwesen H als Lenkerin des PKWs mit dem Kennzeichen LB-2 IWL vor einer Grundstückseinfahrt geparkt. Wegen Übertretung der Rechtsvorschrift des § 24 Abs 3 lit b StVO verhängte die belangte Behörde über die Berufungswerberin eine Geldstrafe von S 700,-- (im Uneinbringlichkeitsfalle eine Ersatzarreststrafe in der Dauer von einem... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 24.03.1999

RS UVS Steiermark 1999/03/24 30.14-122/98

Rechtssatz: Das Tatbild des § 24 Abs 3 lit b StVO setzt ein Parken vor einer tatsächlich vorhandenen Haus- und Grundstückseinfahrt voraus. Daher wird dieses Tatbild durch das bloße Verstellen eines Zufahrtsweges, der erst nach einer Wegstrecke von etwa einem Kilometer zu einer möglichen Haus- und Grundstückseinfahrt führt, nicht verwirklicht. Im konkreten Fall hatte die Berufungswerberin mit ihrem PKW einen geschotterten Gemeindeweg auf Höhe ihres Anwesens verstellt, der als Straße mit öff... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.03.1999

RS UVS Kärnten 1998/07/14 KUVS-321/3/98

Rechtssatz: Das Gesetz definiert zwar den Begriff des Fahrstreifens als einen Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht (§ 2 Abs 1 Z 5 StVO), setzt aber diese Breite nicht ziffernmäßig fest. Die Breite eines Fahrstreifens ist mit 2,50 m anzunehmen. Bei der Frage der Verkehrsbehinderung kommt es aber nicht auf die konkreten, sondern auf die abstrakten Verhältnisse an. Demnach darf auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr nur dann geparkt werde... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.07.1998

RS UVS Kärnten 1997/06/19 KUVS-207/1/97

Rechtssatz: Stellt der Beschuldigte als Lenker das Fahrzeug auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr zum Parken ab, wobei nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freigeblieben sind, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.06.1997

RS UVS Vorarlberg 1996/10/29 1-1186/95

Rechtssatz: Die Stelle, auf welcher das Fahrzeug geparkt wurde, liegt im Bereich und auf der Seite eines Straßenabschnittes, der durch die Zeichen "Kurzparkzone" und "Ende der Kurzparkzone" gekennzeichnet ist. Das erstgenannte Zeichen ist auf der linken Straßenseite angebracht, sodaß sich die Kurzparkzonenregelungen nur auf diese Straßenseite bezieht (vgl. §52 lita Z13d StVO). Der an den hier befindlichen Rand der Fahrbahn anschließende Bereich ist mit weißen, sich kreuzenden Bodenmarkieru... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 29.10.1996

Entscheidungen 1-30 von 46