Entscheidungen zu § 24 Abs. 3 StVO 1960

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 31-46 von 46

RS UVS Kärnten 1996/06/20 KUVS-524/6/96

Rechtssatz: Parkt der Beschuldigte auf einer Straße mit Fahrbahnbreite von 5,70 m auf welcher auch Gegenverkehr herrscht sein Fahrzeug (vorliegend gelber VW-Pritschenwagen), so stehen wegen des Parkens des Fahrzeuges des Beschuldigten keine zwei Fahrstreifen zur Verfügung, sodaß sich der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich macht. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.06.1996

RS UVS Steiermark 1995/07/17 30.6-28/95

Rechtssatz: Eine ausreichende Bezeichnung des Tatortes von Übertretungen nach § 24 Abs 1 lit a und § 24 Abs 3 lit d StVO liegt im Sinne des § 44 a Z 1 VStG nicht vor, wenn der Abstellort des Fahrzeuges nur mit -Jagerberg, auf der Gemeindestraße, Richtung St. Stefan/R. - beschrieben wird und diese Gemeindestraße eine Gesamtlänge von 1150 m (bzw. das Halteverbot eine Strecke von ca. 650 m) aufweist. Eine wesentlich genauere Beschreibung des Tatortes (nähere Bezugspunkte, etc.) wäre möglich g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.07.1995

RS UVS Kärnten 1995/02/07 KUVS-1270/3/94

Rechtssatz: Wird eine gebührenpflichtige Kurzparkzone ordnungsgemäß kundgemacht und stellt der Beschuldigte sein Fahrzeug auf eine Fläche mit Bodenkreuz, welches nicht verordnet war und die blaue Bodenmarkierung unterbrach ohne die Parkgebühren zu entrichten, ab, bleibt er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil Bodenmarkierungen für die Wirksamkeit von Kurzparkzonen nicht erforderlich sind und begründet der Hinweis, das Fahrzeug wegen der in der Natur vorhandenen Bodenmarkierung üb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.02.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/31 KUVS-2024/3/94;

Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Hauseinfahrt vorliegt, kommt es ausschließlich auf die äußeren Merkmale an und ist es unerheblich, ob die Einfahrt auch tatsächlich als solche benützt wird. Eine Erkennbarkeit der Hauseinfahrt liegt für den Beschuldigten dann vor, wenn aufgrund der Gegebenheiten (abgeflachter Gehsteig, durchfahrbare Hauseinfahrt, Bodenmarkierung in Form eines weißen Kreuzes, Tafel "Einfahrt freihalten") an der Tatörtlichkeit dies anzunehmen ist und damit d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.01.1995

RS UVS Kärnten 1994/11/21 KUVS-1611/4/94

Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um eine Hauseinfahrt handelt, kommt es nur auf die äußeren Merkmale und nicht darauf an, ob die Einfahrt als solche auch tatsächlich benützt wird. Die Tafel mit der Aufschrift "Einfahrt freihalten" läßt auf eine Hauseinfahrt schließen. Nach dem Tatbild des § 24 Abs 3 lit b StVO ist es nicht erforderlich, daß das verbotene Parken eine Behinderung der Ein- und Ausfahrt bewirkt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.11.1994

RS UVS Burgenland 1994/06/06 02/01/94055

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 24 Abs 3 lit g StVO ist es, daß das Parken auf einer Vorrangstraße (§ 43 Abs 3 lit c StVO) erfolgt. Schlagworte Vorrangstraße; Parkverbot; Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 06.06.1994

RS UVS Kärnten 1994/03/23 KUVS-1577/5/93

Rechtssatz: Die Breite eines Fahrstreifens ist in der Regel mit 2,50 m anzunehmen (vgl Erkenntnis vom 11.7.1963, ZVR 1964/10). Von zwei Fahrstreifen kann nur dann gesprochen werden, wenn die Breite der Gesamtfahrbahn mindestens 5 m beträgt (siehe VwGH 9.5.1963, 52/63 = ZVR 1963/291). Auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr darf nur dann geparkt werden, wenn für den fließenden Verkehr eine Fahrbahnbreite von 5 m freibleibt. Eine konkrete Behinderung des Fließverkehrs ist für die Erfüllung des Tatbi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 23.03.1994

RS UVS Kärnten 1993/10/21 KUVS-1289/4/93

Rechtssatz: Sind auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr von Haus aus nicht einmal zwei Fahrstreifen vorhanden, so kann jemandem, der dort sein Fahrzeug zum Parken abstellt, nicht zum Vorwurf gemacht werden, durch dieses Parken die Fahrbahn derart eingeengt zu haben, daß nicht zumindest zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben. Hat der Unabhängige Verwaltungssenat in einem Verfahren diesen Sachverhalt zunächst als unerheblich beurteilt und durch die Berufungsentscheidung das er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.10.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/06/30 Senat-MD-92-402

Die Bezirkshauptmannschaft xx erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 14. Mai 1992, Zl 3-*****-91, für schuldig, am 18. September 1991, in der Zeit von 7,30 Uhr bis 8,00 Uhr, im Ortsgebiet von xx, B**********gasse 18-20, den PKW, mit dem amtlichen Kennzeichen **-****,   1. vor der Grundstückseinfahrt,   2. im Bereiche des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und   3. im Bereich von weniger als 5 m vor dem Schutzweg aus der Sicht des ankommenden Verkehrs geparkt zu ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.06.1993

RS UVS Niederösterreich 1993/06/30 Senat-MD-92-402

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug 1. vor einer Grundstückseinfahrt, 2. im Bereiche des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und 3. im Bereich von weniger als 5 m (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg geparkt, dann hat der Lenker drei Verwaltungsübertretungen begangen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.06.1993

RS UVS Kärnten 1993/05/28 KUVS-1514/6/92

Rechtssatz: Stellt die Beschwerdeführerin ihren PKW derart vor einer Haus- bzw Betriebseinfahrt ab, sodaß die Benützung dieser Ein- bzw Ausfahrt auf Grund der Standposition des PKW's der Beschwerdeführerin durch andere PKW's unmöglich war, ist die vom einschreitenden Polizeibeamten veranlaßte Abschleppung nicht rechtswidrig. Dies vor allem im Hinblick auf die Bestimmungen der § 24 Abs 3 lit b, § 89 Abs 2, Abs 2a, § 94a Z 15 StVO. Eine Haus- und Grundstückseinfahrt ist dann vorhanden, wenn ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.05.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/05/18 VwSen-101201/2/Sch/Rd

Rechtssatz: Herabsetzung der verhängten Geldstrafe von 2.000 S auf 1.000 S, wenn die belangte Behörde aufgrund gleichartiger Verwaltungsübertretungen gegen den Berufungswerber bisher bloß Geldstrafen in einer Höhe von 500 S verhängt hat und überdies als mildernd anzusehen war, daß der Berufungswerber die Tat eingestanden hat. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.05.1993

TE UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Begründung: Gemäß §45 Abs1 Zif2 VStG hat die Behörde von der Fortsetzung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat. Im gegenständlichen Fall wurden der Berufungswerberin zwei Verwaltungsübertretungen nach §24 Abs3 litd StVO 1960 angelastet. Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach dieser Bestimmung ist jedoch, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fa... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 02.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/02 03/10/823/92

Rechtssatz: Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach §24 Abs3 litd StVO ist, daß die Straße am Tatort mindestens eine Breite von zwei Fahrstreifen hat. Weist sie nur einen Fahrstreifen auf, kann die "lex specialis" des §24 Abs3 litd StVO gar nicht zur Anwendung kommen, sondern allenfalls die Generalbestimmung des §23 Abs1 StVO oder allenfalls die Bestimmung des §24 Abs1 litb, 1Fall StVO. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Strafbarkeit Voraussetzungen, Straßenbreite, Fahrstr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 02.04.1992

TE UVS Wien 1992/03/05 03/13/1387/91

Begründung: Der Sachverhalt ist vom Berufungswerber nicht bestritten worden. Zu Punkt 1): Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er sei Anrainer und deshalb zur Zufahrt berechtigt. Als Anrainer sind die Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften anzusehen. Der Begriff "Anrainer" umfaßt also nicht nur die Eigentümer von Grundstücken entlang des Weges, sondern auch allfällige (Rechts-)Besitzer, sodaß außer dem Eigentümer einer neben der Straße gelegenen Liegenschaft a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/05 03/13/1387/91

Rechtssatz: Bei der Einstufung einer Sackgasse als Verkehrsfläche iSd §19 Abs6 StVO (welcher zur Begriffsbestimmung des "fließenden Verkehrs" vorrangig heranzuziehen ist) kommt es nicht auf die Verkehrsfrequenz, sondern darauf an, ob sie sich in ihrer gesamten Anlage von sonstigen öffentlichen Straßen unterscheidet (OGH 22.5.1975, 2 OB 104/75, ZVR 1975/215). Liegt durch eine Anrampung (wie bei einer Gehsteigüberfahrt) zwar ein Merkmal vor, daß die Sackgasse von sonstigen öffentlichen Straß... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.03.1992

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