1 Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Erkenntnis vom 13. August 2024, L532 2274763-1/62E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 9. August 2024, W198 2280720-1/23E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 27. August 2024, W152 2267723-1/17E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 11. Juni 2024 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine - am 7. März 2023 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eingelangte und dem Bundesverwaltungsgericht am 13. März 2023 vorgelegte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2023 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 11. Juni 2024 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 21. August 2024, Zl. W258 2246325-1/32E, erlassen und eine Abschrift davon samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht - im Rahmen des gestellten Begehrens - auf den §§ ... mehr lesen...
Die Antragsteller begehrten mit Fristsetzungsanträgen vom 1. Juli 2024, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre - dort am 29. Dezember 2023 eingelangten - Beschwerden gegen die Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 12. Dezember 2023 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Die Antragsteller begehrten mit Fristsetzungsanträgen vom 1. Juli 2024, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre - dort am 29. Dezember 2023 eingelang... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 22. Mai 2024, W220 2257517-1/23E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38... mehr lesen...
1 Mit dem am 23. April 2024 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte die Antragstellerin, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre am 16. Oktober 2023 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 30. April 2024 gemeinsam mit einer Kopie seines Beschlusses vom 30. April 2024, W232 2279666-1/4E, samt Zustellnachweis, vor. 3 Da das BVwG mit diesem Beschluss seiner ... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 15. März 2024, W279 2260060-1/20E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Obwohl der Anfangsbuchstabe des Namens des Antragstellers und der Tag seines Geburtstermins im Kopf: dieser Entscheidung fehlerhaft angeführt wurden, lässt sich insgesamt ger... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 15. März 2024, W112 2275713-1/25E, erlassen und - zusammen mit dem Fristsetzungsantrag vom 31. Jänner 2024 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit der Erlassung des Erkenntnisses wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. 2 Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträg... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 1. März 2024, Zl. VGW-103/048/8857/2023-15, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 24.11.2021, Fr 2021/01/0027, mwN). Damit hat das V... mehr lesen...
1. Die Antragsteller beantragten im April 2021 jeweils die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gemäß § 46 Abs. 1 NAG. 1. Die Antragsteller beantragten im April 2021 jeweils die Erteilung eines Aufenthaltstitels „Rot-Weiß-Rot - Karte plus“ gemäß Paragraph 46, Absatz eins, NAG. 2.1. Aufgrund der Säumnis des Landeshauptmanns von Wien mit der Entscheidung über diese Anträge erhoben die Antragsteller zunächst im Oktober 2022 jeweils eine Säumnisbeschwerde an das... mehr lesen...
1 Mit dem am 30. November 2023 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 15. Mai 2023 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diesen Antrag am 8. Februar 2024 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 1. Februar 2024, I417 2271897-1/12E, samt Zustellnachweis, vor. 3 Da das BVwG seiner Entscheidungspflicht m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4 VwGG §47 Abs5 VwGG §56 Abs1 VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat über die Beschwerde der Antragstellerin mit Beschluss vom 1. Dezember 2023, LVwG-M-55/001-2022, entschieden. Eine Abschrift des Beschlusses wurde dem Verwaltungsgerichtshof samt einem Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Nach § 56 Abs. 1 erste... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 7. Dezember 2023, W140 2269870-1/14E, erlassen und - zusammen mit dem Fristsetzungsantrag vom 13. Oktober 2023 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit der Erlassung des Erkenntnisses wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. 2 Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche An... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 2005 §34 Abs4 VwGG §56 Abs1 AsylG 2005 § 34 heute AsylG 2005 § 34 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017 AsylG 2005 § 34 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
1 Mit den am 4. September 2023 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsanträgen beantragten die antragstellenden Parteien, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre am 23. März 2022 beim BVwG eingelangten Beschwerden zu setzen. 2 Das BVwG legte dem Verwaltungsgerichtshof diese Anträge am 4. Oktober 2023 gemeinsam mit einer Kopie der Niederschrift über das im Familienverfahren mündlich verkündete Erkenntnis vom 2. Oktober 2023, W250 2253162-1... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. September 2023, W 155 2259423-1/18E, erlassen und eine Abschrift samt der Zustellnachweise dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter ... mehr lesen...
1 Das Landesverwaltungsgericht Burgenland (LVwG) erließ das Erkenntnis vom 21. September 2023, E 288/02/2023.002/002, und übermittelte dem Verwaltungsgerichtshof - gemeinsam mit dem Fristsetzungsantrag vom 14. September 2023 - die Verfahrensakten samt Nachweis über die am 22. September 2023 an die Rechtsvertretung der Antragstellerin erfolgte Zustellung des Erkenntnisses. 2 Da das LVwG seiner Entscheidungspflicht somit nachkam, war das Verfahren gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG... mehr lesen...
1 Mit dem am 12. September 2023 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag begehrte die antragstellende Partei, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre am 9. März 2023 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 22. September 2023 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 21. September 2023, W134 2268272-1/20E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner Entscheid... mehr lesen...
1 Mit dem am 31. August 2023 eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragten die antragstellenden Parteien, dem Landesverwaltungsgericht Tirol für die Entscheidung über ihre - dort am 2. Jänner 2023 eingelangte - Beschwerde vom 28. Dezember 2022 gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Tirol vom 14. Dezember 2022 betreffend Feststellungsantrag iA StVO eine angemessene Frist zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht legte diesen Antrag am 21. September 2023 gemeinsam mit seinem das Bes... mehr lesen...
1 Mit dem am 1. August 2023 mündlich verkündeten und am 22. August 2023 schriftlich ausgefertigten Erkenntnis, W172 2261390-1/12E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung und die (gekürzte) Ausfertigung wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vo... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 21. August 2023, Zl. W179 2239737-1/31Z, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit diesem Beschluss wurden im vorliegenden Beschwerdeverfahren gemäß Art. 267 AEUV dem Gerichtshof der Europäischen Union näher genannte Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 21. August 2023, Zl. W179 2239737-1/31Z, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. August 2023, W246 2262376-1/8E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG im spruchgemäßen Umfang einzustellen. Über den Fristsetzungsantrag, soweit die anderen Punkte im Antrag auf Akteneinsicht betroffen sind, wird gesondert zu hg. Fr 2023/12/0015 entschieden werden. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Pa... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. August 2023, Zl. W101 2258430-1/33E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 26. April 2023 das - unter anderem die Antragstellerin betreffende - Erkenntnis VGW-151/090/9347/2022-17, VGW-151/090/9349/2022, verkündet und diese Entscheidung in der Folge (mangels eines Antrags auf Ausfertigung) mit 5. Juni 2023 gekürzt ausgefertigt (§ 29 Abs. 5 VwGVG) sowie eine Ausfertigung samt Zustellnachweisen dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 26. April... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 5. Juli 2023, W184 2254347-1/13E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, V... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 13. Juni 2023 das Erkenntnis zur Geschäftszahl W122 2260516-1/6Z - in Anwesenheit der Antragstellerin - verkündet und eine Kopie der Niederschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. etwa VwGH 5.12.2022, Fr 2022/18/0039, mwN). Die Entscheidung, auf deren... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni 2023 das Erkenntnis VGW-151/019/12089/2022-12 verkündet und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, i... mehr lesen...