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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Vizepräsidentin Dr.in Sporrer und die Hofrätin Dr. Julcher als Richterinnen sowie den Hofrat Mag. Stickler als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Sasshofer, über den Fristsetzungsantrag der B D L in G, vertreten durch Dr. Anton Herbert Pochieser, Rechtsanwalt in 1070 Wien, Schottenfeldgasse 2-4/23, gegen das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend eine Maßnahmenbeschwerde in einer Angelegenheit des AlVG (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Arbeitsmarktservice Niederösterreich Landesgeschäftsstelle), den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Kostenersatzbegehren der antragstellenden Partei wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 2. Jänner 2024
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:FR2023080003.F00Im RIS seit
13.02.2024Zuletzt aktualisiert am
27.02.2024