1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 2019, Fr 2019/09/0001-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG war ihm daher der Auftrag zur Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses zu erteilen. 3 ... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 26. März 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 11. April 2019, G313 2203813-1/3E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis (samt Nachweis der Zustellung an den im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht den Antragsteller vertretenden Rechtsanwalt Mag. Hristo Tc... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 11. März 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 17. Juli 2018, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 8. August 2018, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2018 bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 19. Juli 2018 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 11. März 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entsch... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis VwGH 20.3.2018, Ra 2016/05/0109, wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 10. August 2016, Zl. LVwG-150854/3/RK/MSCH - 150855/2, im Umfang seines Spruchpunktes I., mit dem die Beschwerde des Fristsetzungswerbers gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde A. vom 11. Dezember 2015 als unbegründet abgewiesen und ihm gegenüber (ein näher umschriebener) Beseitigungsauftrag erlassen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines In... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin brachte am 20. Dezember 2018 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte sie aus, dass bislang nicht über ihre am 12. September 2017 erhobene Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 25. Februar 2019 unter einem mit dem Erkenntnis vom 19. Februar 2019, Zl... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 1. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W221 2175584-1/26E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Der verzeichnete Schriftsatzaufwand in der Höhe von EUR 461,-- und ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 5. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W257 2199245-1/6E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Es war Schriftsatzaufwand in Höhe von EUR 553,20 und die Pauschalgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs5; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. Jänner 2019, W227 2134864/1-14E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, in... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. Jänner 2019, W150 2153813-1/8E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses sowie den Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zw... mehr lesen...
1 Der Antragsteller, ein Staatsangehöriger Albaniens, stellte am 22. Mai 2017 einen (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. Jänner 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkt I. und II.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellt... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 18. Dezember 2018, Zl. LVwG-AV-117/001-2017, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Jänner 2019, LVwG-2016/27/1801-4, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Jänner 2019, LVwG-2016/27/1801-4, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß P... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 19. Dezember 2018, Zl. I405 1419894-2/10E, erlassen und - zusammen mit dem von der Antragstellerin eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 7. November 2018 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf s... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 21. November 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 23. November 2018, W111 2190358-1/9E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 27. November 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 3... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 6. September 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 12. November 2018, I415 1434710-2/5E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 14. November 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher ge... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 20. November 2018, W111 2156238-1/13E, über die Beschwerde des Antragstellers entschieden und eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 27. November 2018, Zl. W111 2167128-1/11Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2018, Zl. W254 2158866-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Verfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 8. August 2018 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 7. April 2017, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 17. Juli 2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 2017 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 8. August 2018 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 7. April 2017, dem Ve... mehr lesen...
Dem von der Antragstellerin eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 30. Mai 2018, LVwG- 750426/34/MB, entschied. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis mit Bericht vom 3. Juli 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Dieser Auffassung trat die Antragstellerin auf Anfrage des V... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 25. Juni 2018, I406 2152903-1/16E, erlassen und eine Ausfertigung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der Aufwandersatzverordnung 2014 (siehe auch VwGH 14.11.2017, Fr 2017/09/0011). Wien, am 25. Juli 2018 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 4. Juli 2017, W228 2146259-1/13E, erlassen und eine Abschrift des Erkenntnisses sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Wien, am 24. Juli 2018 ... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit dem am 8. November 2017 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Oktober 2017, Fr 2017/13/0006-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfinanzgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen, weshalb ihm mit Erkenntnis gemäß § 42a VwGG die Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses innerhalb einer vom Verwaltungsgerichtshof festzusetzende... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 2017 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Februar 2018, wurde diese Frist um drei Monate verlängert. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG war ihm daher der Auftrag zur Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs5; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 14. März 2018, Zl. I415 1416250-3/13E, erlassen und - zusammen mit dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 12. Dezember 2017 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträg... mehr lesen...