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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufwandersatzV VwGH 2014;Rechtssatz
Die verzeichnete Umsatzsteuer und die geltend gemachte WEB-ERV-Gebühr finden im VwGG und in der AufwandersatzV VwGH 2014 keine Deckung, weshalb ein diesbezügliche Kostenmehrbegehren abzuweisen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:FR2018180032.F01Im RIS seit
21.11.2018Zuletzt aktualisiert am
07.03.2019