1 Mit dem am 17. Mai 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag begehrte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 25. Mai 2021 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 7. Juni 2022 gemeinsam mit einer Kopie der Niederschrift über das mündlich verkündete Erkenntnis vom 3. Juni 2022, W247 2242727-1/15Z, dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. Mai 2022, Zl. W258 2236970-1/18E, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG i... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht Wien hat den Beschluss vom 10. Mai 2022, Zl. VGW-101/042/8352/2021-19, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). Das Verwaltungsgericht Wien hat den Beschluss vom 10. Mai 2022, Zl. VGW-101/042/8352/2021-19, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG §47 VwGG §52 Abs1 VwGG §56 Abs1 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag vom 10. Mai 2022 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es über die in dieser Sache offen verbliebenen Beschwerdepunkte mit Teilerkenntnis vom 17. Mai 2022, W140 2247992-1/22E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweise mit Bericht vom 23. Mai 2022 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. 2 Der Fristsetzungsan... mehr lesen...
1 Mit dem am 20. April 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte die antragstellende Partei, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre am 15. Oktober 2021 beim BVwG eingelangten Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 3. Mai 2022 gemeinsam mit einer Kopie des Erkenntnisses vom 2. Mai 2022, W116 2247411-1/3E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4 VwGG §42a VwGG §56 Abs1VwRallg VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 22. April 2022 - in Abwesenheit des Antragstellers - das Erkenntnis L530 2167170-1/52Z, mit dem über die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl entschieden wurde, verkündet und eine Kopie der Niederschrift sowie einen Nachweis der Zustellung der Niederschrift an die Rechtsvertretung des Antragstellers dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über ... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 13. April 2022, L529 2224758-1/34Z, L529 2224753-1/29Z, L529 2224754-1/31Z und L529 2224756-1/27Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fri... mehr lesen...
1 Der Antragsteller begehrte mit Fristsetzungsantrag, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. Mai 2020 erhobene Beschwerde eine angemessene Frist zu setzen. 2 Das Verwaltungsgericht hat über diese Beschwerde mit dem in der Verhandlung am 31. März 2022 mündlich verkündeten Erkenntnis, VGW-151/066/7450/2020-19, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie der Verhandlungsschrift vorgelegt. 3... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat den Beschluss vom 11. März 2022, RV/7104954/2020, erlassen und eine Abschrift (samt Zustellnachweis) zusammen mit dem am 17. Februar 2022 (laut Eingangsstempel des Bundesfinanzgerichts: „17. Feb. 2021“) beim Bundesfinanzgericht eingelangten Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen (vgl. etwa VwGH 8.9.2020, Fr 2020/13/0003). Das Verfahr... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 15. März 2022, W128 2238704-2/10Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlich... mehr lesen...
1 Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 8. März 2022, W254 2240955-1/10Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündliche... mehr lesen...
1 Mit dem am 18. März 2022 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte die antragstellende Partei, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 2. Juli 2021 zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 25. März 2022 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 24. März 2022, W137 2244004-1/10E, samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vor. 3 Da das BVwG seiner Ent... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 16. März 2022, W184 2151441-1/21E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, ... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat den Beschluss vom 11. März 2022, Zl. RV/7104637/2020, erlassen und eine Abschrift (samt Zustellnachweis) zusammen mit dem am 17. Februar 2022 (laut Eingangsstempel des Bundesfinanzgerichts: „17. Feb. 2021“) beim Bundesfinanzgericht eingelangten Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen (vgl. etwa VwGH 8.9.2020, Fr 2020/13/0003). Das Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1 VwGG §38 Abs4 VwGG §47 VwGG §52 Abs1 VwGG §56 Abs1 VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat das Erkenntnis vom 22.2.2022, W140 2238498-1/9E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz beruht auf den §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zwe... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 29. November 2021 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 21. Dezember 2021, W137 2238497-1/7E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 22. Dezember 2021 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Sat... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 26. April 2021 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über ihre - am 22. Oktober 2020 dort eingelangte - Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 8. September 2020 eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 26. April 2021 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über ihre - am 22. Oktober 2020 dort eingelangte - Beschwerde gegen de... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. Jänner 2022, W220 2127988-2/14E und W220 2127986-2/17E, erlassen und eine Abschrift des Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 21. Dezember 2021, Zl. W258 2238615-1/16E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Da das Verwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht somit nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Da das Verwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht somit nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Ents... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 4. Februar 2021 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über ihre - seit dem 27. Juli 2020 wiederum (im zweiten Rechtsgang) beim Verwaltungsgericht anhängige - Säumnisbeschwerde (vom 27. Dezember 2018) eine angemessene Frist gemäß § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 4. Februar 2021 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über ihre - seit dem 27. Juli 2020 wiederum (im... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 6. Dezember 2021 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 13. Jänner 2021 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 11. Jänner 2021 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 6. Dezember 2021 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 13. Jänner 2021 gegen den Bescheid der belangten Behörde ... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag vom 2. Dezember 2021 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 20. Dezember 2021, W155 2241942-1/10E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 22. Dezember 2021 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Sat... mehr lesen...
Den Fristsetzungsanträgen vom 30. November 2021 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in diesen Angelegenheiten mit Erkenntnissen jeweils vom 13. Dezember 2021, W11 2226377-1/12E und W117 2226377-2/9E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf seine Begehren in den jeweiligen Fristsetzungsanträgen, die dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit den genannten Erkenntnissen samt Zustellnachweisen mit Berichten jeweils vom 29. Dezember 2021 vorgelegt wurden, k... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 12. August 2021 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) zur Entscheidung über seine Säumnisbeschwerde vom 10. Jänner 2020 betreffend den Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte vom 30. März 2018 eine Frist zu setzen. Das VwG erließ in der Folge den Beschluss vom 7. September 2021, VGW-51/019/4919/2020-10, und legte im Anschluss daran den Fristsetzungsantrag samt einer Ausfertigung des Beschlusses und dem Zustellnachweis dem Verwa... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 3. November 2021, Zl. W227 2239759-1/10Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam erlassen (vgl. VwGH 28.7.2021, Fr 2021/01/0012, mwN). Da... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Oktober 2021, Zl. W227 2203056-1/20Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (vgl. etwa VwGH 17.5.2021, Fr 2021/01/0014). Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Oktober 2021, Zl. W227 2203056-1/20Z, im Wege der mündlichen Verkündung erlassen und eine Abschrift des Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorge... mehr lesen...
1 Mit dem am 19. August 2021 beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingebrachten Fristsetzungsantrag beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine am 20. Juni 2018 beim BVwG eingelangte Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 4. November 2021 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 28. Oktober 2021, W154 2198707-1/14E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis d... mehr lesen...