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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Präsident Dr. Thienel, den Hofrat Dr. Doblinger und die Hofrätin Mag. Schindler als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Kovacs, über den Fristsetzungsantrag des Mag. Dr. F S, vertreten durch Mag. Dr. Hanno Zanier, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 27/DG, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungsfrist betreffend Antrag auf Akteneinsicht in einem Disziplinarverfahren nach dem RStDG und einem Dienstbeschreibungsverfahren nach dem RStDG, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird, soweit es sich auf die Entscheidung über die Beschwerde betreffend die Antragspunkte 2. bis 5. bezieht, eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 4. September 2023
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:FR2023090005.F00Im RIS seit
17.10.2023Zuletzt aktualisiert am
17.10.2023