Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Personalamts der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft vom 06.07.2017 wurde bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat XII, eine Disziplinaranzeige eingebracht. Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschuldigte am 15.05.2017 anlässlich einer Kursfahrt mit dem Mercedes Integro, amtliches Kennzeichen XXXX , mit zumindest 15 Fahrgästen, gegen 06:30 Uhr auf der XXXX straße XXXX , Strkm XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) schuldig erkannt, er habe am XXXX, in 2700 Wiener Neustadt, XXXX, dadurch, dass er als Polizeibeamter gegenüber XXXX - seine Bereitschaft zum Verprügeln von Menschen verbalisierte und die Konstruktion einer Notwehrsituation, die Gewalthandlungen gegen das Opfer XXXX rechtfertigen würde, in Aussicht stellend -, unter anderem folgende (näher z... mehr lesen...