Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als Lehrer für Bewegung und Sport im BG/BRG XXXX, XXXX. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als Lehrer für Bewegung und Sport im BG/BRG römisch 40 , römisch 40 . 2. Mit beschwerdegegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als Lehrer für Bewegung und Sport im BG/BRG XXXX,XXXX. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht seinen Dienst als Lehrer für Bewegung und Sport im BG/BRG römisch 40 ,XXXX. 2. Mit Bescheid der Disziplinar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Disziplinarkommission: 1.1. Der am 01.12.1968 geborene Beschwerdeführer stand als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war XXXX , Militärkommando Niederösterreich ( XXXX /MilKdoNÖ ), wo er auf dem Arbeitsplatz des Kommandanten der XXXX eingeteilt war. 1.1. Der am 01.12.1968 geborene Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Disziplinarkommission: 1.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres seit 01. September 1995 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (derzeit M BUO 1 1/12). Ab 01.05.2004 versah er seinen Dienst bei der Stabskompanie Militärkommando TIROL (StbKp/MilKdoT) und ab 01.11.2010 als Feldzeugunteroffizier bei der Stb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres über den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Spruchpunkt I. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lautet wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte das gegen den Beschwerdeführer in der Sache wegen des Verdachts der Begehung eines Diebstahls nach §§ 127, 313 StGB eingeleitete Strafverfahren (Spruchteil I.) am 23.03.2017 gemäß § 191 Abs. 1 StPO wegen Geringfügigkeit und das eingeleitete Strafverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs nach § 302 StGB (Spruchteil II.) am 10.04.2017 gemäß § 190 Z 2 StPO ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Disziplinarkommission: 1.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war XXXX, Militärkommando Niederösterreich (XXXX/MilKdoNÖ), wo er auf dem Arbeitsplatz des Kommandanten der XXXX eingeteilt war. 1.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Polizist und Kriminalbeamter. 2. Am 12.07.2018 erstattete der Leiter der Dienstbehörde Disziplinaranzeige gegen den BF. Der Anzeige lag zusammengefasst zugrunde, dass der im Krankenstand befindliche BF am 31.03.2018 gegen 14.00 Uhr seine Frau in der gemeinsamen Wohnung mit dem Erschießen bedroht, gegen 20.40 U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung ihrer Dienstpflichten gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 43a und 44 Abs. 1 BDG 1979 ein. Der
Spruch: dieses Beschlusses lautet wörtlich (Anonymisierung durch das BVwG): 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die bela... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war Stabskompanie und Dienstbetrieb, Militärkommando Niederösterreich (StbKp&DBetr/MilKdoNÖ), wo er auf dem Arbeitsplatz des Kommandanten der XXXX eingeteilt war. Mit Bescheid des Militärkommandanten Niederösterreich v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben des Personalamts der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft vom 06.07.2017 wurde bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat XII, eine Disziplinaranzeige eingebracht. Darin wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschuldigte am 15.05.2017 anlässlich einer Kursfahrt mit dem Mercedes Integro, amtliches Kennzeichen XXXX , mit zumindest 15 Fahrgästen, gegen 06:30 Uhr auf ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2018 leitete die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein. Der
Spruch: dieses Einleitungsbeschlusses lautet wie folgt: 1. Mit Bescheid vom 22.01.2018 leitete die belangte Behörde gemäß Paragraph 123, Absatz eins, BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen die Beschwerdeführerin ein. Der
Spruch: dieses Einleitungsbeschlusses lau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Rahmen einer Amtshandlung des Arbeitsinspektors XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) am 22.11.2016 in einer XXXX -Filiale in Wien 10., XXXX kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und dem dortigen Filialleiter, die in einem Polizeieinsatz - herbeigeführt vom Filialleiter der Bank - mündete. Letzterer wandte sich an die Vorgesetzten des Beschwerdeführers, die im Verhalten dess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Berufssoldat. Er war zum Tatzeitpunkt der ersten Tat Heeresfahrschullehrer (HSL) und Kraftfahrunteroffizier (KUO) zum Tatzeitpunkt der zweiten Tat Feldzeugunteroffizier bei einer Feldambulanz (FZUO). 2. Am 04.03.2014 morgens wurde der Einheitskommandant des BF informiert, dass der BF wegen eines Verkehrsunfalles am Vorabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis wurde der Disziplinarbeschuldigte XXXX (im Folgenden kurz DB) schuldig erkannt, er habe am XXXX einen näher genannten Strafgefangenen in der Beamtenküche der Justizanstalt XXXX geschlagen und beschimpft und hierdurch seine Dienstpflichten nach § 43 Abs. 1 BDG 1979 gröblich verletzt. Über den DB wurde eine Geldbuße in der Höhe eines Drittels des Monatsbezuges ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter an der Polizeiinspektion (PI) XXXX und ist dort auch Personalvertreter. römisch 40 und ist dort auch Personalvertreter. 2. Am 04.01.2018 erfolgte eine Disziplinaranzeige der Dienstbehörde (des Bezirkspolizeikommandanten von Dornbirn [BPK]) gegen den BF. Kernvorwurf war zusammengefasst, er habe im Nac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Unteroffizier beim Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah bis zu seiner Dienstenthebung im Jänner 2017 Dienst beim XXXX. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Unteroffizier beim Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versah bis zu seiner Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der amXXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht als Hauptsachbearbeiter Dienst im XXXX. 1. Der amXXXX geborene Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und versieht als Hauptsachbearbeiter Dienst im römisch 40 . ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist nach dem Poststrukturgesetz auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist organisatorisch der Telekom Austria Personalmanagement GmbH (TAP) / PersonalpoolXXXX zugeordnet und versah zuletzt ab Mai 2014 Dienst im "Infras... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist nach dem Poststrukturgesetz auf die Dauer seines Dienststandes der Telekom Austria Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Er ist organisatorisch der Telekom Austria Personalmanagement GmbH (TAP) / Personalpool XXXX zugeordnet und versah zuletzt ab Mai 2014 Dienst im "Infr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Disziplinarbeschuldigten XXXX (im Folgenden kurz DB) die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in der Höhe von € 6000,- verhängt. Die Spruchpunkte I. bis III. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): römisch 40 (im Folgenden kurz DB) die Diszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Wesentlicher Verfahrensgang und Verfahrensgegenstand: römisch eins. Wesentlicher Verfahrensgang und Verfahrensgegenstand: XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) setzte am 22.02.2017 ein Facebook-Posting ab, das - nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz (jetzt: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz), Generaldirektion für den Strafvollzug, (in Folge: Dienstbehörde) eine Dienstpflichtverletzung darstellt. römisch 40 (in Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wegen des Verdachtes schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen vom Dienst suspendiert ein. Hinsichtlich der Verdachtslage wurde wörtlich ausgeführt (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht) "....... Der [BF] ist nachderzeitigen Ermittlungsstand verdächtig, er habe vom XXXX , ca. 11:00 bis 18:00 Uhr, im Außendiens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: XXXX (in Folge: Mitbeteiligte), eine Justizwachebeamtin, die ihren Dienst in der Justizanstalt Wien-Favoriten versieht, stand im Rahmen von Polizeiermittlungen im Suchtgiftmilieu im Verdacht, seit zumindest 18.02.2015 Suchtgift konsumiert und weitergegeben zu haben. römisch 40 (in Folge: Mitbeteiligte), eine Justizwachebeamtin, die ihren Dienst in der Justizanstalt Wien-Favoriten versieht, stand im Rahmen vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) schuldig erkannt, er habe am XXXX, in 2700 Wiener Neustadt, XXXX, dadurch, dass er als Polizeibeamter gegenüber XXXX - seine Bereitschaft zum Verprügeln von Menschen verbalisierte und die Konstruktion einer Notwehrsituation, die Gewalthandlungen gegen das Opfer XXXX rechtfertigen würde, in Aussicht stellend -,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid vom 21.11.2017 wurde der Beschwerdeführer vorläufig vom Dienst suspendiert. 3. Mit angefochtenen Bescheid vom 06.12.2017 der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) wurde über den Beschwerdeführer wegen des Verdachtes, er habe 1) am 14.11.2017 in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden BF) wegen des Verdachtes der schuldhaften Verletzung seiner Dienstpflichten ein. Der
Spruch: der bekämpften Entscheidung lautet wörtlich auszugsweise wie folgt (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): " . Der überwiegend im Kriminaldienst und als Rotlichtermittle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Berufsunteroffizier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid des Disziplinarvorgesetzten vom 05.07.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 40 Abs. 1 HDG 2014 vorläufig vom Dienst enthoben. 2. Mit Bescheid des Disziplinarvorgesetzten vom 05.07.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß Paragraph 40, Absatz eins, HDG 2014 vorläufig vom Dienst enth... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. FOInsp XXXX(im Folgenden: verdächtigte Beamte) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Bescheid des Disziplinarvorgesetzten vom 25.07.2017, GZ P413504/35-HLogZ K/2017, wurde der verdächtigte Beamte gemäß § 112 Abs. 1 Z 3 BDG 1979 iVm § 46 Abs. 2 Z 1 WG 2001 vorläufig vom Dienst suspendiert. 2. Mit Bescheid des Disziplinarvorgesetzten vom 25.07.2017, GZ P413504/35-HLogZ K/2017, wurde der verdächtigte Beamte gemäß Paragraph 11... mehr lesen...