Norm: ABGB §307ABGB §308ABGB §1063ABGB §1393 Bc
Rechtssatz: Das auf Eigentumsvorbehalt gestützte Anwartschaftsrecht auf das Eigentum ist kein dingliches Recht; es ist wie jedes Forderungsrecht übertragbar. Entscheidungstexte 8 Ob 86/66 Entscheidungstext OGH 05.04.1966 8 Ob 86/66 SZ39/65 = QuHGZ 1966 3,20 ( hiezu Glosse von Ulrich in QuHGZ 1967 2,77 ) = JBl 1967,202 ( mit G... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaMG §19 Abs2 Z10 E
Rechtssatz: Zur Frage des Schutzes des Bestandgebers bei einer von ihm im Vorhinein generell erteilten Zustimmung zur Mietrechtszession. Zur Wirksamkeit der Mietrechtszession bedarf es grundsätzlich einer Verständigung des Bestandgebers. Zur Frage der Tragweite des Eintrittes einer im Vertrag, über die Mietrechtsabtretung vereinbarten Bedingung (Konzessionsverleihung) während des Kündigungsprozesses. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IbABGB §1393 CbABGB §1409 DHGB §25MG §18 Abs1 A4
Rechtssatz: Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, daß es dem Mieter verboten ist, seine Mietrechte zu übertragen, ist zulässig und zwischen den Parteien verbindlich. Sie steht der Übertragung der Mietrechte auch im Falle der Veräußerung eines Unternehmens entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 174/65 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Die beklagte Partei kaufte von der Firma Dipl.-Ing. Ernst St. den klagsgegenständlichen Pkw. um den Preis von 54.000 S und leistete hierauf eine Anzahlung von 6000 S. Die Verkäuferin behielt sich an dem verkauften Pkw. das Eigentumsrecht vor. Am 22. Oktober 1962 schlossen die Streitteile einen Kreditvertrag ab, nach welchem die klagende Partei der beklagten Partei einen Kredit in der Form gewährte, daß sie die 48.000 S betragende Kaufpreis-Restschuld der beklagten Partei an die Autove... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 Cb
Rechtssatz: Das Verbot, die Mietrechte in Form eines gespaltenen Mietverhältnisses zu übertragen, ist an sich zulässig (vgl MietSlg 5358 ua). Es wirkt zunächst nur zwischen Vermieter und Mieter. Ob es gegenüber dem Unternehmenskäufer wirksam wird, dh, ob dieser gehindert werden wird, die vom Unternehmensverkäufer gemieteten Geschäftsräume zu benützen, hängt davon ab, ob der Hauseigentümer die ihm aus dem Verbot zustehenden R... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §1393
Rechtssatz: Die Mietrechte bilden ein Unternehmenszubehör ( vgl MietSlg 8980 ). Die Veräußerung eines Unternehmens schließt auch die Überlassung des Gebrauches des Geschäftslokales ein, in dem das Unternehmen betrieben wird ( vgl MietSlg 6605 ). Der Erwerber des Unternehmens ist schon auf Grund der Übernahme des Unternehmens befugt, die Bestandnehmerrechte auszuüben. Er ist daher auch zur Einbringung einer Räumungskl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 Ca
Rechtssatz: Zur Auslegung des dem Mieter vertraglich eingeräumten Rechtes, einen Nachmieter namhaft zu machen. (MietSlg 15095). Entscheidungstexte 6 Ob 54/64 Entscheidungstext OGH 27.02.1964 6 Ob 54/64 Veröff: MietSlg 16138 = Bd 16/12 8 Ob 147/67 Entscheidungstext OGH 06.06.1967 8 Ob 147/67 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CbMG §19 Abs2 Z10
Rechtssatz: Die Veräußerung eines in einem Geschäftslokal betriebenen Unternehmens bildet nicht den Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 10 MG. Dem Vermieter steht nach dem Tode des Mieters die hereditas iacens als Vertragspartner gegenüber, an deren Stelle nach einer allfälligen Einantwortung der Erbe tritt. Entscheidungstexte 7 Ob 330/63 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 BaABGB §1438 AeRAO §19 Abs1ZPO §391
Rechtssatz: Im Falle der Abtretung künftiger Forderungen ist die Aufrechenbarkeit von Gegenforderungen nicht auf den Zeitpunkt der erst durch die Entstehung der Forderung bedingten Abtretung, sondern auf den Zeitpunkt des Entstehens der Forderung abzustellen (vgl RZ 1961,103). Entscheidungstexte 5 Ob 321/63 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §1393 Ce
Rechtssatz: ist durch den Verkauf eines Unternehmens mangels der Zustimmung des Hauseingetümers zur Übertragung der Bestandrechte an den Unternehmenskäufer ein gespaltenes Bestandverhältnis entstanden, so kann der Hauseigentümer nach einverständlicher Auflösung des Bestandverhältnisses mit dem Bestandnehmer gebliebenen Unternehmenskäufer mit Räumungsklage vorgehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §16 BIII2aABGB §1393
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Abhandlungsgericht (bei Sicherung des Nachlaßvermögens) ein mit einem Losungswort versehenes Sparkassenbuch nicht als Inhaberpapier wertet. Entscheidungstexte 8 Ob 233/63 Entscheidungstext OGH 17.09.1963 8 Ob 233/63 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AFürsorgepflichtV §21a
Rechtssatz: Die durch eine "Anzeige" im Sinne des § 21 a der FürsorgepflichtV (in Verbindung mit der diese aufrechterhaltenden Landesgesetzgebung) bewirkte Legalzession eines vertraglichen Anspruchs mit Unterhaltscharakter umfaßt auch einen aus der clausula rebus sic stantibus allenfalls ableitbaren Aufwertungsanspruch. Entscheidungstexte 6 Ob 138/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A2ABGB §1045ABGB §1393
Rechtssatz: Der gegen den Willen des Hauseigentümers durchgeführte Wohnungstausch gibt dem Hauseigentümer keinen Räumungsanspruch gegen den neuen Wohnungsinsassen, der im Zweifel die Mietrechte seines Tauschpartners weiter ausübt ( vgl. SZ. VII 15, 388 ). Entscheidungstexte 8 Ob 221/62 Entscheidungstext OGH 03.06.1962 8 Ob 221/62 SZ 35/... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A2ABGB §1393 Cd
Rechtssatz: Der Vermieter kann nicht direkt gegen denjenigen mit Räumungsklage vorgehen, dem der Mieter die Ausübung der Bestandsrechte überlassen hat, ohne gleichzeitig seinen Bestandvertrag mit dem Vermieter zu lösen. Entscheidungstexte 1 Ob 77/62 Entscheidungstext OGH 28.03.1962 1 Ob 77/62 MietSlg 9434 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1092 ffABGB §1393 ff Ce
Rechtssatz: Werden die Mietrechte an den gemieteten Räumen und dem mitgemieteten Inventar mit Zustimmung der Vermieter auf eine bestimmte Zeit abgetreten, so daß der Zessionar Hauptmieter an Stelle des Zedenten wird, dann kann Ersatz für abhanden gekommenes Inventar nur der Vermieter, nicht aber der Zedent verlangen. Entscheidungstexte 8 Ob 69/62 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 A
Rechtssatz: Das Recht, einen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, ist zwar nicht für sich allein, wohl aber in Verbindung mit dem Hauptrecht abtretbar. Entscheidungstexte 5 Ob 305/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 305/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0032732 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AZPO §1 AcZPO §226 IV
Rechtssatz: Das Klagerecht ist immer der Ausfluss des dem einzelnen zustehenden materiellen Rechtes und steht nur dem zu, dem das materielle Recht zusteht; es kann von diesen nicht getrennt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 221/61 Entscheidungstext OGH 07.06.1961 3 Ob 221/61 Veröff: EvBl 1961/382 S 490 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §1393EO §291EO §293
Rechtssatz: Der Pflichtteilsanspruch geht grundsätzlich auf den Erben des Berechtigten über, wenn letzterer den Tod des ersten Erblassers noch erlebt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 160/60 Entscheidungstext OGH 22.12.1960 3 Ob 160/60 EvBl 1961/94 S 150 7 Ob 105/72 Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 BaABGB §1395
Rechtssatz: Künftige Forderungen, die nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 54/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 3 Ob 54/60 Veröff: RZ 1961,103 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren des Klägers als Zessionar der L***** Baumwollspinnerei Ludwig W***** auf Zahlung des Kaufpreises von S 81.822,52 sA für die am 12. 6. 1958 an die beklagte Partei erfolgte Lieferung von 2.790,75 kg Mischgarn, à S 28,70 samt Kisten, in vollem Umfang statt. Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das Urteil erster Instanz hinsichtlich eines dem Kläger zugesprochenen Teilbetrages von S 33.090,05 sA und wies das Mehrbegehr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 A
Rechtssatz: Bei der Zession gemäß § 1393 ABGB von Ansprüchen des Zedenten aus einem fortgesetzten Vertragsverhältnis - Agententätigkeit - zwischen dem Zedenten und dem Schuldner kommt nur der Ausgleich der Verrechungsspitzen in Frage. Entscheidungstexte 2 Ob 248/60 Entscheidungstext OGH 08.07.1960 2 Ob 248/60 Veröff: ÖBA 1961,274 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaMG §17 Abs1 litd B4b
Rechtssatz: Die Einräumung des Rechtes der Übertragung der Mietrechte an einen frei auszuwählenden Dritten (durch Verständigung des Hauseigentümers von dieser Übertragung) als Gegenleistung für eine Ablöse ist gültig. Entscheidungstexte 3 Ob 825/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 825/53 Vgl aber; Veröff: EvBl 1954/83 ... mehr lesen...
Die klagende Partei verlangte, die beklagte Partei zur Zahlung von 45.030 S 21 g s. A. zu verurteilen, weil ihr Paul G. & Co. Forderungen in dieser Höhe gegen die beklagte Partei abgetreten hätten. Die beklagte Partei beantragte Abweisung dieses Begehrens, weil die Abtretungen nicht bzw. nicht mehr wirksam und weil auch die Schulden bezahlt seien. Das Erstgericht verurteilte und stellte fest: Die Klägerin räumte G. & Co. einen Kredit von insgesamt 270.000 S ein, der auf ei... mehr lesen...
Im Haus Wien 19., B.-Straße 36, hat der Verpflichtete ein Geschäftslokal inne. Das Haus gehörte früher Herta P. Sie brachte gegen ihn eine Räumungsklage ein, weil ihr der behördliche Auftrag zur Demolierung des Mietgegenstandes erteilt worden sei. Mit Urteil vom 30. September 1958 wurde im Sinne ihres Begehrens erkannt. Bei der Berufungsverhandlung kam es nach Rückziehung des Rechtsmittels am 9. Jänner 1959 zu einem Vergleich, in dem sich der damalige Beklagte unter Verzicht auf jeden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095ABGB §1393
Rechtssatz: 1) Die Einverleibung der Übertragung des verbücherten Bestandrechtes ist nur mit der in buchmäßiger Form beigebrachten Zustimmung des Bestandgebers zulässig. 2) Ein - unzulässigerweise - ins Grundbuch eingetragenes Bestandrecht auf unbestimmte Zeit kann bücherlich nicht übertragen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 500/59 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Im Lastenblatt der EZ. 986 GB. M. ist auf Grund des Bestandvertrages vom 25. Juli 1932 das Bestandrecht in Ansehung der Wohnung Nr. 12 bis 31. Juli 1937 unkundbar und von da ab auf unbestimmte Zeit für Hermine O. einverleibt. Der Mietvertrag vom 25. Juli 1932 enthielt im Pkt. IV die Bestimmung, daß der Mieterin gestattet sei, den Bestandgegenstand während der Dauer des genannten Mietvertrages an jemand anderen zu übertragen und abzutreten. Die Mieterin hat von diesem Recht Gebrauch ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 Cb
Rechtssatz: Daß nach der ständigen Judikatur des OGH im Falle des Verkaufes eines Unternehmens aus dem Grunde des § 19 Abs 2 Z 10 MG nicht gekündigt werden kann, weil bei der Veräußerung eines Unternehmens das Schwergewicht im Betriebe liegt, dem das Geschäftslokal nur als örtliche Grundlage dient, schließt die Klage auf Räumung gegen den Erwerber des Unternehmens, der nicht mit Zustimmung des Vermieters die Mietrechte erwor... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaMG §19 Abs2 Z10
Rechtssatz: Entsteht infolge Abtretung des Untermietrechtes ohne Zustimmung des Untervermieters ein gespaltenes Schuldverhältnis, hat der abtretende Untermieter, bei dem die Pflichten aus dem Untermietvertrag verbleiben, den vom Untermietrechtszessionar gesetzten Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 10 MG zu vertreten und kann gekündigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIImABGB §1393 Ba
Rechtssatz: Eine zur Sicherung eines Kredits vereinbarte Globalzession künftiger Kundenforderungen an eine Bank ist sittenwidrig und nichtig, soweit sie nach den Willen der Vertragsparteien auch solche Forderungen umfassen soll, die der Schuldner seinen Lieferanten auf Grund verlängerten Eigentumsvorbehaltes künftig abtreten muß und abtritt. Veröff: NJW 1959,1533 Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Am 1. März 1956 stellte der Beklagte an die Klägerin einen Antrag auf Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den ihm gehörigen Personenkraftwagen. Die Klägerin gab ihm bis zum Wirksamwerden der Versicherung eine Deckungszusage und ermöglichte ihm so die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges. Am 1. April 1956 verursachte Hermann M. mit diesem Wagen einen vom Beklagten zu vertretenden Unfall, wodurch Alois B. einen Schaden von 4780 S, den die Klägerin ersetzte, erlitt. Am 8. Septemb... mehr lesen...