Norm
ABGB §1098 IbRechtssatz
Die Vereinbarung in einem Mietvertrag, daß es dem Mieter verboten ist, seine Mietrechte zu übertragen, ist zulässig und zwischen den Parteien verbindlich. Sie steht der Übertragung der Mietrechte auch im Falle der Veräußerung eines Unternehmens entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0020599Dokumentnummer
JJR_19650915_OGH0002_0050OB00174_6500000_001