Norm
ABGB §354 A2Rechtssatz
Der Vermieter kann nicht direkt gegen denjenigen mit Räumungsklage vorgehen, dem der Mieter die Ausübung der Bestandsrechte überlassen hat, ohne gleichzeitig seinen Bestandvertrag mit dem Vermieter zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010355Dokumentnummer
JJR_19620328_OGH0002_0010OB00077_6200000_001