RS OGH 2024/9/10 5Ob305/61; 10Ob32/24i

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Veröffentlicht am 04.10.1961
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Rechtssatz

Das Recht, einen Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, ist zwar nicht für sich allein, wohl aber in Verbindung mit dem Hauptrecht abtretbar.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 305/61
    Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 305/61
  • RS0032732">10 Ob 32/24i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 10.09.2024 10 Ob 32/24i
    vgl aber; Beisatz: Eine gesonderte Abtretung wird ausnahmsweise dann zugelassen, wenn der Erwerber am Erhalt des Gestaltungsrechts bzw der Überträger an der Übertragung und Ausübung des Rechts durch den Erwerber ein von der Rechtsordnung gebilligtes Interesse hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0032732

Im RIS seit

04.10.1961

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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