Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Die Einräumung des Rechtes der Übertragung der Mietrechte an einen frei auszuwählenden Dritten (durch Verständigung des Hauseigentümers von dieser Übertragung) als Gegenleistung für eine Ablöse ist gültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0032789Dokumentnummer
JJR_19600504_OGH0002_0060OB00113_6000000_002