RS OGH 1959/10/14 5Ob500/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1959
beobachten
merken

Norm

ABGB §1095
ABGB §1393

Rechtssatz

1) Die Einverleibung der Übertragung des verbücherten Bestandrechtes ist nur mit der in buchmäßiger Form beigebrachten Zustimmung des Bestandgebers zulässig.

2) Ein - unzulässigerweise - ins Grundbuch eingetragenes Bestandrecht auf unbestimmte Zeit kann bücherlich nicht übertragen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0024846

Dokumentnummer

JJR_19591014_OGH0002_0050OB00500_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten