RS OGH 1963/11/14 5Ob292/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1963
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Norm

ABGB §354 A1
ABGB §1393 Ce

Rechtssatz

ist durch den Verkauf eines Unternehmens mangels der Zustimmung des Hauseingetümers zur Übertragung der Bestandrechte an den Unternehmenskäufer ein gespaltenes Bestandverhältnis entstanden, so kann der Hauseigentümer nach einverständlicher Auflösung des Bestandverhältnisses mit dem Bestandnehmer gebliebenen Unternehmenskäufer mit Räumungsklage vorgehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 292/63
    Entscheidungstext OGH 14.11.1963 5 Ob 292/63
    MietSlg 15094

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0010322

Dokumentnummer

JJR_19631114_OGH0002_0050OB00292_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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