RS OGH 1959/4/30 VIIZR19/58

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Veröffentlicht am 30.04.1959
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Norm

ABGB §879 BIIm
ABGB §1393 Ba

Rechtssatz

Eine zur Sicherung eines Kredits vereinbarte Globalzession künftiger Kundenforderungen an eine Bank ist sittenwidrig und nichtig, soweit sie nach den Willen der Vertragsparteien auch solche Forderungen umfassen soll, die der Schuldner seinen Lieferanten auf Grund verlängerten Eigentumsvorbehaltes künftig abtreten muß und abtritt. Veröff: NJW 1959,1533

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0103094

Dokumentnummer

JJR_19590430_AUSL000_0070ZR00019_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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