Norm
ABGB §354 A2Rechtssatz
Der gegen den Willen des Hauseigentümers durchgeführte Wohnungstausch gibt dem Hauseigentümer keinen Räumungsanspruch gegen den neuen Wohnungsinsassen, der im Zweifel die Mietrechte seines Tauschpartners weiter ausübt ( vgl. SZ. VII 15, 388 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010374Dokumentnummer
JJR_19620603_OGH0002_0080OB00221_6200000_001