RS OGH 1962/6/3 8Ob221/62

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Veröffentlicht am 03.06.1962
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Norm

ABGB §354 A2
ABGB §1045
ABGB §1393

Rechtssatz

Der gegen den Willen des Hauseigentümers durchgeführte Wohnungstausch gibt dem Hauseigentümer keinen Räumungsanspruch gegen den neuen Wohnungsinsassen, der im Zweifel die Mietrechte seines Tauschpartners weiter ausübt ( vgl. SZ. VII 15, 388 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010374

Dokumentnummer

JJR_19620603_OGH0002_0080OB00221_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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