§ 166 StGB ist eine Privelgierung.Sie kommt grundsätzlich zur Anwendung, wenn im Familienkreis Straftaten gegen fremdes Vermögen ohne Gewaltanwendung begangen wurden.Der Sohn, der mit der Bankomatkarte seiner Mutter, im Wissen um den Code, ohne deren Einverständnis, Geld bei e... mehr lesen...
Geldwäscherei nach Abs 1 ist die Verschleierung oder Verbergung kontaminierter Vermögensbestandteile (auch unkörperlicher Sachen) aus einer in Abs 1 kategorisierten Vortat. Geldwäscherei ist auch die wissentliche (§ 5 Abs 3 StGB) Verwaltung, Anlegung und die Vornhame ande... mehr lesen...
Untreue ist die unsachgemäße Verwaltung von Vermögen, die einen Stellvertretungssachverhalt voraussetzt.Untreue ist:Bankangestellter gewährt einen Kredit in großer Höhe, obwohl der Kreditnehmer über keinerlei Sicherheiten verfügt und auch in nächster... mehr lesen...
§ 151 StGB ist ein strafbares Vorbereitungsdelikt. Ein durchgeführter Versicherungsbetrug, wäre ein Betrug nach § 146 StGB, wonach § 151 StGB aufgrund materieller Subsidiarität zurücktreten würde. Dies gilt auch im Falle eines versuchten Betruges nach §... mehr lesen...
Für die Erfüllung des Tatbestandes nach Abs 1 ist es erforderlich, dass zum Tatzeitpunkt eine natürliche Person anwesend ist, die getäuscht werden kann. Wer sich also die Leistung erschleicht ohne einen Menschen über Tatsachen zu täuschen, der ist straffrei. Allerdin... mehr lesen...
Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt, das getäuschte Opfer setzt die vermögensschädigende Handlung mit dem Willen das Eigentum am Vermögen an den Täter zu übertragen, selbst.Davon abzugrenzen ist der Trickdiebstahl, wo dem Opfer unter einem Vorwand eine Sache ... mehr lesen...
Die Anschlussunterschlagung nach § 134 Abs 2 StGB deckt Fälle ab, wo Diebstahl wegen des Grundsatzes "dolus superveniens non nocet" nicht mehr in Betracht kommt. A nimmt in einem Lokal aus Verwechslung einen fremden Mantel mit nach Hause. Zuhause bemerkt er den Irrtum, beschli... mehr lesen...
Veruntreuung ist die unsachgemäße Verwahrung fremden Vermögens, während Untreue nach § 153 Abs 1 StGB eine unsachgemäße Verwaltung desselben beeinhaltet.Ein den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz ausschließender präsenter Deckungsfonds l... mehr lesen...
Bei § 131 StGB formt der Täter den Vorsatz der Gewaltanwendung erst, wenn er bei der Wegnahme auf frischer Tat betreten wird um sich die Sache erhalten zu können. Beim Raub nach § 142 Abs 1 StGB hingegen setzt der Täter Gewalt oder Drohmittel ein um eine fremde Sache zu e... mehr lesen...
Sachbeschädigungen nach § 125 StGB, die aus dem Einbrechen an sich resultieren, werden von § 129 StGB dem Wortlaut nach mitabgegolten (Konsumtion) und stehen somit in unechter Konkurrenz.Nicht mitabgegolten sind Sachbeschädigungen, die der Täter zusätzlich ohne erken... mehr lesen...
Hält der Täter den Bestohlenen für verstorben, obwohl dieser nur bewusstlos und daher objektiv in Bedrängnis nach § 128 Abs 1 Z 1 StGB ist, liegt bezüglich des schweren Diebstahls ein Tatbildirrtum vor. Das Grunddelikt nach § 127 StGB ist jedoch in beiden Fä... mehr lesen...
Diebstahlsfähig sind grundsätzlich nur Sachen, die einen wirtschaftlichen Tauschwert haben und auf einem zumindest teilweise legalen Markt vertreten sind.Reisepässe, Führerscheine und Bankomatkarten sind nicht Tatobjekt des § 127 StGB, da für diese zum einen kein leg... mehr lesen...
Ob das Opfer die gefährliche Drohung auch als solche wahrnimmt, spielt keine Rolle, da § 107 Abs 1 StGB ein Tätigkeitsdelikt ist. Es genügt wenn die gefährliche Drohung mit der Absicht (§ 5 Abs 2 StGB) ausgesprochen wurde einen anderen in Furcht und Unruhe zu verse... mehr lesen...
Bei der Erpressung muss die Drohung im Gegensatz zum Raub nach § 142 Abs 1 StGB keine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben beeinhalten. Es genügt eine gefährliche Drohung nach § 74 Abs 1 Z 5 StGB.Wer einem anderen also mit einem unrechtmäßigem Bereicheru... mehr lesen...
Hierbei ist folgendes zu beachten. § 143 ist eine Qualifikation des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB. Er weist eine weitaus höhere Strafdrohung als das Grunddelikt auf. Abs 1: Der Grund, warum eine höhere Strafdrohung bei Verwendung einer Waffe vorliegt, ist laut Lehre, dass das ... mehr lesen...
Beim Raub bricht der Täter einen Sachbehauptungswillen des Opfers. Kommt das Überraschungsmoment dem Sachbehauptungswillen zuvor, liegt Diebstahl und kein Raub vor. Gerissene Träger an der Handtasche eines Opfers, lassen klar die Bildung eines Sachbehauptungswillen erkennen, der du... mehr lesen...
Für eine Erfüllung des Tatbestandes nach § 135 Abs 1 StGB kommt es nicht darauf an, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tathandlung Gewahrsam an der Sache hat, sondern vielmehr ist damit gemeint, dass die Sache so entzogen werden soll, dass sie keinen Weg mehr in das Gewahrsam des ... mehr lesen...
Die Erfüllung des Tatbestandes setzt voraus, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das zur Beförderung von Personen gedacht ist.Handelt der Täter mit Zueignungs- und unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz (§ 127 StGB), so ist § 136 StGB (als Aushilfstatbestand) ma... mehr lesen...
Die Hilfeleistung nach § 95 Abs 1 StGB muss "offensichtlich erforderlich sein".Ist für einen Laien erkennbar, dass das vermeintliche Opfer bereits tot ist (Kopf abgetrennt), muss keine Hilfeleistung mehr stattfinden.Allerdings muss der Täter auch in einer für das Opf... mehr lesen...
§ 94 StGB ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt, das stets nur durch ein Unterlassen, jedoch nie durch ein Tun begangen werden kann.§ 2 StGB hat mit diesem absolut nichts zu tun und ist daher auch nicht damit in Verbindung zu bringen.Bei § 94 StGB hat der Täter die Ve... mehr lesen...