Hochverrat ist ein Unternehmensdelikt. Wäre es ein Erfolgsdelikt, wäre es vermutlich schwer den gelungenen Hochverrat zu bestrafen.. mehr lesen...
Das Tatbildmerkmal "Beischlaf" ist eine zur Fortpflanzung geeignete sexuelle Handlung, welche ausschließlich durch die vaginale Penetration mit dem männlichen Glied in Betracht käme. Geschütztes Rechtsgut des § 211 ist die gesunde Nachkommenschaft, weshalb sexu... mehr lesen...
§ 206 Abs 1 StGB ist ein Unternehmensdelikt. Strafbar ist leg cit, wer den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt Es genügt demnach wenn ein männlicher Täter zur Penetration an der Scheide seines Opfers ansetzt. Eine tatsäch... mehr lesen...
Wer ab dem vollendeten 14 Lebensjahr zum Beispiel einen 9 Jährigen zum Diebstahl bestimmt und dieser ihn dann ausführt, ist nach §§ 12 zweiter Fall, 13, 127 StGB zu bestrafen, auch wenn der unmittelbare Täter gemäß § 4 JGG nicht schuldhaft handelt und stra... mehr lesen...
.... "unfähig ist das Unrecht seiner Tat einzusehen" = Diskretionsfähigkeit"oder nach dieser Einsicht zu handeln...." = Dispositionsfähigkeit mehr lesen...
Die Rechtswissenschaft kennt den rechtfertigenden und den entschuldigenden Notstand. Beim rechtfertigenden Notstand kollidieren die Interessen von Rechtsgütern, die nicht gleichwertig sind. Er ist gesetzlich nicht geregelt (außergesetzlicher Notstand). Beispiel: A wird von einem ... mehr lesen...
Ist es nun rechtens, die Annahme von 200 bzw. 500 Euro-Scheinen als Unternehmen zu verweigern? mehr lesen...
Schuld ist die Vorwerfbarkeit der Tat. Der Vorsatz (§ 5 StGB) ist von der Schuld klar zu trennen. Während Vorsatz die Fähigkeit einen Willen überhaupt erst bilden zu können behandelt, geht es bei der Schuld um die Fähigkeit diesen Willen nach den Normen unserer Ges... mehr lesen...
Die Verjährung der Strafbarkeit ist ein materieller Strafaufhebungsgrund. Siehe auch § 58 Abs 2 StGB. mehr lesen...
Wird für einen Betrug statt einem Menschen eine Maschine getäuscht kommt § 148a StGB in Betracht. mehr lesen...
Abs 2 und Abs 3 sind Schadensqualifikationen. mehr lesen...
Eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen muss nicht gleichzeitig eine schwere Körperverletzung im Sinne des § 84 Abs 1 StGB sein (10 cm lange Schnittwunde über das Gesicht des Opfers). mehr lesen...
Die Tötungshandlung muss den Umständen und der Art nach geeignet sein, den gewünschten Taterfolg herbeizuführen.Konkurrenzen: Die auf die Tötung eines anderen abstellenden und dadurch mitverwiklichten Verletzungsdelikte (§§ 83 ff StGB) sind materiell subsidi&aum... mehr lesen...
Echte Konkurrenz zwischen § 84 Abs 2 und § 269 Abs 1 StGB ist möglich, da ähnlich wie bei der Nötigung nach § 105 StGB eine aus dem Widerstand resultierende Körperverletzung des Beamten nicht vom im § 269 Abs 1 normierten Tatbildmerkmal "Gewalt" k... mehr lesen...
§ 270 Abs 1 StGB ist gegenüber § 269 Abs 1 und § 84 Abs 2 StGB materiell subsidiär und gelangt nur zur Anwendung, wenn aus dem tätlichen Angriff auf den Beamten keine Körperverletzung nach § 83 StGB entstanden ist (diesfalls wäre das Verhalten nach &se... mehr lesen...
Bei Abs 1 handelt der Täter mit Verletzungsvorsatz.Bei Abs 2 handelt der Täter mit Misshandlungsvorsatz. Misshandlung ist jede (physische) Einwirkung auf den Körper eines anderen, die Unwohlsein herbeiführt, aber als solche allein noch keine Verletzung zur Folge hat (Schupfen,... mehr lesen...
Eine durch die Nötigung entstandene Körperverletzung nach § 83 StGB wird vom Tatbildmerkmal "Gewalt" nicht konsumiert und steht in echter Idealkonkurrenz. mehr lesen...
Beim gewerbsmäßigen schweren Betrug begeht der Täter öfter hintereinander einen schweren Betrug nach § 147 Abs 1 oder Abs 2 StGB. Er setzt also wiederholt Täuschungshandlungen, die zum Beispiel jeweils einen so hohen Schaden zur Folge haben, das jedes Mal die Schade... mehr lesen...
§ 51 Abs 1 Ziff 9 lautet richtig: Schusswaffen nicht gemäß § 16b sicher verwahrt mehr lesen...