§ 147 StGB Schwerer Betrug

StGB - Strafgesetzbuch

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Wer einen Betrug begeht, indem er zur Täuschung

1.

eine falsche oder verfälschte Urkunde, ein falsches, verfälschtes oder entfremdetes unbares Zahlungsmittel, ausgespähte Daten eines unbaren Zahlungsmittels, falsche oder verfälschte Daten, ein anderes solches Beweismittel oder ein unrichtiges Meßgerät benützt oder

(Anm.: Z 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 112/2015)

3.

sich fälschlich für einen Beamten ausgibt,

ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(1a) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit einem 5 000 Euro übersteigenden Schaden begeht.

(2a) Wer die Tat nach Abs. 1 Z 1 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Wer durch die Tat einen 300 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

In Kraft seit 11.12.2021 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Kommentar zu § 147 StGB


Kommentar zum § 147 StGB von lexlegis

  • 5,0 bei 1 Bewertung

Abs 2 und Abs 3 sind Schadensqualifikationen. mehr lesen...

§ 147 StGB | 1. Version | 5000 Aufrufe | 23.01.17

Sie können den Inhalt von § 147 StGB selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

343 Entscheidungen zu § 147 StGB


Entscheidungen zu § 147 StGB


Entscheidungen zu § 147 Abs. 1 StGB

74

Entscheidungen zu § 147 Abs. 1a StGB


Entscheidungen zu § 147 Abs. 1 StGB


Entscheidungen zu § 147 Abs. 2 StGB


Entscheidungen zu § 147 Abs. 3 StGB


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Diskussion zu § 147 StGB


Frage zu: § 147 StGB von Nini2 zum § 147 StGB

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

Hallo alle.Ich benötige Ihre Hilfe.Ein Versicherungsmarkler hat mir gesagt dass ich mein Geld in Auktionen investieren soll. Auktion wird in NOV 2015 statt finden und Gewinn von Auktion bekomme ich. Ich habe ihm vertraut hat 2 Verträge mit ihm abgeschlossen und ihm EUR 10,000 überwiesen.( Ich hat... mehr lesen...

§ 147 StGB | 0 Antworten | 2591 Aufrufe | 02.12.15

Sie können zu § 147 StGB eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 146 StGB
§ 148 StGB