Kommentar zum § 242 StGB

lexlegis am 25.01.2017

  • 5,0 bei 1 Bewertung

Hochverrat ist ein Unternehmensdelikt. Wäre es ein Erfolgsdelikt, wäre es vermutlich schwer den gelungenen Hochverrat zu bestrafen..


§ 242 StGB | 1. Version | 3457 Aufrufe | 25.01.17
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: lexlegis
Zitiervorschlag: lexlegis in jusline.at, StGB, § 242, 25.01.2017
Zum § 242 StGB Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten