Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 7.2.1999, um 13.05 Uhr, in K, den Murradweg Nr. in Richtung Süden, als Lenker des Kombi mit dem Kennzeichen G befahren, obwohl dies verboten sei. Wegen Verletzung der Rechtsvorschrift des § 8 Abs 4 StVO wurde über den Berufungswerber gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (30 Stunden Ersatzarrest) verhängt. In der innerhalb offener Frist gegen dies... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein verbotenes Befahren eines Radweges nach § 8 Abs 4 StVO liegt nicht vor, wenn der mit einem Kombi befahrene "Murradweg" im Tatortbereich nicht als Radweg im Sinne des § 52 lit b Z 16 StVO gekennzeichnet ist, sondern (in Richtung Norden, Osten und Süden) mit dem Verbotszeichen "Allgemeines Fahrverbot, ausgenommen Anrainer und Radfahrer" nach § 52 lit a Z 1 StVO deutlich sichtbar beschildert ist. Daher hätte in diesem Wegabschnitt ein Verstoß gegen das Fahrverbotszeichen nach ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5.3.1999, GZ.: III/S-27891/98, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 5.6.1998, um 08.00 - 08.33 Uhr, in Graz, B - G, mit dem Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbotes erreicht werden kann, gehalten. Wegen dieser Übertretung wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe mit einer Strafhöhe von S 700,-- (24 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen dieses S... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Halteverbot des § 24 Abs 1 lit n StVO wird auch dann übertreten, wenn das Erreichen der bankettartigen Straßenstelle nach der Abstellposition des Fahrzeuges nur insofern erwiesenermaßen verboten stattgefunden hatte, als hiebei ein Gehsteig nur geringfügig befahren wurde. So war durch die nicht exakt fahrbahnparallele Abstellung mit dem linken Hinterrad neben diesem Gehsteig erwiesen, dass zumindest ein Gehsteigeck mit einem Teil des Fahrzeuges befahren worden war. Schla... mehr lesen...
Rechtssatz: Parkt der Beschuldigte - vorliegend ein Rechtsanwalt - sein Fahrzeug im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" und benützt er überdies mit dem rechten vorderen Rad des Kraftfahrzeuges den Gehsteig zum Parken, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Wespe oder Hornisse im Wageninneren kann für Personen, die auf Insektenstiche mit einem allergischen Schock reagieren, eine unmittelbare Gefahr für das Leben darstellen. Dieser unmittelbar drohenden Gefahr, von einer Wespe oder Hornisse gestochen zu werden, kann nicht nur durch das rechtswidrige Abstellen eines Fahrzeuges am Gehweg und dem Öffnen der Fahrertüre des PKW's, ohne sich vorher zu überzeugen, ob dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden könn... mehr lesen...
Begründung: Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben am 19.07.1996 als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W-14 1.) um 15.20 Uhr in Wien, E-straße 126 - 154 das Kfz ohne zwingenden Grund langsam gelenkt und dadurch den übrigen Verkehr behindert, 2.) bis 4.) um 15.21 Uhr 2.) und 3.) in Wien, E-straße 146 nicht soweit rechts gefahren, wie dies ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich war, da Sie mit Ihrem Fa... mehr lesen...
Rechtssatz: § 7 Abs 1 StVO und § 8 Abs 4 StVO stellen einander ausschließende Tatbilder unter Strafe. Zwar liegt der Schutzzweck beider Bestimmungen in der der Verhinderung einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. § 7 Abs 1 StVO normiert jedoch das Gebot, grundsätzlich möglichst weit rechts zu fahren, und konkretisiert daher nur die Art des Befahrens einer Fahrbahn. Durch diese Bestimmung wird daher nicht das Befahren eines Gehsteiges pönalisiert. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das Fahrzeug durch den Beschuldigten mit allen vier Rädern am Gehsteig abgestellt, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe am 05 05 1995 gegen 21 00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW bei einer näher bezeichneten Stelle in Oberpullendorf gelenkt und I) habe er dabei die Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt, sondern sei er mit überhöhter Geschwindigkeit (mehr als 50 km/h) in die Kurve vor dem Gasthaus gefahren, II) habe er den Gehsteig insoferne vorschriftswidrig benützt, als er infolge d... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 15.05.1995 um 09.55 Uhr in Weiz, auf Höhe des Hauses Kapruner Generator Straße 18 (Fahrrad) 1.) einen Gehsteig befahren, obwohl dies verboten sei. 2.) einen Schutzweg befahren, obwohl dies verboten sei. Hiedurch habe er 1.) und 2.) die Rechtsvorschriften des § 8 Abs 4 StVO verletzt und wurde über ihn zu 1.) und 2.) je eine Geldstrafe in der Höhe von S 700,-- (je ... mehr lesen...
Rechtssatz: Schutzzweck der Bestimmung des § 8 Abs 4 StVO ist es, Fußgängern auf bestimmten Plätzen im Straßenverkehr, also auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln, besondere Sicherheitszonen zu gewähren, auf denen sie vor Fahrzeugen aller Art geschützt sind. Die Aufzählung in der zitierten Gesetzesstelle ist taxativ und kann daher nicht auf Schutzwege ausgeweitet werden. Daß das Befahren von Schutzwegen mit Fahrrädern verboten ist, kann der StVO nicht entnommen werden. Nicht nur Fahrräd... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 15.12.1994 um 17.38 Uhr in Wien, R-Platz ggü ONr 4 als Lenker des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen W-N folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges mit allen Rädern auf dem Gehsteig, welcher hierdurch vorschriftswidrig benützt wurde. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 8 Abs 4 StVO 1960, BGBl Nr 159/1960 idgF Gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO 1960 wird gegen Sie eine ... mehr lesen...
Über Anzeige der Bundespolizeidirektion Graz, Wachzimmer Schmiedgasse, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, daß dieser an einem genau angegebenen Tatzeitpunkt und Tatort ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug mit vier Rädern auf dem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt hat. Mit Strafverfügung vom 05.10.1994 erließ die Behörde erster Instanz eine alle Tatbestandselemente umfassende, taugliche Verfolgungshandlung und präzisierte das dem Beschuldigte... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt bei der Beurteilung der Frage, ob ein Gehsteig nach § 8 Abs 4 bzw. § 2 Abs 1 Z 10 StVO vorliegt, nicht darauf ab, ob bzw. in welchem Ausmaß der Gehsteig von den Fußgängern tatsächlich benötigt wird. Es ist nicht ausgeschlossen, daß dem Teil der Straße, der ursprünglich der alleinige Gehsteig auf dieser Straßenseite war, neben dem neuen Gehsteig weiterhin die Qualifikation eines Gehsteiges zukommt und es muß davon ausgegangen werden, daß diese Qualifikatio... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs 1 lit k StVO 1960 ist das Halten und Parken auf Radfahrstreifen, Radwegen und Rad- und Gehwegen verboten. Diese Bestimmung ist als lex specialis gegenüber der Übertretungsnorm des § 8 Abs 4 StVO anzusehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz im Zusammenhang der Lenkereigenschaft des Beschuldigten keinerlei konkrete Ermittlungsergebnisse, außer der Mitteilung des Beschuldigten ..."daß der PKW vermutlich von einem seiner Familienmitglieder oder einem befreundeten Ehepaar gelenkt worden sei, er jedoch nicht mehr in der Lage sei zu eruieren, wer nun tatsächlich den PKW gelenkt habe ...", so kann nicht mit der
Begründung: der Mitwirkungspflicht des Beschuldigten eine Lenkereigenschaft und somit eine v... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt die Beschuldigte ihr Fahrzeug auf einem Gehweg ab und eilt sie aus einem nahegelegenen Cafe heraus und erklärt ... "sie hätte am Gericht eine Verhandlung gehabt, sei etwas in Zeitdruck gewesen und hätte in Ermangelung eines Parkplatzes ihr KFZ auf dem Gehsteig abgestellt ..." und wird dieser Sacherverhalt durch zwei Zeugenaussagen der Meldungsleger bestätigt, so macht dies vollen Beweis und kann der im Berufungsverfahren vorgebrachte Hinweis das Fahrzeug nicht abgestellt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Art und Weise, wie der Gehsteig vorschriftswidrig benützt wird, ob beispielsweise durch Befahren oder Abstellen eines Fahrzeuges, ist wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung des § 8 Abs 4 StVO. Schlagworte Tatbestandsmerkmal, Gehsteig, vorschriftswidriges Benützen mehr lesen...
Begründung: 1.) Der gegenständlichen Berufung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Anonymverfügung schrieb die Bundespolizeidirektion Wien dem Berufungswerber die Bezahlung eines Strafbetrages in der Höhe von S 800,-- vor, weil der unbekannte Lenker des auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen LN-1 am 23.10.1992 um 7.20 Uhr in Wien, S-gasse, gegen die Bestimmung des § 8 Abs 4 StVO verstoßen habe. Am 25.3.1993 richtete die Bundespolizeidirektion Wien - Strafamt zur Anon... mehr lesen...
Rechtssatz: Fortbewegung auf einem Fahrrad derart, daß das linke Bein auf dem Pedal gehalten wird und man sich mit dem rechten Bein immer wieder abstößt, ist nicht als bloß ein Schieben, sondern als Fahren iSd § 68 Abs. 1 StVO zu qualifizieren. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Ermächtigung nach § 25 StVO bezieht sich nur auf jene Straßen-, Strecken- oder Gebietsteile, die nicht bereits vom gesetzlichen Halte- und/oder Parkverbot erfaßt sind. Der Wille des Straßengesetzgebers war darauf gerichtet, daß eine Parkgebühr dort nicht eingehoben werden darf, wo das Halten oder Parken aufgrund straßenpolizeilicher Normen verboten ist (siehe hiezu RV zur Stammfassung der StVO 22 BlgNR 9.GB, 57 auch ÖGZ 1969, 478 sowie ZVr 1991/206). Diese Auslegungsform im... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion xx vom 9. Februar 1993, Zl *** ****/SC/92, wurde der Beschuldigte der Übertretung des §8 Abs4 StVO für schuldig befunden und über ihn gemäß §99 Abs3 lita StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Stunden) verhängt, weil er am 15. Juli 1992 von 7,00 Uhr bis 10,00 Uhr im Ortsgebiet xx, Flughafen, Einfahrtsstraße gegenüber dem N******, Pos 70, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen W **** V, auf einem Gehsteig abgestel... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des abgeführten Ermittlungsverfahrens wurde am 15.2.1993 gegen den Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgender verbalen Tatanlastung gerichtet: "Sie haben am 19.12.1992 um 10.00 Uhr in Wien, D-straße als Lenker des KFZ W-93 das Fahrzeug auf einem Gehsteig abgestellt und diesen somit vorschriftswidrig benützt. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §8/4 StVO." Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde eine Geldstrafe von 400,-- S, im Fall der Unein... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine im Zuge eines Gehsteiges errichtete Grundstücksein- und -überfahrt ändert nichts an der rechtlichen Qualifikation einer Verkehrsfläche als Gehsteig. Insbesondere handelt es sich bei einer solchen Einfahrt nicht um eine ausschließlich dem Fahrzeugverkehr dienende Verkehrsfläche. Schlagworte Gehsteig, Benützung, Grundstücksein- und -überfahrt; mehr lesen...
Rechtssatz: Der Eintritt einer tatsächlichen Behinderung gehört nicht zu den Tatbildern der § 8 Abs 4 und § 24 Abs 1 lit a StVO. mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber erhob am 13.10.1992 Einspruch nur gegen die Strafhöhe der Strafverfügungen vom 17.9.1992. Deshalb sind die Strafverfügungen hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen. Die Behörde erließ dennoch ein Straferkenntnis, worin hinsichtlich der Schuldfrage neuerlich abgesprochen wurde. Daß es sich nicht um eine rechtlich unerhebliche Spruchwiederholung, sondern um einen neuerlichen Schuldspruch handelt, ergibt sich eindeutig aus der geringfügigen Tex... mehr lesen...
Rechtssatz: Es stellt geradezu eine auffallende Sorglosigkeit dar, sich in "Hektik und Eile" zwecks Erlangung eines Freizeitvergnügens zu versetzen und sodann eine Halteverbotszone und einen Gehsteig zu "übersehen", zumal an einem extrem heißen Samstag im Hochsommer damit gerechnet werden muß, daß die Parkplätze bei Bädern bereits frühzeitig besetzt sind. Daß sich der BW nicht darauf eingestellt hat, geht zu seinen Lasten. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Gehsteig, Verschulden mehr lesen...
Begründung: Mit Straferkenntnis vom 17.10.1991, Zahl Cst 5676/L/91, erkannte die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, den Berufungswerber schuldig, er habe am 9.4.1991 um 8.36 Uhr in Wien 2, Rotensterngasse 31 den LKW XY gelenkt und habe diesen LKW 1) in einem durch das Vorschriftszeichen "Halten und Parken verboten" kundgemachten Halte- und Parkverbot abgestellt, wodurch der übrige Straßenverkehr beeinträchtigt bzw behindert wurde und 2) habe er den LKW te... mehr lesen...
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß aber damit rechnen, in bestimmten Gebieten keinen Parkplatz zu finden; stellt er sich nicht darauf ein und hat er deshalb eine Notstandssituation selbst verschuldet, so kann von einem die Schuld ausschließenden Notstand nicht gesprochen werden. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Parken auf dem Gehsteig, Notstand mehr lesen...