RS UVS Kärnten 1997/06/27 KUVS-497/1/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1997
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Rechtssatz

Wird das Fahrzeug durch den Beschuldigten mit allen vier Rädern am Gehsteig abgestellt, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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