RS UVS Oberösterreich 1993/09/06 VwSen-101092/9/Fra/Ka

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Veröffentlicht am 06.09.1993
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Rechtssatz

Fortbewegung auf einem Fahrrad derart, daß das linke Bein auf dem Pedal gehalten wird und man sich mit dem rechten Bein immer wieder abstößt, ist nicht als bloß ein Schieben, sondern als Fahren iSd § 68 Abs. 1 StVO zu qualifizieren. Abweisung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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