Norm: DSt 1990 §1 DDSt 1990 §1 KRAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2ZPO §178 Abs2
Rechtssatz: Bereits die Ankündigung einer Prozessverschleppung „bis zum St. Nimmerleinstag" durch den Beklagtenvertreter ist rechtswidrig und verstößt gegen § 9 RAO und § 2 RL-BA. Entscheidungstexte 10 Bkd 6/07 Entscheidungstext OGH 02.06.2008 10 Bkd 6/07 European ... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Nach § 9 RAO ist ein Rechtsanwalt insbesondere dazu verpflichtet, seinen Klienten von allen wesentlichen Vorkommnissen rechtzeitig und ohne Aufschub zu informieren und mit seinem Klienten entsprechenden Kontakt zu halten. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem besonderen Treueverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Partei ab. Entscheidungstexte 9 Bkd 4/07 En... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C1DSt 1990 §1 C4DSt 1990 §2 Abs1RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Wird anlässlich der Übernahme eines Vertretungsauftrages eine Aufklärungspflicht verletzt, so ist die Pflichtwidrigkeit nicht mit Unterfertigung der Vollmacht durch den Mandanten abgeschlossen. Die Aufklärungspflicht besteht weiterhin, solange das Bevollmächtigungsverhältnis andauert. Dies ergibt sich aus der in § 9 RAO verankerten Treuepflicht des Rechtsanwaltes gegenübe... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Pflichtverletzungen bei Treuhandabwicklungen sind dem Kernbereich anwaltlicher Vertrauensanforderungen zuzuordnen, deren stringente Beachtung eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung und Festigung jener allgemeinen Wertschätzung darstellt, auf die die Rechtsanwaltschaft im Interesse effizienten und von breiter Akzeptanz getragenen beruflichen Wirkens unabdingbar angewiesen ist. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Wenn der Rechtsanwalt als Treuhänder weiß, dass gegen die ursprüngliche Vertragspartnerin der Treugeber ein Konkurs anhängig ist, ist er zu besonderer Sorgfalt verpflichtet, wenn nun eine Tochter- oder Nachfolgefirma der Gemeinschuldnerin als in den Vertrag eintretender Vertragspartner auftaucht. Entscheidungstexte 16 Bkd 6/07 E... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4DSt 1990 §16 Abs6RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §9b
Rechtssatz: Es ist Aufgabe der Disziplinargerichtsbarkeit, insbesondere auf dem Sektor der Abwicklung von Treuhandschaften auf eine permanente, umfassende und (insbesondere auch für die rechtssuchende Allgemeinheit) erkennbare Sensibilisierung des dazu gebotenen Standesbewusstseins hinzuwirken und damit eine entscheidende Signalwirkung im Kernbereich berufsspezifischer Grundanliegen... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1RAO §11 Abs1
Rechtssatz: § 9 RAO verpflichtet den Rechtsanwalt, übernommene Vertretungen dem Gesetz gemäß zu führen und die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Nach § 11 RAO ist der Rechtsanwalt schuldig, das ihm vertraute Geschäft, so lange der Auftrag bestehe, zu besorgen; er ist über die Nichtvollziehung verantwortlich. Die Wahrung von Fristen, insbesondere von Notfrist... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Werden nach Festlegung der Treuhandbedingungen (nachweislich) Mängel am Kaufgegenstand bekannt, die von der Verkäuferseite zu vertreten sind und eine Reduzierung des Kaufpreises rechtfertigen und fordert überdies die Käuferseite mit Nachdruck, einen Teil des Treuhanderlages zurückzubehalten, wäre es eine Überspannung der Treuhandpflichten, würde man vom Treuhänder verlangen, die offensichtlich berechtigte Forderung... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIABGB §1299 CDSt 1990 §1 C4DSt 1990 §1 DRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der sich bei einem Liegenschaftskauf als Vertragserrichter und Treuhänder nicht schon vor Vertragsabschluss über den tatsächlichen Lastenstand informiert, sondern erst Monate danach, obgleich erkennbarer Geschäftszweck war, dass die Käufer die kaufgegenständliche Liegenschaft bis auf die ausdrücklich übernommenen Pfandrechte (geld)lastenfrei erwe... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4DSt 1990 §1 DRAO §9 Abs1ABGB §358 III
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt darf keinen Treuhandauftrag vorbehaltlos annehmen, dessen auftragsgemäße Erfüllung er nicht gewährleisten kann. Er hat sich vor Annahme desselben hinsichtlich der Erfüllungsmöglichkeit zu informieren und seinen Informationsstand an die Vertragsparteien weiterzugeben. Entscheidungstexte 13 Bkd 2/05 En... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Es ist ein Vorrecht des Rechtsanwaltes, dem auch entsprechende Verpflichtungen gegenüberstehen, unter Benützung aller Angriffs- und Verteidigungsmittel, und zwar in jeder Weise, für seine Partei einzutreten. Das bedeutet, dass die Grenze, die der Rechtsanwalt in seiner Tätigkeit nicht überschreiten darf, sehr hoch liegt. Sie ist definiert durch den dem Rechtsanwalt erteilten Auftrag, durch sein Gewissen und den zu ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31RAO §9 Abs1RAO §15
Rechtssatz: Mit der Nichtbeachtung der anwaltliches Grundwissen darstellenden verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Möglichkeit der Substitution durch einen Rechtsanwalt hat der Disziplinarbeschuldigte seine ihm durch § 9 Abs 1 erster Satz RAO auferlegte Berufspflicht, die übernommene Vertretung dem Gesetz gemäß zu führen, verletzt. Entscheidungstexte 4 Bk... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4iMRK Art10 Abs2 IV4jRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Um grundsätzliche Unduldsamkeit und Unsachlichkeit gegenüber politisch anders eingestellten Personen einem erkennenden Richter ? in mündlicher öffentlicher Verhandlung ? vorzuwerfen, bedarf es ganz konkreter und zu benennender Anhaltspunkte, nicht aber der bloßen Behauptung einer allenfalls gegebenen politischen Einstellung, die dieser Richter ersichtlich bisher nie in seine be... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 ARAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte 13 Bkd 5/04 Entscheidungstext OGH 17.10.2005 13 Bkd 5/04 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 KRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer beleidigenden oder unsachlichen Äußerung im Rahmen eines Disziplinarverfahrens hat allenfalls bei der Strafbemessung Berücksichtigung zu finden. Entscheidungstexte 6 Bkd 1/04 Entscheidungstext OGH 18.10.2004 6 Bkd 1/04 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 ARAO §9 Abs1
Rechtssatz: Unsachliche und (durch Herabsetzung des Adressierten) auch beleidigende Äußerungen gehen über die Befugnis des § 9 RAO zu unumwundenem Vorbringen jedenfalls hinaus, wenn sie mit einer energischen und zielbewussten Vertretung des Mandanten kaum in Zusammenhang zu bringen und lediglich Ausdruck einer mit persönlicher Animosität geführten Kontroverse sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Jeder Rechtsanwalt hat im Falle empfundener Unsicherheit auf einem bestimmten, im aktuellen Fall in Frage kommenden Rechtsgebiet, die Verpflichtung, sich selbst ausreichend zu informieren oder sich informieren zu lassen. Die stetige, in allen Rechtsgebieten und Verfahrensordnungen permanent nötige berufliche Weiterbildung ist eine wesentliche Berufspflicht des Rechtsanwaltes, der er auch im Hinblick auf die Interes... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1RAO §14RAO §15ZPO §31 Abs2
Rechtssatz: Einem Rechtsanwalt, der seinem Klienten die Bemühung um grundsätzliches Festhalten an persönlichen Vertretungsleistungen zugesagt hat, obliegt die Einhaltung auch dieser Zusage. Im Verhältnis zu dem in seinen Interessen demnach bevorzugten Klienten hat er damit seine sonst weitgehende Freiheit, sich bei Verhandlungen durch Berufskollegen vertreten zu lassen, selbst beschränkt. Eine nachfol... mehr lesen...
Norm: Tir AbgO §7Tir AbgO §60 ffBAO §9 Abs1BAO §80 ffJN §1 CXV
Rechtssatz: Die in den Abgabenordnungen normierte Haftung von Vertretern des Abgabepflichtigen besteht unbeschadet neben der Möglichkeit, auf dem Zivilrechtsweg zivilrechtliche Haftungen zu verfolgen. Die Versäumnisse oder Fehldispositionen im allgemeinen Wirtschaftsbetrieb, ja sogar ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Abgabenpflichtigen sind unbeachtlich. Die Pf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1ABGB §1330 Abs2RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtfertigungsgrund für eine herabsetzende Tatsachenbehauptung kann dann vorliegen, wenn sie in Ausübung eines Rechtes aufgestellt wurde. Dies gilt insbesondere für Strafanzeigen und Disziplinaranzeigen sowie grundsätzlich für jede Prozessführung wie für Parteiaussagen und Zeugenaussagen oder für Äußerungen eines Sachverständigen in einem Prozess. Das Prozessvorbringen durch einen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BIIRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ehrenrührige unrichtige Tatsachenbehauptungen, die ein Rechtsanwalt über einen Prozessgegner seines Mandanten in einer Pressekonferenz aufstellt, unterliegen nicht dem Rechtfertigungsgrund des § 9 RAO. Entscheidungstexte 6 Ob 114/00h Entscheidungstext OGH 13.07.2000 6 Ob 114/00h Veröff: SZ 73/117 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 Abs1 AABGB §1330 Abs2 BVRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Pressekonferenz einen verbalen Angriff gegen einen Prozessgegner oder potentiellen Prozessgegner seines Klienten startet, agiert nicht im Rahmen der ihm als Rechtsvertreter zukommenden Aufgaben der Rechtspflege und trägt zur Rechtsdurchsetzung oder Rechtsverteidigung nichts sachlich Zielführendes bei. Öffentliche ehrenbeleidigende Behauptungen... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 HRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Verwendung der Formulierung "Schummelversuch der Anzeigegutachten" stellt eine Herabsetzung und Diffamierung der Sachbearbeiter der MA 59 dar, die über die Befugnis nach § 9 RAO hinausgeht. Entscheidungstexte 5 Bkd 2/99 Entscheidungstext OGH 14.02.2000 5 Bkd 2/99 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §3RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Unterstellung eines "Schummelversuches" stellt eine unsachliche, beleidigende Äußerung dar, welche die Annahme bloß geringen Verschuldens des Rechtsanwaltes im Sinne des § 3 DSt 1990 nicht zulässt. Entscheidungstexte 5 Bkd 2/99 Entscheidungstext OGH 14.02.2000 5 Bkd 2/99 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 IRAO §9 Abs1StGB §114 Abs2StGB §115 Abs3
Rechtssatz: 1. Auch ein Rechtsanwalt, der sich infolge Entrüstung über das Verhalten eines anderen in einer nach den Umständen entschuldbaren Weise zu einer Beleidigung oder Beschimpfung hinreißen lässt, kann einen Entschuldigungsgrund für sich geltend machen. 2. Selbst das Überschreiten der einem Juristen grundsätzlich erkennbaren Grenze zwischen Kritik und Beleidigung kann unter ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 Abs1 KRAO §9 Abs1
Rechtssatz: Es liegt ein Verstoß gegen die Treueverpflichtung vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte ungeachtet des mit der Übernahme der Treuhandschaft auch dem Verkäufer gegenüber begründeten Treueverhältnisses sich nicht daran hindern läßt, interessenswahrend für seinen langjährigen Klienten, den Käufer einzuschreiten. Entscheidungstexte 2 Bkd 6/97 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, daß in zwei zusammenhängenden Rechtssachen - Konkurs und fahrlässige Krida derselben Person - ein Ehepartner Masseverwalter ist und der andere trotzdem die Verteidigung des Gemeinschuldners im Kridaverfahren übernimmt, ist geeignet, aufgrund des wesensnotwendigen Naheverhältnisses zwischen Eheleuten den Anschein einer Interessenskollision und unechter Doppelvertretung zu erwecken. ... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Die Verpflichtung nach § 9 Abs 1 RAO bezieht sich nach dem Sinn dieser Bestimmung nicht ausschließlich auf eine Bevollmächtigung, sondern auch auf die Bestellung des Rechtsanwaltes als Kurator, Sachwalter, Verfahrenshelfer und als Masseverwalter. Entscheidungstexte 5 Bkd 4/97 Entscheidungstext OGH 01.12.1997 5 Bkd 4/97 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1990 §1 C4RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Ein gravierender Verstoß gegen die in § 9 Abs 1 RAO normierte Treuepflicht liegt vor, wenn der Disziplinarbeschuldigte den Auftrag auf Durchführung der Verbücherung des Veräußerungsverbotes unterläßt und am Bruch des jedenfalls obligatorisch wirkenden Veräußerungsverbotes mitwirkt. Entscheidungstexte 14 Bkd 5/97 Entscheidungstext OGH 25.08.... mehr lesen...
Norm: RAO §9 Abs1
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sein Verhalten bei der Vertretung eines Klienten, demnach auch sein Vorbringen, dahin zu überprüfen und zu gestalten, dass es weder dem Auftrag noch seinem Gewissen und nicht den Gesetzen widerstreitet. Wenn der Klient ein Vorbringen wünscht, welches dieser Überprüfung nicht standhält, hat es der Rechtsanwalt zu unterlassen, selbst wenn es dadurch seitens des Klienten oder seiners... mehr lesen...